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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4828/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlvorbereitungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden / eine stellvertretende Vorsitzende.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Wahl erfolgt nach § 55 Abs. 5 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO).

 

Wenn niemand widerspricht, kann durch Handzeichen abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).

 

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