Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0858/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Alev Laßmann (Nr. 6 11/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
29.11.2002
|
Sachverhalt
Bisher
wurde davon ausgegangen, dass eine Querungshilfe im Rahmen der Umsetzung der
Planungen für den Verkehrsentwicklungsplan realisiert wird, da damit auch eine
Änderung der Querschnittsaufteilung in der Biegenstraße vorsehen ist. Bisher
hatte die Straßenverkehrsbehörde eine Querungshilfe in derzeitigem
Ausbauzustand deswegen nicht angeordnet, weil trotz Querungshilfe in diesem
Bereich in Fahrtrichtung von Rudolphsplatz zur Deutschhausstraße noch zwei
Fahrspuren durch die Fußgänger überquert werden müssen.
Da sich angesichts der Prioritätensetzung für den
Verkehrsentwicklungsplan nunmehr zeigt, dass eine Umgestaltung der Biegenstraße
nicht kurzfristig erfolgen wird, soll bei einem neuen Termin überprüft werden,
ob markierungstechnische Voraussetzungen geschaffen werden können, um eine
Querungsinsel anzuordnen. Die Auffassung, dass die bestehenden Fußgängerüberwege
an der Heusingerstraße und an der Wolffstraße auseichen, wird alleine schon
dadurch widerlegt, dass immer wieder nach Schulschluss oder vor Veranstaltungen
in der Stadthalle Fußgänger in diesem Bereich die Biegenstraße queren. Diese
bestehende Situation legt nahe, die Verkehrssicherheit an diesem Bereich zu
erhöhen.