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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0740/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat Auskunft geben, in welcher Form die Stadt Marburg den neuen Bundesregelungen zur eingeschränkten Nutzung von Laubblasgeräten nachkommt und wie sie sicherstellen will, dass private Nutzer den Gebrauch von Laubblasgeräten einschränken?

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Sachverhalt

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Die Frage, in welcher Form die Stadt Marburg die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung umsetzt, muss von 68 beantwortet werden.

 

Nach der momentanen Rechtslage ist das Staatliche Umweltamt, Regierungspräsidium Gießen, für die Umsetzung der neuen Vorschriften zuständig und nicht die Stadt Marburg. Inwieweit die Durchführungsbestimmungen, die noch erwartet werden, andere Zuständigkeitsregelungen enthalten, kann von hier nicht beantwortet werden.

 

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