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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0740/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa Perabo (Nr.6 10/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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25.10.2002
|
Sachverhalt
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Die
Frage, in welcher Form die Stadt Marburg die Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung umsetzt, muss von 68 beantwortet werden.
Nach der
momentanen Rechtslage ist das Staatliche Umweltamt, Regierungspräsidium Gießen,
für die Umsetzung der neuen Vorschriften zuständig und nicht die Stadt Marburg.
Inwieweit die Durchführungsbestimmungen, die noch erwartet werden, andere
Zuständigkeitsregelungen enthalten, kann von hier nicht beantwortet werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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