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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5938/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und haben keine abwägungsrelevanten Einwendungen ergeben.
  2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 18/13 „Landschulheim Steinmühle“ wird festgestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die o. g. Flächennutzungsplanänderung hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am 15. Juli 2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Mit der Planung sollen auf den landwirtschaftlichen Flächen, die direkt östlich an den Gebäudebestand des Landschulheimes Steinmühle angrenzen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Schulareal erweitern zu können. Dabei galt es auch zu berücksichtigen, dass die Planung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Lahn liegt.

 

Die Frage, ob ein Neubau im Überschwemmungsbereich der Lahn grundsätzlich zulässig ist, ist in diesem Bauleitplanverfahren intensiv mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidium Gießen unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde umfänglich erörtert worden. Daraufhin ist ein Ausnahmeantrag gem. § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der die ausnahmsweise Zulässigkeit beschreibt und die notwendige wasserwirtschaftliche Retention aufzeigt, erforderlich. Der ist mit Schreiben vom 24. Februar 2017 gestellt und mit Schreiben vom 29. Mai 2017 durch das Regierungspräsidium Gießen (s. Anlagen) genehmigt worden. Demnach ist die Ausweisung im Überschwemmungsgebiet wasserrechtlich möglich. Dies spiegelt sich auch in den Stellungnahmen des Regierungspräsidium Gießen und der Unteren Naturschutzbehörde (s. Anlagen) wieder.

 

Im Zeitraum vom 26. September bis einschließlich 28. Oktober 2016 hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (einschließlich einer öffentliche Informationsveranstaltung) mit dem Vorentwurf stattgefunden.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23. Mai bis einschließlich 23. Juni 2017 durchgeführt.

 

Der Ortsbeirat Cappel hat der Planung in seinen Sitzungen am 26. Oktober 2016 und 31. Mai 2017 zugestimmt.

 

Die Flächennutzungsplanänderung stellt diesen Bereich als Gemeinbedarfsfläche – Schule dar. Der Plan beinhaltete auch einen Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB, in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung des Vorhabens ausgewertet worden sind.

 

Das Ergebnis der Prüfung der während der Verfahrensschritte gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 18/26 "Erweiterung Landschulheim Steinmühle" hat keine abwägungsrelevanten Einwendungen ergeben.

 

Alles Weitere kann den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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