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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0759/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssituation 2002
hier: Haushaltsausgleich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
22.10.2002
|
Beschlussvorschlag
1. Der Magistrat wird gebeten zur
Kenntnis zu nehmen:
Der
Haushaltsansatz 9000/0100 „Einkommensteueranteil“ wird in diesem Jahr um rd.
1.639.000 € unterschritten.
Der
Haushaltsansatz 9000/0910 „Ausgleichleistungen nach dem
Familienleistungsausgleich“ wird in diesem Jahr um 61.500 € unterschritten.
Der
Haushaltsansatz 9000/0030 „Gewerbesteuer“ wird nach heutigem Stand um knapp
2.500.000 € unterschritten.
Der
Haushaltsausgleich 2002 ist dadurch gefährdet.
Der
Stand der Kassenkredite liegt z. Zt. bei 13.000.000 €.
2. Der
Magistrat wird gebeten zu entscheiden,
ob
der Haushalt 2002 durch einen weiteren Nachtrag geändert werden soll.
3. Dem Haupt-
und Finanzausschuß ist davon Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Bereits in der Magistratsvorlage vom
25.07.2002 „Haushaltssituation 2002“ wurden beim Einkommensteueranteil
Mindereinnahmen zwischen 500.000 € und 1.500.000 € befürchtet, bei den
Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich von rd. 100.000 €.
Inzwischen hat der Hess. Städtetag
die Zahlen für das 3. Quartal 2002 vorab per e-Mail mitgeteilt.
Danach ergibt sich für den
Einkommensteueranteil folgende Rechnung:
Abrechnung
4. Quart. 2001 |
1.485.557 |
Bescheid
OFD |
1.
Quartal 2002 |
6.290.033 |
Bescheid
OFD |
2.
Quartal 2002 |
5.347.740 |
Bescheid
OFD |
3.
Quartal 2002 |
5.208.659 |
Info HStT |
4.
Quartal 2002 |
5.208.659 |
wie 3.
Quartal 2002 |
|
|
|
insgesamt |
23.540.648 |
|
|
|
|
Ansatz 2002 |
25.179.500 |
|
|
|
|
Mindereinnahme |
-1.638.852 |
|
Beim
Familienleistungsausgleich zeigt sich folgendes Bild:
Abrechnung
4. Quart. 2001 |
0 |
Bescheid
OFD |
1.
Quartal 2002 |
303.132 |
Bescheid
OFD |
2.
Quartal 2002 |
343.123 |
Bescheid
OFD |
3.
Quartal 2002 |
343.123 |
Info HStT |
4.
Quartal 2002 |
343.123 |
wie 3.
Quartal 2002 |
|
|
|
insgesamt |
1.332.500 |
|
|
|
|
Ansatz 2002 |
1.394.000 |
|
|
|
|
Mindereinnahme |
-61.500 |
|
Zusammen mit
den zu befürchtenden Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und dem bereits
abzusehenden Mehrbedarf bei den Personalkosten 2002 von rd. 446.000 € (nach
derzeitigem Stand) ergibt sich aus diesen Zahlen, daß der Haushaltsausgleich
2002 gefährdet ist. In welcher Höhe ein Fehlbetrag droht, ist kaum zu
prognostizieren, da z. B. mögliche Einsparungen bei den Sachkosten noch nicht
bezifferbar sind.
Die Zuführung
zum Vermögenshaushalt (Stand I. Nachtrag 2002) enthält lediglich noch eine
freie Spitze von rd. 506.000 € und eine Sollzuführung (Abschreibungen) von
rd. 1.330.000 €. Diese werden
durch die o. g. Verschlechterungen mehr als aufgezehrt. Bereits in der
Magistratsvorlage vom 25.07.2002 wurde darauf hingewiesen, daß durch die zu
befürchtenden Verschlechterungen der Haushaltssituation der Jahresabschluß 2002
nicht einmal mehr die Pflichtzuführung in voller Höhe wird erwirtschaften
können.
Der Ausgleich
wäre dann nur noch über eine Entnahme von der Allgemeinen Rücklage möglich, die
dann allerdings in diesem Umfang nicht mehr für den Haushalt 2003 zur Verfügung
stünde.
Nach § 98 HGO hat die
Gemeinde „unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, daß
trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen
wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung
erreicht werden kann.“
Die Frage,
wann ein „erheblicher“ Fehlbetrag droht, ist weder in der HGO noch in den
Kommentierungen geregelt. Hier kommt es auf die örtlichen Verhältnisse und die
eigene Einschätzung an.
Ferner ist zu
bedenken, daß eine Rücklagenentnahme zum Haushaltsausgleich auch im Rahmen des
Jahresabschlusses – ohne Nachtragssatzung – erfolgen könnte und daß ein
Nachtrag im November eingebracht und im Dezember 2002 beschlossen werden müßte.
Die Kenntnisgabe
an den Haupt- und Finanzausschuß erfolgt nach § 28 GemHVO.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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