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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5625/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Öffentliche Ausschreibung bei der Besetzung von Leitungspositionen in stadteigenen Gesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.06.2017
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.06.2017
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25.08.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird aufgefordert,
in seiner Kompetenz gem. § 66 HGO dafür Sorge zu tragen, dass bei der Besetzung von Leitungsstellen in städtischen Gesellschaften Bewerber und Bewerberinnen durch eine öffentliche Ausschreibung der Stellen gesucht werden, wenn sich keine qualifizierten internen Bewerber oder Bewerberinnen finden.
Sachverhalt
Begründung:
Besonders bei der Besetzung von Leitungspositionen muss das Prinzip der Bestenauslese gelten. Die Universitätsstadt Marburg verfährt mit Erfolg auf diese Weise. Die interne Personalentwicklung hat zum Ziel, geeignete Beschäftigte im Laufe der Jahre für Leitungspositionen zu qualifizieren. So sorgt die Stadtverwaltung sowohl für angemessene Entwicklungsperspektiven der Beschäftigten, als auch für eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerber*innen, die die Verwaltung kennen.
Für den Fall, dass dieses Vorgehen aus unterschiedlichen Gründen nicht zum gewünschten Ergebnis führt, muss die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden. Leitend sollten dabei immer das Prinzip der Bestenauslese sowie Transparenz und Akzeptanz im Betrieb sein. Das muss auch für städtische Gesellschaften gelten. Gerade im Hinblick auf die Nachfolge in der Geschäftsführung der GeWoBau sollte dies aktuell sicher gestellt werden.
Hans-Werner SeitzDr. Elke Neuwohner