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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0797/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

 

            von der beigefügten Genehmigung des I. Nachtragshaushaltes 2002 und der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

 

·         die in § 2 der I. Nachtragshaushaltssatzung 2002 vorgesehene Kreditaufnahme

·         den in § 3 der I. Nachtragshaushaltssatzung 2002 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

 

genehmigt.

 

Diese Genehmigung wird der Stadtverordnetenversammlung nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

 

 

 

Anlagen

 

Genehmigung

Begleitverfügung

 

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