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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/5614/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt (§ 39 a, Abs. 1 HGO).

 

  1. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung (§ 55 Abs. 3 HGO).

 

  1. Bei Wahlen nach Stimmenmehrheit ist derjenige Bewerber/diejenige Bewerberin gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wurden. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen, Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen.

 

  1. Die Wahl wurde durch den Wahlvorbereitungsausschuss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 42 HGO) vorbereitet. Der Ausschuss wird über das Ergebnis seiner Arbeit in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstatten.

 

  1. Da am Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung das Zusammentreten des Wahlvorbereitungsausschusses erforderlich werden kann, wurde dieser vorsorglich eingeladen.

 

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Sachverhalt

 

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