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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0717/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird gebeten,

 

 

            gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2002 bis 2006

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2003 mit ihren Anlagen

 

3.            Stellenplan 2003 der Universitätsstadt Marburg

 

4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2002 bis 2006 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Gemäß §§ 97 Abs. 1 und 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2002 - 2006, der dem Haushaltsplanentwurf 2003 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen von 136.609 T€ hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2001 - 2005 um 22.009 T€ verringert.

 

Der Verwaltungshaushalt 2003 schließt mit 151.135 T€ ausgeglichen ab. Er erwirtschaftet damit nur die Pflichtzuführung und das auch nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 9,8 Mio. €. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes weist gegenüber der Vorjahressumme eine Steigerungsrate von 2,2 % aus.

 

Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes mit 48.044 T€ bedeutet eine Verringerung gegenüber dem Volumen 2002 von 6,7 %.

 

Die Kreditaufnahme im Kapitalmarktbereich beläuft sich in 2003 auf 20.640 T€, während sie im Jahr 2002 noch 26.888 T€ betrug.

 

Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogrammes und des Haushaltsplanes 2003 gehört.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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