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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0777/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2203/9402 „PCB-Sanierung Theodor-Heuss-Schule“ in Höhe von 40.000 € zugestimmt:

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2201/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“ (Emil-von-Behring-Schule) in gleicher Höhe.

 

Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Bei Untersuchungen der Bodenbeläge auf Asbest in verschiedenen Klassenräumen der THS durch das Büro Wartig, Lahntal, wurden die eingebauten Decken auf PCB untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebauten Decken mit PCB belastet sind. Aufgrund dieser Feststellungen wurde nunmehr die Raumluft auf PCB untersucht; die Werte ergaben ebenfalls eine Belastung mit PCB. Die ermittelten Werte liegen jedoch alle noch in den zulässigen Grenzwerten (von 300 bis 3000 ngPCB/m³).

 

Nach den entsprechenden Richtlinien werden für derartige Werte mittelfristige Maßnahmen zur Beseitigung der PCB Werte gefordert. Auf Empfehlung des Büros Wartig und in Absprache mit dem Umweltamt wurden sofort folgende Maßnahmen eingeleitet:

 

Entfernung und Erneuerung der abgehängten Decken

Entfernung der gummierten Vorhänge

Entfernung von schlecht zu reinigenden Einrichtungsgegenständen (Lautsprecher, Bilder)

 

Diese Maßnahmen und entsprechende Reinigung und Lüftung der Räume führten zu einer erheblichen Reduzierung der PCB-Werte.

 

In einem weiteren Gutachten des Büros Prokon, Rossdorf, wurde festgestellt, dass die Ursache der erhöhten PCB-Werte außerdem in den verwandten Materialen der Wand- und Deckenanstriche liegt.

Nunmehr soll in drei Klassenräumen eine Pilotsanierung durchgeführt werden, die folgende Arbeiten umfasst:

 

Entfernung der alten Wand- und Deckenanstriche und deren gleichzeitige Erneuerung,

Erneuerung der Bodenbeläge

 

Die Kosten für die Pilotsanierung betragen 40.000 € und sollen außerplanmäßig bewilligt werden.

 

Diese zusätzlichen Anforderungen und die damit verbundenen Mehrkosten waren bei der Haushaltsanmeldung für das mittelbewirtschaftende Bauamt nicht vorhersehbar.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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