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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0759/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Magistrat wird gebeten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Der Haushaltsansatz 9000/0100 „Einkommensteueranteil“ wird in diesem Jahr um rd. 1.639.000 € unterschritten.

 

Der Haushaltsansatz 9000/0910 „Ausgleichleistungen nach dem Familienleistungsausgleich“ wird in diesem Jahr um 61.500 € unterschritten.

 

Der Haushaltsansatz 9000/0030 „Gewerbesteuer“ wird nach heutigem Stand um knapp 2.500.000 € unterschritten.

 

Der Haushaltsausgleich 2002 ist dadurch gefährdet.

 

Der Stand der Kassenkredite liegt z. Zt. bei 13.000.000 €.

 

 

2. Der Magistrat wird gebeten zu entscheiden,

 

 

ob der Haushalt 2002 durch einen weiteren Nachtrag geändert werden soll.

 

 

3. Dem Haupt- und Finanzausschuß ist davon Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Bereits in der Magistratsvorlage vom 25.07.2002 „Haushaltssituation 2002“ wurden beim Einkommensteueranteil Mindereinnahmen zwischen 500.000 € und 1.500.000 € befürchtet, bei den Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich von rd. 100.000 €.

 

Inzwischen hat der Hess. Städtetag die Zahlen für das 3. Quartal 2002 vorab per e-Mail mitgeteilt.

 

Danach ergibt sich für den Einkommensteueranteil folgende Rechnung:

 

 

Abrechnung 4. Quart. 2001

1.485.557 

Bescheid OFD

1. Quartal 2002

6.290.033 

Bescheid OFD

2. Quartal 2002

5.347.740 

Bescheid OFD

3. Quartal 2002

5.208.659 

Info HStT

4. Quartal 2002

5.208.659 

wie 3. Quartal 2002

 

 

 

 insgesamt

23.540.648 

 

 

 

 

 Ansatz 2002

25.179.500 

 

 

 

 

 Mindereinnahme

-1.638.852 

 

 

 

Beim Familienleistungsausgleich zeigt sich folgendes Bild:

 

Abrechnung 4. Quart. 2001

0 

Bescheid OFD

1. Quartal 2002

303.132 

Bescheid OFD

2. Quartal 2002

343.123 

Bescheid OFD

3. Quartal 2002

343.123 

Info HStT

4. Quartal 2002

343.123 

wie 3. Quartal 2002

 

 

 

 insgesamt

1.332.500 

 

 

 

 

 Ansatz 2002

1.394.000 

 

 

 

 

 Mindereinnahme

-61.500 

 

 

Zusammen mit den zu befürchtenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und dem bereits abzusehenden Mehrbedarf bei den Personalkosten 2002 von rd. 446.000 € (nach derzeitigem Stand) ergibt sich aus diesen Zahlen, daß der Haushaltsausgleich 2002 gefährdet ist. In welcher Höhe ein Fehlbetrag droht, ist kaum zu prognostizieren, da z. B. mögliche Einsparungen bei den Sachkosten noch nicht bezifferbar sind.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (Stand I. Nachtrag 2002) enthält lediglich noch eine freie Spitze von rd. 506.000 € und eine Sollzuführung (Abschreibungen) von rd.  1.330.000 €. Diese werden durch die o. g. Verschlechterungen mehr als aufgezehrt. Bereits in der Magistratsvorlage vom 25.07.2002 wurde darauf hingewiesen, daß durch die zu befürchtenden Verschlechterungen der Haushaltssituation der Jahresabschluß 2002 nicht einmal mehr die Pflichtzuführung in voller Höhe wird erwirtschaften können.

 

Der Ausgleich wäre dann nur noch über eine Entnahme von der Allgemeinen Rücklage möglich, die dann allerdings in diesem Umfang nicht mehr für den Haushalt 2003 zur Verfügung stünde.

 

Nach § 98 HGO hat die Gemeinde „unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, daß trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.“

 

Die Frage, wann ein „erheblicher“ Fehlbetrag droht, ist weder in der HGO noch in den Kommentierungen geregelt. Hier kommt es auf die örtlichen Verhältnisse und die eigene Einschätzung an.

 

Ferner ist zu bedenken, daß eine Rücklagenentnahme zum Haushaltsausgleich auch im Rahmen des Jahresabschlusses – ohne Nachtragssatzung – erfolgen könnte und daß ein Nachtrag im November eingebracht und im Dezember 2002 beschlossen werden müßte.

 

Die Kenntnisgabe an den Haupt- und Finanzausschuß erfolgt nach § 28 GemHVO.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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