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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5497/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das im beigefügten Plan gekennzeichnete Teilstück der Industriestraße wird in
Tom-Mutters-Straße sowie der Walter-Voß-Weg in Katharina-Eitel-Weg
umbenannt.

 

Der jeweilige Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Rechtsgrundlage der Straßenumbenennung

Die Straßenbenennung bzw. -umbenennung ist in Hessen nicht spezialgesetzlich geregelt; das Recht zur Benennung einer Straße ist eine örtliche Angelegenheit, die von den Gemeinden bzw. Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wird. Dabei umfasst das Benennungsrecht nicht nur die erstmalige Namensgebung, sondern auch die Befugnis, einen bereits vorhandenen Straßennamen abzuändern. Auch die Auswahl des Straßennamens ist grundsätzlich in das weit gespannte Ermessen der Städte in politischen und kulturellen Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises gestellt (Vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.08.2007 Az. 20 L 531/07).

Durch die Erstbenennung einer Straße haben die Anlieger/innen jedoch insoweit einen Status erlangt, der durch die Änderung des Straßennamens in rechtlich relevanter Weise berührt wird und deshalb die Städte verpflichtet, die sich aus der Änderung ergebenden nachteiligen Folgen für die Anlieger/innen in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2007 Az. 15 B 1517/07).

 

2. Sachverhalt Umbenennung Industriestraße in Tom-Mutters-Straße

2.1 Erläuterung

Tom Mutters wurde am 23. Januar 1917 in Amsterdam geboren. Von 1958 bis zu seinem Tod am 2. Februar 2016 lebte er in Marburg.

Als UNO-Beauftragter für „Displaced Persons“ so der Ausdruck für Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge und andere Menschen, die von den Nazis verschleppt worden waren lernte Tom Mutters in der Nachkriegszeit das Elend geistig behinderter Kinder in den Lagern und in der hessischen Anstalt Goddelau kennen. Dort übernahm er 1952 die Verantwortung für rund 50 Flüchtlingskinder mit geistiger Behinderung. Über diese Kinder sagte er einst: „In ihrer Hilflosigkeit und Verlassenheit haben diese Kinder mir ermöglicht, den wirklichen Sinn des Lebens zu erkennen, und zwar in der Hinwendung zum Nächsten.“

1958 gründete er in Marburg zusammen mit Eltern und Fachleuten die Bundesvereinigung Lebenshilfe, deren Geschäftsführer er 30 Jahre lang war. Tom Mutters, der über Jahrzehnte zum Motor der Lebenshilfe wurde, reiste in den Anfangsjahren kreuz und quer durch die Republik und brachte dabei die Lebenshilfe-Botschaft in jeden Winkel des Landes: Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung gehören ohne Wenn und Aber dazu. Sie sind ein wertvoller Teil der Gesellschaft sie brauchen nur mehr Unterstützung als andere.

Die Lebenshilfe hat sich in der Folgezeit zur deutschlandweit größten Selbsthilfeorganisation für geistig behinderte Menschen und deren Angehörige mit rund 130.000 Mitgliedern, 512 örtlichen Vereinigungen und 16 Landesverbänden entwickelt.

Den Selbsthilfe-Gedanken brachte Tom Mutters aber auch in andere Länder: nach Indien, Afrika und Osteuropa. Mit Unterstützung der Lebenshilfe schlossen sich dort Eltern behinderter Kinder zu vergleichbaren Vereinigungen zusammen. Als 1989 die Mauer fiel, wurde in Tom Mutters wieder der alte Pioniergeist wach. Es dauerte kein Jahr, da gab es schon rund 120 neue örtliche Lebenshilfen im Osten Deutschlands.

Tom Mutters hat die Lebenshilfe über Jahrzehnte geprägt und begleitet. Er hat Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen zu einem ganz neuen Selbstbewusstsein verholfen. Seine Vision aus den 1950er-Jahren spiegelt sich heute in der UN-Behindertenrechtskonvention wider, die seit 2009 behinderten Menschen in Deutschland uneingeschränkte Teilhabe garantiert und eine inklusive Gesellschaft einfordert.

Die Universitätsstadt Marburg möchte Herrn Tom Mutters posthum für diese herausragende Lebensleistung ehren.

 

2.2 Durchführung einer Befragung der Anwohner/innen

Eine Straßenumbenennung ist stets mit nachteiligen Folgen für die Anlieger/innen verbunden. Aus diesem Grund war es dem Magistrat und dem Ältestenrat wichtig, die von der Namensänderung unmittelbar Betroffenen früh in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Insgesamt wurden 48 Unternehmen und 7 Privatpersonen (sowohl Anwohner/innen als auch Eigentümer/innen) über die geplante Namensänderung informiert und um eine diesbezügliche Stellungnahme gebeten. Hierauf gingen 13 Rückmeldungen ein; die Mehrheit hiervon sprach sich für eine Umbenennung der Industriestraße nach Tom Mutters aus.

Wir dürfen davon ausgehen, dass all diejenigen, die der Bitte zu einer Stellungnahme nicht nachgekommen sind, dem Umbenennungsvorhaben positiv gegenüberstehen. Demnach ist, ausgehend von der Gesamtzahl der von einer Umbenennung betroffenen, die Anzahl jener, die sich tatsächlich gegen die Umbenennung ausgesprochen haben, als gering zu bezeichnen.

Unter anderem wurden in den Rückmeldungen der große Aufwand und die hohen Kosten genannt, die sich zum Beispiel aus der Mitteilung über die Adressänderung an alle Lieferanten, Banken usw. sowie aus der Änderung von Briefbögen, Visitenkarten und Firmenstempeln ergeben würden.

Andere Rückmeldungen äerten sich trotz der dadurch für sie entstehenden Kosten und der Unannehmlichkeiten positiv zu der vorgesehenen Umbenennung. Beispielsweise wurde angegeben: Wir freuen uns über Ihr Vorhaben und können es nur befürworten!“, Wir freuen uns über den Vorschlag, Herrn Mutters posthum zu ehren und würden somit dem Vorschlag zustimmen.“ sowie Selbstverständlich unterstützen wir Ihr Vorhaben. Solch eine Lebensleistung wird auch von uns entsprechend gewürdigt.“

Die Rückmeldungen wurden durch den Ältestenrat beraten; dieser sprach sich positiv für eine Umbenennung der Industriestraße aus. Jedoch war es ihm wichtig, den sich kritisch über die Umbenennung äernden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise nochmals persönlich vortragen zu können. Aus diesem Grund wurden die Skeptiker zu einem persönlichen Erörterungsgespräch ins Rathaus eingeladen. Zu diesem Gesprächstermin erschienen die Geschäftsführer von zwei Unternehmen.

 

2.3 Ergebnis des Entscheidungsprozesses

Straßennamen haben in erster Linie eine Ordnungsfunktion. Darüber hinaus kann die Straßenbenennung aber auch der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Persönlichkeiten dienen. Die Universitätsstadt Marburg möchte das Lebenswerk eines verstorbenen Marburger Bürgers, Herrn Tom Mutters, durch die Benennung einer öffentlichen Straße nach seiner Person würdigen.

Neben der Industriestraße wurden für eine Würdigung noch weitere Straßen und andere Örtlichkeiten in Betracht gezogen; dies ist entsprechend im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung diskutiert worden. Auch wurde die Benennung einer Straße im Rahmen einer zukünftigen Erschließung eines Neubaugebietes in Betracht gezogen. Nach reiflichen Prüfungen kam der Ältestenrat zu dem Ergebnis, dass die Industriestraße für die Ehrung Tom Mutters besonders geeignet ist. Zum einen würde dann eine Tom-Mutters-Straße zu einer großen Einrichtung der Lebenshilfe führen. Zum anderen ist die Industriestraße aber auch deshalb sehr geeignet, da diese Straße aufgrund des regen Geschäftsbetriebs der in diesem Industriegebiet ansässigen Einzelhandelsunternehmen von vielen Marburger/innen, aber auch von einer Vielzahl von Menschen aus den umliegenden Gemeinden, besucht wird, sodass der Name Tom Mutters bei vielen präsent sein wird. Dies wäre zweifelsohne nicht der Fall, wenn eine in einem der Außenstadtteile gelegene Straße im Rahmen einer Neuerschließung nach Tom Mutters benannt werden würde, die darüber hinaus keinen Bezug zu seiner Person hat.

In die Ermessensentscheidung sind insbesondere jene Rückmeldungen einfließen zu lassen, die sich skeptisch über die geplante Umbenennung äerten. Wie bereits ausgeführt wurden in den Rückmeldungen u. a. der große Aufwand und die hohen Kosten genannt, die sich zum Beispiel aus der Mitteilung über die Adressänderung an alle Lieferanten, Banken usw. sowie aus der Änderung von Briefbögen, Visitenkarten und Firmenstempeln ergeben würden.

Mit in die Entscheidung einzubeziehen ist dabei auch die Größe der Wirtschaftsunternehmen. Laut einschlägiger Rechtsprechung sind großen Unternehmen auch höhere Umstellungskosten zuzumuten. Die in den Rückmeldungen tatsächlich bezifferten hohen Kosten erscheinen in Anbetracht der Größe dieser Unternehmen als durchaus zumutbar.  

Eines der sich kritisch äernden Unternehmen gab an, dass auf dieses Kosten zukommen würden, die weit über die normalen Umstellungskosten hinausgingen und sich insgesamt auf eine sechsstellige Summe belaufen könnten. Hintergrund hierfür ist, dass dieses Unternehmen als Erstinverkehrbringer unter anderem Naturprodukte importiert, die beispielsweise strengen Artenschutzregularien unterliegen würden, wofür diverse und äerst kostenintensive Registrierungsverfahren neu zu beantragen wären.

Hierzu ist zunächst anzumerken, dass die Umstellungskosten bei einer Straßenumbenennung gem. Rechtsprechung auch in der o. g. sechsstelligen Größenordnung durchaus zu den gelegentlich eintretenden Kosten des allgemeinen Geschäftsbetriebes zählen (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.10.2007 Az. 15 B 1517/07).

Da der mit einer Umbenennung verbundene Aufwand aufgrund der erweiterten gesetzlichen Restriktionen, denen dieses Unternehmen unterworfen ist, doch ganz erheblich wäre, soll dies entsprechend berücksichtigt werden. Aus diesem Grund schlägt der Magistrat vor, dass nur ein Teilstück der Industriestraße, d. h. von der Kreuzung Industriestraße lber Straße am Kaufmarkt bis zum Lastwagenwende-Kreisel umbenannt wird und der hintere Teil der Industriestraße, in der das in Rede stehende Unternehmen ansässig ist, nicht umbenannt wird und auch die alten Hausnummern behält.

Auch der zeitliche Faktor ist bei einer Umbenennung mit in die Entscheidung einfließen zu lassen. Diesbezüglich ist auszuführen, dass die Industriestraße diesen Namen bereits seit 1973 trägt. Nach einer so langen Zeit ist die Kostenbelastung für die Anlieger/innen als durchaus zumutbar zu beurteilen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass neben der Industriestraße auch mehrere andere Örtlichkeiten in Betracht gezogen wurden, jedoch keine dieser Optionen in gleichem Maße geeignet war, die herausragende Lebensleistung von Tom Mutters angemessen zu würdigen. Unter Abwägung aller durch die Skeptiker vorgetragenen Argumente, aber selbstverständlich auch unter Würdigung der zahlreichen Rückmeldungen, die sich für eine Umbenennung der Industriestraße nach Tom Mutters ausgesprochen haben, kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass die für eine Umbenennung sprechenden Gründe ganz deutlich überwiegen.

Nach dem furchtbaren Krieg, in dem etwa 300.000 kranke und behinderte Menschen als lebensunwert von den Nazis verfolgt und ermordet wurden, also in einer Zeit, die dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte folgte, in einer Zeit, in der die Vorstellungen und Bilder, die Vorstellungen von Behinderung, Tabu, Scham und Ablehnung, die letztlich das Grauen der Ermordung von tausenden Menschen mit geistiger Behinderung erst möglich gemacht hatte, als all diese Vorstellungen noch längst nicht aus allen Köpfen verschwunden waren, machte sich Tom Mutters auf, das Leben von Menschen mit geistiger Behinderung radikal zu verändern.

Dass sein unermüdlicher Einsatz, sein radikales Streben für bessere Lebensbedingungen und die Lebensqualität für Menschen mit geistiger Behinderung seinen Ort in Marburg fand, war ein großes Glück für diese Stadt. Denn Tom Mutters steht wie wenige andere für das soziale Marburg. Dass sich unsere Stadt heute zu Recht als das soziale Herz Deutschlands versteht, verdanken wir auch und besonders Tom Mutters. Denn er hat uns gezeigt, was Menschlichkeit mit den Schwächsten bedeutet.

Marburg darf mehr als dankbar sein, der Sitz der Lebenshilfe zu sein, auch wenn heute wichtige Aufgaben an anderen Orten erfüllt werden. Die Veränderung unseres Verständnisses von Gemeinwesen, von sozialem Zusammenhalt, von den gleichen Rechten auf Glück und ein erfülltes Leben für wirklich jeden Menschen, ist in Marburg nicht mehr wegzudenken. Er hat damit keineswegs nur den Menschen mit geistiger Behinderung geholfen, sondern er hat uns alle verändert. Ohne Tom Mutters wären die modernen Parameter nicht nur der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung, sondern vor allem unser alle veränderte, menschlichere Haltung im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung kaum vorstellbar. Tom Mutters hat uns gerade hier in Marburg einen neuen Maßstab für Respekt und Rücksicht beigebracht, der weit über den Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung hinausgeht.

Die größte Ehrung, die einem Marburger Bürger zuteilwerden kann, ist sicherlich die Benennung einer öffentlichen Straße oder eines Platzes nach seiner Person. Die Universitätsstadt Marburg ist dankbar und stolz, Tom Mutters in unserer Mitte erlebt haben zu dürfen. Aus diesem Grund wird die Stadtverordnetenversammlung hiermit gebeten, die Lebensleistung Tom Mutters dadurch posthum zu ehren, die Industriestraße in Tom-Mutters-Straße umzubenennen.

 

 

3. Sachverhalt Umbenennung Walter-Voß-Weg in Katharina-Eitel-Weg

3.1 Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat am 31.10.1958 beschlossen, die damalige „Neubaustraße am Spiegelslustweg“ nach Walter Voß zu benennen, um dessen Verdienste, die er sich insbesondere beim Einmarsch der alliierten Truppen im März 1945 zur Erhaltung Marburgs erworben hat, zu würdigen. 

Im Jahr 2013 fasste die Stadtverordnetenversammlung den einstimmigen Beschluss, dass die Auswirkungen des NS-Regimes auf die Zusammensetzung und Arbeit der Marburger Stadtverordnetenversammlung in der NS-Zeit und den Nachkriegsjahren wissenschaftlich aufgearbeitet werden sollen. In der Folge konnte der Marburger Historiker Prof. Dr. Conze sowie zwei Studierende der Geschichtswissenschaft an der Marburger Philipps-Universität, Frau Sarah Christin Wilder und Herr Alexander Cramer, für dieses Projekt gewonnen werden.

Als Ergebnis wurden zwei umfangreiche Untersuchungen vorgelegt. Durch den ersten Teil dieser Untersuchung „… daß auch hier in der Stadt Marburg der Wille des Führers erfüllt wird.“ Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung. Institutionen. Personen. Wirkungen (1930-1950) haben sich neue Erkenntnisse über die Rolle von Walter Voß im Nationalsozialismus ergeben. Die Studie kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass Walter Voß entgegen des Ergebnisses des Entnazifizierungsverfahrens, bei welchem er aufgrund seines durch den Widerstand gegen das NS-Regime erlittenen Nachteils in die Gruppe der Entlasteten (Kategorie V) eingeordnet wurde das nationalsozialistische Regime aktiv unterstützt hat.

Walter Voß wurde 1929 Bürgermeister. Während Johannes Müller 1933 als Oberbürgermeister aus dem Amt entfernt wurde, blieb Walter Voßhrend des gesamten Nationalsozialismus in seiner Funktion und leitete nach dem Tod von Oberbürgermeister Scheller (NSDAP) von 1942 bis Kriegsende die Amtsgeschäfte. Laut der Studie hat Walter Voß in seinen Positionen seit 1933 zur Durchsetzung und zum Funktionieren des NS-Regimes einschließlich seiner Verfolgungs- und Gewaltpolitik beigetragen.

hrend des Krieges wurden ihm immer mehr verantwortungsvolle und vertrauenswürdige Posten von Seiten der NSDAP zugewiesen, wie etwa seine Tätigkeit für das Kreisamt für Kommunalpolitik, mit der er ein Parteiamt bekleidete, oder seine Ernennung zum kommissarischen Oberbürgermeister 1944. Dass ihm seit dem Tod Schellers die alleinige Verantwortung für die Leitung der Stadt Marburg oblag und kein neuer, bewährter Nationalsozialist berufen wurde, zeugt vom Vertrauen der Partei in Walter Voß.

Das im Entnazifizierungsverfahren vom Gericht angeführte Widerstandshandeln lässt sich zum größten Teil nicht belegen und beruht ausschließlich auf Zeugenaussagen, an deren Bedeutung (Stichwort: „Persilscheine“) die zeithistorische Forschung heute keinen Zweifel mehr lässt. Dass Voß seine Position bei der Stadt Marburg über den Machtwechsel 1933 hinweg rettete und in der Folge das Regime besonders während seiner Etablierung 1933/34 stützte, zeugt von ausgeprägtem Konformismus, so die Studie weiter. 1942 äerte er sich in übersteigertem nationalsozialistischem Pathos. Dabei betonte er die Befreiung des deutschen Volkes durch den Nationalsozialismus und bekundete seine Liebe zum „hrer“ Adolf Hitler. Seine zentrale Beteiligung an der Ausschaltung der Arbeiterbewegung in Marburg, seine leitende Position bei der Stadt ab 1942 sowie seine Tätigkeit für die Partei beim Kreisamt für Kommunalpolitik belegen seine aktive Unterstützung des nationalsozialistischen Regimes. Während seiner gesamten Zeit als Bürgermeister im Nationalsozialismus wird an keiner Stelle oppositionelles Handeln erkennbar.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung mit der Person Walter Voß befasst. Hierbei gab es eine breite Übereinstimmung, dass das Verhalten Walter Voß‘ die ihm durch die Universitätsstadt Marburg in den Nachkriegsjahren zuteil gewordenen Ehrungen nicht verdient; aus diesem Grund sollen sämtliche ihm gegenüber erteilten Ehrungen wozu ganz besonders auch die Benennung eines Weges nach seiner Person gehört zurückgenommen werden.

 

3.2 Durchführung einer Befragung der Anwohner/innen

Wie bereits ausgeführt, ist eine Straßenumbenennung stets mit nachteiligen Folgen für die Anwohner/innen verbunden. Auch in diesem Fall war dem Magistrat und dem Ältestenrat die Einbeziehung der Anwohner/innen und deren Meinung wichtig.

Aus diesem Grund wurden die von der Umbenennung betroffenen 28 Privatpersonen mit Schreiben vom Januar 2017 über das Ergebnis der Untersuchung und die geplante Umbenennung informiert sowie darum gebeten, sich mit ein oder zwei gemeinsamen Vorschlägen für eine neue Bezeichnung des Weges einzubringen.

Hierauf gingen 4 Rückmeldungen ein. Während sich eine Anwohnerin kritisch über die Notwendigkeit der Umbenennung äerte, waren die übrigen Rückmeldungen, die insgesamt von 9 Personen unterzeichnet wurden, durchweg mit dem Vorhaben einverstanden.

Es wurden folgende Personennamen für die Umbenennung genannt:

Katharina Natalie Eitel

Kurt Dehnicke

Alexander von Humboldt

 

Des Weiteren brachte die Ortenberggemeinde den Vorschlag „Werner Sylten“ ein.

r den Fall, dass keine Einigung über die eingereichten Vorschläge zur Benennung durch einen Personennamen erzielt werden kann, wurde mit Schreiben vom 23.03.2017 durch 4 Anwohner/innen, die teilweise bereits einen der o. g. Vorschläge unterzeichnet hatten, der neutrale Benennungsvorschlag „Ortenbergsgärten“ als Alternative nachgereicht.

Die Rückmeldungen wurden in der Sitzung des Ältestenrates am 23.02.2017 beraten; der Ältestenrat sprach sich unter Würdigung aller eingereichten Benennungsvorschläge mehrheitlich für eine Neubenennung nach Katharina Natalie Eitel aus.

Im April 2017 wurden die Eigentümer/innen der von der vorgesehenen Straßenumbenennung betroffenen Grundstücke schriftlich über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt; auf diese Anschreiben gingen keine Rückmeldungen ein. 

 

3.3 Zur Person Katharina Natalie Eitel

Katharina Natalie Eitel zählte zu den herausragenden Marburger Künstlerinnen der Gegenwart. Von gleicher, wenn nicht sogar von größerer Bedeutung war ihr soziales Engagement, das sie stets ungenannt und im Stillen vollzog. Dieses Engagement umfasste in besonderem Umfang großgige Spenden und finanzielle Zuwendungen an wohltätige Organisationen.

Katharina Natalie Eitel wurde am 8. Mai 1946 in Marburg geboren; am 22. Mai 2016 verstarb sie im Alter von 70 Jahren.

Mit ihrem Testament errichtete Katharina Natalie Eitel die gemeinnützige „Stiftung Hoffnung 13“, die sie mit einem Vermögen von rund 5 Millionen Euro ausstattete. Durch diese Stiftung soll Kindern in Kriegs- und Krisengebieten, besonders aber nicht ausschließlich des israelisch-palästinensischen Konfliktes, durch die Mitfinanzierung von Bildungsprojekten geholfen werden. Dabei soll ein Schwerpunkt auf Breiten- und Begabtenförderung in musischen Bereichen wie Musik, Kunst, Schauspiel und Tanz gelegt werden.

In ihrem künstlerischen Wirken verband Katharina Natalie Eitel Formen und Material stets mit Inhalten. Ihre nachdenkliche Tiefe entwickelte sie in Begegnungen mit Kunst, Philosophie und Religion, aber auch in der Auseinandersetzung mit den Abgründen der menschlichen Existenz und mit menschlichen Schicksalen. Sie scheute auch die schweren Themen nicht und setzte sich intensiv mit der NS-Zeit auseinander. Frau Eitel war empfänglich für Begegnungen mit Menschen und Kulturen; sie zeigte eine besondere Nähe zur jüdischen Kultur und Religion. So entstand unter anderem das „Sternenzelt“, für das sie 1996 erstmals in ihrem damaligen Atelier nahe dem Botanischen Garten ein riesiges Zelt aufbaute, auf dessen Unterseite 1001 von ihr einzeln marmorierte Sterne zu sehen waren. Durch diese „1001 Sterne für Jerusalem“ richtete sie die Botschaft an die beiden konfliktbeteiligten Seiten, dass der Himmel über Jerusalem unteilbar sei.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Katharina Natalie Eitel auf verschiedene Weise verdient gemacht hat. Dies soll durch die Benennung des Weges nach ihrer Person gewürdigt werden.

Die Benennung des Walter-Voß-Weges nach Katharina Natalie Eitel ist auch deshalb passend, da zwischen ihr und dem Walter-Voß-Weg ein direkter Bezug besteht; zum einen war dort ihr Lebensmittelpunkt gewesen, zum anderen wird dort die Stiftung ihren Sitz haben.

 

3.4 Ergebnis des Entscheidungsprozesses

Als Teil des demokratischen Staatensystems der Bundesrepublik Deutschland hat die Universitätsstadt Marburg auch bei der Entscheidung über die Vergabe der Straßennamen eine besondere Verantwortung zu tragen. Im Hinblick auf diese wahrzunehmende Verantwortung liegt es im öffentlichen Interesse, dass Personen, die aktiv die menschenverachtenden Ideologien des nationalsozialistischen Regimes unterstützt haben, nicht durch entsprechende Straßenbenennungen geehrt werden.

Aufgrund dieses öffentlichen Interesses und unter Abwägung der o. g. möglichen nachteiligen Folgen für die Betroffenen kommt der Magistrat der Universitätsstadt zu dem Ergebnis, dass weitaus erheblichere Gründe für, als gegen eine Umbenennung des Walter-Voß-Weges sprechen. Nicht vergessen werden darf, dass diese Umbenennung letztendlich auch zum Wohle und im Interesse der im Walter-Voß-Weg lebenden Menschen zu beschließen ist. Nicht zuletzt spiegeln auch die Ergebnisse der Befragung wider, dass seitens der Anwohner/innen der Wunsch auf eine Namensänderung besteht, um nicht länger in einer Straße mit NS-belastetem Straßennamen leben zu müssen. Aus diesem Grund wird die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg gebeten, den Walter-Voß-Weg in Katharina-Eitel-Weg umzubenennen.

 

4. Sonstiges

4.1 Schreibweise Katharina-Eitel-Weg“

Die offizielle Schreibweise des Namens lautet „Katharina Natalie Eitel“ (häufig auch „Katharina N. Eitel“). Da diese Schreibweise als Adresse und bei der EDV-Verarbeitung (Suchkriterien) erfahrungsgemäß Schwierigkeiten erwarten lässt, sollte die vorgeschlagene Namensbenennung „Katharina-Eitel-Weg“ gewählt werden.

Um Verwechslungen mit namensgleichen Personen vorzubeugen, sollte unter das Straßenschild ein Zusatzschild angebracht werden, welches den Bezug zur Namensgeberin herstellt und auch die vollständige Schreibweise abbildet.

 

4.2 Weiterer Verfahrensgang

Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird der Magistrat den Beschluss durch einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i. S. d. § 35 S. 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz in ortsüblicher Weise bekanntgeben; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird durch den Magistrat bestimmt.

Darüber hinaus werden die Eigentümer/innen der von der Umbenennung betroffenen Grundstücke gesondert angeschrieben und über die Zuteilung der neuen Adresse informiert. Durch diesen Bescheid werden die Vermieter/innen aufgefordert, ihre Mieter/innen über die Umbenennung zu informieren.

Nach der Anbringung der neuen Straßenschilder verbleiben die bisherigen Schilder noch für rund ein Jahr zur Orientierung stehen, werden jedoch rot durchgestrichen.

 

4.3 Übernahme der Kosten

Um den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, werden seitens der Universitätsstadt Marburg keine Verwaltungsgebühren auf sämtliche in Zusammenhang mit der Umbenennung stehenden Verwaltungshandlungen erhoben. Des Weiteren setzt sich der Magistrat dafür ein, dass auch die bei der Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf entstehenden Verwaltungsgebühren zur Änderung der Kfz-Scheine nicht erhoben werden.

Privatpersonen werden weitere, mit der Adressänderung verbundene Kosten auf Antrag und Vorlage eines Nachweises mit bis zu 100 Euro erstattet.

Weiterhin wird die Straßenumbenennung von Amts wegen an rund ein Dutzend Behörden und Unternehmen wie zum Beispiel das Amtsgericht, Finanzamt, Amt für Bodenmanagement, Kirchensteueramt sowie die Deutsche Post, Telekom und Sparkasse gemeldet.

 

 

gez.

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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