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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5786/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

  1. die 2016 voreilig beschlossene Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren incl. der Betreuungsgebühren an Grundschulen zum 1. Januar 2018 zurück zu nehmen und unverzüglich einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen;

 

  1. zeitgleich - mit der auf 6 Stunden Betreuung bezogenen Beitragsbefreiung für 3 Kindergartenjahre durch das Land zum 1. August 2018 – in Marburg die generelle Gebührenfreiheit für den Besuch von Krippen, Kindergärten und Tagespflege einzuführen;

 

  1. analog zum gebührenfreien Besuch der Kinderbetreuung auch die Hortbetreuung für Grundschüler der Klassen 1 – 4 beitragsfrei zu stellen;

 

  1. darzustellen, welche Einsparungen sich für den städtischen Haushalt durch die Beitragsbefreiung vom Land (incl. der Jugendhilfekosten für die befreiten Familien) ergeben und inwiefern sich eine Beteiligung am Landesprogramm Pakt für den Nachmittag auch für die Finanzierung der Grundschulbetreuung positiv auf die städtischen Finanzen auswirken würde;

 

  1. die in Marburg erreichte Qualität der Kinderbetreuung zu erhalten und weiter zu entwickeln - das betrifft sowohl den Personalschlüssel für die Betreuungsgruppen als auch die Qualifizierungsmöglichkeiten für die Erzieher*innen;

 

  1. den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen in allen drei Bereichen entsprechend dem steigenden Bedarf vorzunehmen, d.h. einen Ausbau zu realisieren, der der deutlich gewachsenen Anzahl von Kindern in Marburg gerecht wird und die steigende Nachfrage nach Krippen- und Ganztagsplätzen in Kitas aufgrund der Gebührenbefreiung berück-sichtig;

 

 

  1. beim Bund eine bessere Finanzierung des Ausbaus der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen und beim Land die Sicherung der Qualität einzufordern - auch wenn begrüßenswerterweise der Bund bereits als ersten Schritt 86 Millionen Euro für den Ausbau  und das Land 50 Millionen für Qualitätssteigerung bereit gestellt haben;

 

  1. angesichts der steigenden Kinderzahlen ein Sofortprogramm aufzulegen, um unverzüglich weitere Krippenplätze und Ganztagesplätze in Kita-Bereich zu schaffen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Wie der Oberbürgermeister in der August-Stadtverordnetenversammlung deutlich machte, war die Gebührenerhöhung für die Betreuung der Marburger Kinder über-stürzt  und aufgrund der gewachsenen Steuereinnahmen auch überflüssig. Sie sollte deshalb so bald wie möglich, spätestens zum 01.01.2018, zurückgenommen werden.

 

Die erfreuliche Übernahme eines Großteils der Kindergartengebühren durch das Land zum 01.08.2018 veranlasst die Stadt Marburg dazu, zeitgleich eine voll-ständige Gebührenfreiheit für die Kinderbetreuung in Krippen und Kindergärten vorzunehmen. „Wenn schon, dann für alle“ bedeutet, dass auch die Grundschulkinderbetreuung umfasst sein muss. Solange es keine Ganztagsschulangebote gibt, muss die Stadt auch hier die Gebührenfreiheit sicherstellen.

 

Die bisherige Qualität der Kinderbetreuung hat sich daran orientiert, dass es sich nicht um eine Verwahrung, sondern um eine wichtige, die Zukunft unserer Gesellschaft betreffende Aufgabe handelt, dass sie einen Beitrag zur Persönlichkeits-bildung unserer Kinder leistet. Diese Qualität muss auch zukünftig sichergestellt werden, d. h. dass weder der Personalschlüssel für die Kinderbetreuung noch die Qualifizierungsmöglichkeiten für die Erzieher*innen reduziert werden, auch nicht für den Ausbau weiterer Plätze.

 

Ein Ausbau ist in größerem Umfang erforderlich, obwohl in den vergangenen Jahren bereits vorausschauend und hessenweit vorbildlich die Anzahl der Krippen- und Kitaplätze erhöht wurden. Ein weiterer Ausbau ist dringend notwendig, weil erfreulicherweise die Geburtenrate in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und durch die Zuwanderung von Geflüchteten sich der Anteil dieser Altersgruppe weiter erhöht hat. Gleichzeitig darf nicht ignoriert werden, dass mit der Gebührenbefreiung mehr Eltern als bisher die Chance nutzen möchten, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in der Krippe bzw. einen Ganztagsplatz im Kindergarten zu bekommen. Den Eltern Gebührenfreiheit zu versprechen, einem Teil von ihnen aber gleichzeitig zu sagen, leider haben wir keine Krippen- oder Ganztagsplatz für euch, halten wir für sehr ungerecht und dies wird auch den Ärger der Eltern mobilisieren.

 

Wenn das Land Hessen und im Gefolge damit auch die Stadt Marburg mit der Ab-schaffung von Gebühren für Kinderbetreuung einen wichtigen und zukunftsweisen-den Schritt in die richtige Richtung unternommen haben, sind vor allem den Platzausbau und die Qualität der Betreuung betreffend weitere Anstrengungen erforderlich. Jetzt ist insbesondere der Bund gefordert. Die Bundesregierung muss nach Einführung der Rechtsansprüche für Kindergarten- und Krippenplätze endlich die Kommunen nachhaltig entlasten und besser finanzieren und das Land muss weiterhin helfen, die Qualität zu sichern.

 

 

Dr. Christa PeraboMadelaine Stahl

 

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