Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/4938/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr.: Keine Seilbahn auf die Lahnberge; Seilbahnplanungen umgehend einstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Antragsteller*in:
- Christlich Demokratische Union
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
Jul 5, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jul 15, 2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche Planungen hinsichtlich einer Seilbahn zwischen Lahntal und Lahnberge einzustellen und hierfür kein Geld mehr auszugeben.
Eine Seilbahn zwischen Lahntal und Lahnbergen wird nicht errichtet.
Sachverhalt
Begründung:
Die öffentliche Debatte über die insbesondere vom Bürgermeister verfolgten Seilbahnpläne hat gezeigt, dass es eine breite Mehrheit gegen ein solches Vorhaben zwischen Lahntal und Lahnbergen gibt.
Die Untersuchungen – gerade im Zuge der Aufstellung des Nahverkehrsplans – haben gezeigt, dass ein solches Projekt auch wirtschaftlich nicht zu realisieren ist und für die nachgefragten Verkehrsströme ganz überwiegend keine Verbesserungen sondern Verschlechterungen mit sich bringt.
Dies ist im Grunde seit Jahren bekannt. Die Stadtverordnetenversammlung bereits am 27.11.2009 mehrheitlich beschlossen hat, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen:
„1. Es wird in Marburg keine Seilbahn zwischen Lahntal und Lahnbergen errichtet.
2.Der Magistrat wird aufgefordert, alle diesbezüglichen Planungen sofort einzustellen.“
Dennoch wird der Bürgermeister nicht müde, finanziellen und personellen städtischen Aufwand zu betreiben, seine abstrusen Ideen weiter zu verfolgen. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung scheinen ihn, wie schon häufiger, nicht zu interessieren.
Dem Magistrat muss daher erneut ein klarer Auftrag erteilt werden. Damit ist die Erwartung verbunden, dass sich der Magistrat daran hält. Ansonsten werden die Handelnden für weiter verursachten personellen und finanziellen Aufwand in die persönliche Haftung genommen werden müssen.
Wieland StötzelJoachim BrunnetKarin SchaffnerJens Seipp

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen