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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/5707/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017
- Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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22.08.2017
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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25.08.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 28.01.2015 (IV 2 15 i 01) kann die Genehmigung für die Haussatzung und den Haushaltsplan 2017 nur erteilt werden, wenn der Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt wurde, oder aber eine Zusicherung der Universitätsstadt Marburg vorliegt, diesen bis zum 31.12.2017 aufzustellen.
Aufgrund der Stellenvakanzen im Fachdienst 20 hat der Magistrat der Universitätsstadt Marburg beim Regierungspräsidium Gießen um eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ersucht. Hierdurch sollte die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2018 noch im Jahr 2017 ermöglicht werden.
Die Ausnahmeregelung wurde vom Regierungspräsidium Gießen mit der in der Anlage beigefügten Verfügung abgelegt. Damit die Genehmigung für den Haushaltsplan 2017 erteilt werden kann, wurde der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 Priorität eingeräumt. Somit konnte die geforderte Zusicherung an das Regierungspräsidium erteilt werden (siehe Anlage: Schreiben des Magistrats vom 12.07.2017).
Um den Jahresabschluss 2016 zu erstellen, müssen Arbeiten am Haushaltsplan 2018 zurückgestellt werden. Ein angepasster Zeitplan wird der Stadtverordnetenversammlung bald möglichst vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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385,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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490,5 kB
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