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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/6025/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung
hier: Umbenennung des "Götzenhaingäßchens" in "Grüner Weg zum Schloss"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service; 30 - Rechtsservice; 66 - Tiefbau; 67 - Stadtgrün und Friedhöfe; Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Kenntnisnahme
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13.02.2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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15.02.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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20.02.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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23.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, von folgendem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen:
Die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Umbenennung der Fußwegeverbindung zwischen Marbacher Weg und Parallelweg in „Grüner Weg zum Schloss“ kann aufgrund des jetzigen Ausbauzustandes des Weges nicht eingeleitet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des Antrages der Fraktion Marburger Linke hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 16.12.2016 einstimmig beschlossen, dass die Namensänderung der nicht offiziell benannten Fußwegeverbindung zwischen Marbacher Weg und Parallelweg in „Grüner Weg zum Schloss“ in die Wege geleitet werden soll (Beschlussvorlage VO/5000/2016).
Diese Fußwegeverbindung, die mindestens seit dem Jahr 1884 den historischen Namen „Götzenhaingäßchen“ trägt, beginnt am unteren Ende (Höhe Marbacher Weg 6 / Institut für Pharmazeutische Chemie) mit einer steilen Treppe (vgl. Foto 1 der Anlage).
Bei der Vorbereitung zur Umsetzung des Beschlusses stellte sich heraus, dass diese ca. 100 Jahre alte Treppe aufgrund des derzeitigen Ausbauzustandes nicht verkehrssicher ist, sodass aktuell keine offizielle Benennung seitens des Magistrats angestoßen werden kann. Vielmehr kommt der Magistrat zu dem Ergebnis, dass die Nutzung des Weges – mindestens vorübergehend bis zu einer etwaigen Instandsetzung – untersagt werden muss.
Ein bloßer Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr" wäre indes nicht ausreichend, da der einer Benutzung entgegenstehende Wille nicht eindeutig erkennbar ist und somit Verkehr auf dem Weg doch grundsätzlich geduldet wird.
Das „Götzenhaingäßchen“ hat nach Aktenlage keine Erschließungsfunktion, auch nicht für das unmittelbar an den Weg angrenzende Anwesen „Marbacher Weg 4“. Die Erschließung dieses Anwesens wird durch ein über eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht, das über das Nachbargrundstück „Götzenhainweg 2“ führt, gewährleistet.
Sollte das „Götzenhaingäßchen“ nicht dauerhaft dem öffentlichen Verkehr entzogen, sondern instandgesetzt werden, ist mit Kosten im fünfstelligen Bereich zu rechnen.
Dr. Thomas SpiesWieland Stötzel
OberbürgermeisterBürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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566 kB
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