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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0797/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des I. Nachtragshaushaltes 2002
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
29.11.2002
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
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|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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26.11.2002
|
Sachverhalt
Begründung
Das Regierungspräsidium Gießen als
Aufsichtsbehörde hat
·
die in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung 2002
vorgesehene Kreditaufnahme
·
den in § 3 der I. Nachtragshaushaltssatzung 2002
vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
genehmigt.
Diese
Genehmigung wird der Stadtverordnetenversammlung nach § 50 Abs. 3 HGO zur
Kenntnis gegeben.
Egon Vaupel
Bürgermeister
Anlagen
Genehmigung
Begleitverfügung
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen