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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5112/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat legt der STVV den folgenden Prüfantrag mit der Bitte um Zustimmung vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Varianten „Marburger Modell quer“ sowie den „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“ im Hinblick auf ihre Machbarkeit, ihre Kosten und Wege des Verbleibs der Bewohner/innen während des Umbaus zu prüfen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene „Marburger Modell[1]“ wurde von der beim Regierungspräsidium Gießen angesiedelten Betreuungs- und Pflegeaufsicht als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen. Dieses Modell sieht ein Nebeneinander stationärer Hausgemeinschaften nach Cölber Vorbild mit klassischer stationärer Pflege vor. Nach Ansicht der Betreuungs- und Pflegeaufsicht liegt ein grundsätzliches Problem in der gemeinsamen Nutzung von Räumen und Personal durch benachbarte Bewohner/innen unterschiedlicher und unterschiedlich finanzierter Pflegeangebote.

 

Der als Lösungsweg beschriebene Vorschlag der Pflege- und Betreuungsaufsicht sieht eine konventionelle, auf 5 Etagen verteilte stationäre Einrichtung mit 80 Plätzen vor mit weitest-möglicher Anpassung an das Hausgemeinschaftsprinzip des Marburger Modells. Den Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf Struktur – stationäre Hausgemeinschaften gemäß der 5. Generation des Altenwohnbaus – sowie bzgl. des sukzessiven Abbaus stationärer Plätze entspricht diese Lösung nicht.

 

Daher wird, orientiert am beschlossenen Modell der Stadtverordnetenversammlung, die Prüfung zweier neuen Varianten beschlossen:

 

  1. Variante: „Marburg Modell quer“

 

In der Sudetenstraße werden, wie im Marburger Modell geplant, vier Hausgemeinschaften mit je 12 Plätzen entstehen. Diese erstrecken sich in den Etagen 1-4 über zwei Blöcke des Gebäudes. Die Etagen 1-4 des daneben befindlichen dritten Blocks werden entgegen der bisherigen Pläne in Mietwohnungen umgewandelt. Die vorgesehenen und ggfs. sukzessive abzubauenden 32 Heimplätze der klassischen stationären Pflege werden in den kompletten Etagen 5 und 6 realisiert.

 

  1. Variante: „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“

 

Hiernach entsteht am oberen Richtsberg umfassendes betreutes Wohnen für eine intensive Versorgung ohne stationären Heimaufenthalt (im Sinne des Hessischen Gesetzes zur Betreuung und Pflege). Darüber hinaus wird im Erdgeschoss das vom Stadtteilnetz Richtsberg auf Basis der Befragungen Älterer am Richtsberg sowie fachlicher Einschätzungen entwickelte Beratungs- und Begegnungszentrum mit Café und Mittagstisch als Ort der Begegnung und Kommunikation etabliert. Zusätzlich integriert wird der ambulante Dienst der Marburger Altenhilfe St. Jakob, eine Tagespflege sowie in den Etagen 3 -7 preiswerter barrierefreier Wohnraum zur allgemeinen Vermietung.

 

Am unteren Richtsberg sollen auf dem ehemaligen Vitos-Gelände in kleinteiliger Bebauung Wohngruppen nach dem Hausgemeinschaftsprinzip für intensiv pflegebedürftige Menschen entstehen, entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Marburger Modell. Insbesondere für Menschen mit Demenz ermöglichte diese Bauweise einen ebenerdigen barrierefreien Zugang zu einem angrenzenden geschützten Außenbereich.

Darüber hinaus sollen Kooperationen zu nahegelegenen Sozialeinrichtungen wie AurA, Vitos-Klinik, Kindertagesstätte und wohnortsnahe Einrichtungen der Nahversorgung entwickelt werden.

 

Beide Varianten sind im Hinblick auf ihre Machbarkeit, ihre Kosten und Wege des Verbleibs der Bewohner/innen während des Umbaus zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


[1] 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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