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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/5787/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Ortsgericht Marburg I wird ein/e Ortsgerichtsschöffe/in gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Herr Lars Küllmer wurde am 31.05.2017 zum Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers im Ortsgericht Marburg I ernannt. Zuvor übte er bereits das Amt des Ortsgerichtsschöffen aus. Daher ist es notwendig, gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes, ein neues Ortsgerichts-mitglied bzw. eine/n Ortsgerichtsschöffen/in zu wählen.

.

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

I.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

II.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

 

 

 

III.

Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

IV.

Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2017 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Vorschläge einzureichen.

 

Die SPD-Fraktion schlägt

 

Herrn Thomas Stampe, wh. Herrmannstraße 58, 35037 Marburg,

 

zur Wahl als Ortsgerichtsschöffen vor.

 

 

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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