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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0784/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Elisabethschule bei der Hst. 2302/9410 „Um- und Ausbau von Verwaltungsräumen“ in Höhe von 15.000 € zugestimmt:

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2106/9400 „Erweiterung Körperbehindertenabteilung“ (Erich-Kästner-Schule) in gleicher Höhe.

 

Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Im Zuge des Um- und Ausbaues von Sekretariat, Schulleiterzimmer und Lehrerzimmer an der Elisabethschule soll eine zusätzliche EDV-Verkabelung eingezogen werden. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Schule mit Blick auf das Projekt Schule@zukunft an das städtische Netz anzuschließen.

 

Diese zusätzlichen Anforderungen und die damit verbundenen Mehrkosten waren bei der Haushaltsanmeldung für das mittelbewirtschaftende Bauamt nicht vorhersehbar.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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