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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4969/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1.Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2015 bis 2019

 

2.2. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen

 

3.Stellenplan 2016 der Universitätsstadt Marburg

 

sowie den beschlossenen Finanzplan 2015 bis 2019 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2015 bis 2019, der dem 2. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 als Anlage beigefügt ist.

 

Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 3 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Der Haushalt 2016 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von 42,6 Mio. €. Dieser kann jedoch über die vorhandene Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden, so dass der Haushaltsausgleich gem. § 92 Abs. 3 Nr. 2 HGO erreicht ist.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2016 ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd.    35,5 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20,2 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2016 eine Kreditermächtigung von 28 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 21. September 2015 (Basis: gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung vom Mai 2015) stützt und Konsolidierungsmaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2016 enthält, zeigt ein positives Bild der zukünftigen Haushalte.

 

Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem 2. Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des 2. Nachtragshaushalts 2016 gehört.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

Ausdruck vom: 05.07.2016

Seite: 1/2

 

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