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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/5192/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV (Marbach, Dagobertshausen, Michelbach, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen, Gisselberg, Neuhöfe)
- Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Bianca Valente
- Verfasser*in:
- Valente, Bianca
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 18, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2016
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Sachverhalt
- 1 -
Begründung:
Die Amtszeit von Frau Karin Szeder als stellvertretende Schiedsfrau für den o. g. Bezirk läuft am 17.11.2016 aus. Frau Szeder steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Daher ist es notwendig, eine entsprechende Neuwahl durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeinde-vertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1.wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3.wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4.wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5.wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1.bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2.nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3.durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 21.09.2016 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Für die Wahl als stellvertretende Schiedsperson wurde
Herr Wilfried Wüst, Haselhecke 16, 35041 Marburg
vom Ortsbeirat Marbach vorgeschlagen.
Frau Marion Kauer, Auf’m Gebrande 8 A, 35041 Marburg
von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.
Auf die Amtliche Bekanntmachung hat sich folgende Person zur Wahl gemeldet:
Herr Klaus Hosemann, Emil-von-Behring-Str. 26, 35041 Marburg
Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 27.10.2016 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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