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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0843/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das stadträumliche Strukturkonzept zum Zentrum für Soziale Psychiatrie (ehem. PKH) an der Cappeler Straße in Marburg wird als Rahmenplan für die Weiterentwicklung dieses Geländes beschlossen. Es stellt die Grundlage für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte dar.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. November 2001 die Erstellung eines Rahmenplanes  für das Gelände der ehem. Psychiatrischen Krankenheilanstalt PKH, heute Zentrum für soziale Psychiatrie ZSP, an der Cappeler Straße beschlossen.

 

 

Vorgeschichte

Das Gelände des ZSP befindet sich im Eigentum des Landeswohlfahrtsverbandes LWV Kassel. Der eigentliche Klinikbereich nimmt überwiegend den zentralen Bereich ein. Dort befinden sich die Klinikeinrichtungen in denkmalgeschützten Gebäuden, die von einem parkartigen Freibereich umgeben sind. Dieser zentrale Park ist zudem von einem schönen und dominanten Baumbestand geprägt. Der Randbereich wird größtenteils von Freibereichen (Obstbaumplantage, Gärten, Fichten- und Eichenmonokulturen sowie Stellplatzanlagen) bestimmt, die diese Qualitäten nicht aufweisen. Hier befinden sich zum zentralen Bereich noch weitere, hauptsächlich jüngere Klinikgebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Direkt an der Friedrich-Ebert- und Cappeler Straße, schon außerhalb des Klinikzaunes, befindet sich eine mehrgeschossige Wohnbebauung.

 

Der Klinikbetrieb des LWV hat sich in der jüngsten Vergangenheit gewandelt. Klinische und therapeutische Konzepte haben sich verändert, ebenso die Organisationsstrukturen. Hinzu kommt, dass die in der Historie notwendigen landwirtschaftlich genutzten Freiflächen im Randbereich zur Selbstversorgung nun nicht mehr benötigt werden. Der allgemein enger werdende Finanzrahmen hat dazu geführt, dass die zum Klinikbetrieb nicht mehr benötigten Grundstücksflächen zur Refinanzierung und Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes durch den LWV eingesetzt werden sollen.

 

Schon Ende der 90er Jahre ist der LWV mit Vermarktungsüberlegungen von Teilbereichen an die Stadt herangetreten. Diesen Einzelanfragen konnte aus städtebaulichen und planungsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Das Herauslösen von Teilgrundstücksflächen aus dem LWV-Areal ist nur aufgrund eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Gesamtareal, das die umliegenden Stadtquartiere mit berücksichtigt, möglich.

 

Intention der Rahmenplanung

Deshalb und vor dem Hintergrund des Nutzungswandels des Psychiatrischen Krankenhauses zu einem Zentrum für soziale Psychiatrie (ZSP) ist im September 2000 die Erstellung eines stadträumlichen Strukturkonzeptes SSK vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg, durch das Amt für Stadtentwicklung und städtebauliche Planungen, in Auftrag gegeben worden. Dieser Wandel erfasst nicht nur die Organisation der Baulichkeiten und die innere Struktur des Klinikbetriebes, sondern die großflächigen Liegenschaften/Freiflächen des LWV. Damit werden auch die benachbarten Stadtquartiere beeinflusst. Mit dem SSK als Rahmenkonzeption für das Gelände des ehem. Psychiatrischen Krankenhauses in Marburg liegt eine Planung vor, die die Entwicklungsmöglichkeiten für den Klinikbetrieb, das städtische Umfeld unter Einbeziehung der ökologischen Schutzwürdigkeit, der Wegebeziehungen und der Verkehrsverhältnisse aufzeigt (Stadtverordnetenbeschluss vom 30.11.2001).

 

Offener Planungsprozess

Nachdem die Stärken und Schwächen der landschaftlich-städtischen Situation und des Nutzungswandels erfasst und dokumentiert wurden, um daraus Vorüberlegungen zur Strukturierung des Wandels bezüglich des großflächigen Klinikgeländes und seiner Benachbarung abzuleiten, war die Bestandserfassungsphase abgeschlossen. Es folgte eine Phase, in welcher der LWV nochmals Überlegungen überprüfte, welche Flächen des ehem. PKH im Wandel zum Zentrum für Soziale Psychiatrie aus der Nutzung des LWV entfallen werden. Zeitgleich artikulierte sich das öffentliche Interesse an der Weiterentwicklung des  Geländes. Insbesondere wurde der Erhalt der ökologischen Qualitäten des Areals und des Klinikparks verlangt.

 

Der anschließende Planungsprozess, der mit der Auftaktveranstaltung, die am 16.01.2002 stattfand, eingeleitet wurde, war für alle Interessenten offen. In dieser Auftaktveranstaltung sind die stadträumlichen Grundlagen vom beauftragten Planungsbüro, die Intention des Klinikbetriebes vom LWV und die Geschichte der Heilanstalt der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Um zusammen mit der Bürgerschaft die Planung entwickeln zu können sind Arbeitsgruppen (AG) zu den Themen Freiraum/Ökologie, Stadtstruktur und Nutzungsinteressenten gegründet worden. Jede Arbeitsgruppe ist von städtischen Prozessbegleitern moderiert sowie vom Stadtplanungsamt und vom Planungsbüro fachlich begleitet worden. Die AG Freiraum/Ökologie setzte sich neben Moderation und Betreuung aus 5/4 BürgerInnen (1. Sitzung/2. Sitzung) zusammen, die AG Stadtstruktur aus 11/9 BürgerInnen und die AG Nutzungsinteressenten aus 24/22 BürgerInnen.

 

Arbeitsgruppen

Jede Arbeitsgruppe hat in 2 Sitzungen und einer gemeinsamen Ortsbegehung im Februar/März 2002 ihre Vorstellung zur Weiterentwicklung des ZSP entwickelt. In der AG Freiraum/Ökologie ist die Weiterentwicklung aus Sicht der Erweiterung der Grünflächenversorgung sowohl für die Klinik als auch für das städtische Umfeld diskutiert worden. Bauliche Erweiterungen sind restriktiv behandelt worden. Die AG Stadtstruktur diskutierte die Einbindung des Areals in das umgebende Siedlungsgefüge. Hierbei spielten bauliche Ergänzungen, u. a. Erschließungsfragen, die Adresse an der Cappeler Straße und die Situation des Versorgungszentrum Friedrich-Ebert-Straße eine Rolle. In der AG Nutzungsinteressenten stand die Möglichkeit von Umnutzungen bzw. von Neuoptionen im Vordergrund, die mit konkreten Umnutzungs- oder Neubauwünschen verbunden waren. Die in der AG dokumentierten Umnutzungsinteressenten haben sich bis zum 31. Okt. 2002 durch schriftliche Interessensbekundungen erweitert. Alle Nutzungsinteressenten sind in der Anlage in einer Liste dokumentiert.

 

Allen 3 Arbeitsgruppen waren folgende Inhalte gemeinsam:

 

  • keine Bebauung der Obstplantage, Weiterentwicklung als Freiraumpotential
  • Freibereich/Grünstreifen (Wegebeziehung) am nördlichen Rand
  • Umnutzung von Bestandsgebäuden
  • Kernbereich weiterhin Kliniknutzung
  • Erhalt des Parkensemble
  • Fichtenbestand verändern (verbessern/entfernen)
  • Beibehaltung der bestehenden Adresse
  • kein Kfz-Durchgangsverkehr

 

Am 16. Mai 2002 hat eine 2. öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden, in der die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die weiteren Planungsschritte vorgestellt wurden. Die Ergebnisse aller Sitzungen sind von den Moderatoren dokumentiert und festgehalten worden.

 

Stadträumliches Strukturkonzept SSK

Darauf aufbauend hat das beauftragte Planungsbüro den Entwurf zum SSK erstellt. Der Entwurf setzt sich aus Text und Karten zusammen.

 

In der Bestandserfassung sind die Rahmenbedingungen, wie Entstehung des PKH, Wandel des städtischen Umfeldes, heutiger Lage im Stadtgebiet, Wandel des PKH zum ZSP, Grundstücksgrenzen, Gebäudebestand, benachbartes Stadtgefüge, landschaftlich-ökologische Gegebenheiten, untersucht worden.

 

Im Analyseteil werden die Schwächen und Stärken des LWV-Geländes herausgearbeitet und in Analyseblättern mit Fotos belegt. Zu den Schwächen zählen Zäune und versperrte Wegeverbindungen, die Imagebildung des LWV-Geländes, die Cappeler Straße, ausgegrenzte integrative Potentiale und Fehlentwicklungen in den Freiflächen. Zu den entwickelbaren Stärken zählen der Kernbereich mit Denkmalschutz, die gärtnerischen Freiflächen, die große Obstplantage, die fußläufigen Querverbindungen, Erholung und Freizeit, der Imagewandel durch Nutzungsmischung, das lokale Versorgungszentrum Friedrich-Ebert-Straße und der Wandel der Cappeler Straße.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung (mit Fotodokumentation) sowie die Arbeitsgruppen-Ergebnisse (auch grafisch als Ergebnispiktogramme) sind dokumentiert.

 

Der planerische Teil entwickelt Empfehlungen als Synthese der voruntersuchten Rahmenbedingungen, der Stärken und Schwächen sowie der Arbeitsgruppen-Ergebnisse. Hierin sind Entwicklungsaussagen zum Kernbereich, zum nord-östlichen Randbereich, zur großen Freifläche ‚Rollwiesenwinkel’, zur Freiflächenvernetzung (Wegebeziehungen) unter ökologischen und stadt-sozialen Gesichtspunkten und bezüglich der Gestaltungsintensität getroffen. Darüber hinaus werden die ZSP-Flächen südlich und westlich des Kernbereiches, die innere und äußere Erschließung und generell bauliche Strukturen diskutiert. Zur Freiraumentwicklung und zur baulichen Entwicklung werden exemplarisch Vorschläge unterbreitet.

 

Maßnahmen und mögliche weitere Planungs- und Bearbeitungskomplexe werden als Stichwortsammlung gegeben. Ein Literaturverzeichnis und umfangreicher Anhang dokumentieren den Planungsprozess.

 

Ökologische Schutzwürdigkeit

Die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteiles für das gesamte ZSP oder für Teile, wie von vielen –auch von den Agendagruppen gefordert -, stellt nicht das richtige Instrument dar, um die parkartige Struktur zu erhalten oder weiter zu entwickeln. In der AG Freiraum/Ökologie sind die Kriterien herausgearbeitet worden, die dagegen sprechen: Wegnahme von Fichtenanpflanzungen aus Klimaaspekten; keine ökologische Qualität des Eichenwildwuchses sowie der Fichtenanpflanzungen; die Obstplantage ist keine Streuobstwiese sondern eine Plantagenpflanzung mit kurzer, intensiver Wirtschaftslebenszeit; ökologische Qualitäten nur im Kernbereich durch hochwertigen Baumbestand (insbesondere für die Vogelwelt). Für den Kernbereich sollte im Sinne eines Parkpflegewerkes eine Bestandsaufnahme der Bäume und ein langfristiges Gestaltungs-, Erhaltungs- und Erneuerungskonzept erarbeitet werden. Darauf aufbauend könnte dann für dieses parkartige und dendrologisch wertvolle Baumensemble überlegt werden, ob die neue kommunale Satzung zum Schutz von Grünbeständen, die durch die Novellierung des Hess. Naturschutzgesetzes ermöglicht worden ist, ein notwendiges Schutzinstrument sein kann.

 

Weiterer Zeitplan

Ende November 2002 soll der Entwurf absprachegemäß über den Magistrat zur Diskussion dem Bau- und Planungsausschuss sowie dem Umweltausschuss zugeleitet werden. Beabsichtigt ist dies für die Ausschusstermine 10. bzw. 11. Dezember 2002. Parallel dazu soll der Entwurf in einer öffentliche Veranstaltung am 17. Dez. 2002, die auch wieder in Räumlichkeiten des ZSP an der Cappeler Straße stattfinden soll, der Allgemeinheit vorgestellt werden.

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung könnte dann nach weiteren Beratungen in den Gremien in der Januar-Sitzung erfolgen.

 

 

Alles Weitere ist dem Planentwurf (Text mit Karten) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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