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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0143/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier:Hst. 0201/9351 "Büromaschinen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Frau Wolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.08.2001
| |||
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25.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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28.09.2001
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●
Erledigt
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Magistrat Umlaufbeschluss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 0201/9351 „Büromaschinen“ bis zum Betrag von 60.000 DM
zugestimmt.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch
Minderausgaben bei der HSt. 8800/9480 „Sanierung Gebäude A 60“
Mit dem Beschluß sind die Mittel zugleich
freigegeben.
Sachverhalt
Begründung
Die bei
der Hochbauabteilung eingesetzte Lichtpausmaschine ist überraschend
ausgefallen. Eine Reparatur ist wegen des Alters der Maschine und fehlender
Ersatzteile nicht mehr möglich.
Statt
dessen soll ein digitaler Großformat-Kopierer beschafft werden, der dann auch
dem Stand der Technik entspricht. Dabei ist nach den angestellten
Vergleichsberechnungen ein Kauf unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen
günstiger als Miete/Mietkauf.
Dringlich
und unabweisbar ist die Beschaffung wegen der vielen Umbau- und
Neubaumaßnahmen, vor allem wegen des Neubaus des neuen Bades.
Die
Deckung ist gewährleistet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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