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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6223/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der beigefügte II. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kindergarten - Kindertagesstätte - Hort - Krippe - Familienzentrum) der Universitätsstadt Marburg – Kinderbetreuungssatzung – wird beschlossen.

 

  1. Der beigefügte I. Nachtrag zur Satzung über die Betreuung von Kindern durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII in der Universitätsstadt Marburg – Kindertagespflegesatzung – wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits seit 2008 ist das 3. Kindergartenjahr vor der Einschulung für bis zu 5 Stunden täglich durch das Land Hessen freigestellt; dafür werden für jeweils einen Geburtsjahrgang 100 € je Kind und Monat pauschal erstattet. Das Land Hessen hat am 26. April 2018 eine Erweiterung beschlossen: Die Kommunen erhalten ab August 2018, also mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2018/19, durch Landesförderung die Möglichkeit, den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung bis zu 6 Stunden täglich von Elternbeiträgen freizustellen. Dafür wird das Land pauschal für jedes Kind jeweils bezogen auf 3 ½ Geburtsjahrgänge gem. den Stichtagszahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes 135,60 € pro Kind und Monat als Erstattung zahlen. Dieser Zuschuss wird für jedes Kind ab 3 Jahre bis zur Einschulung gezahlt, unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsdauer. Voraussetzung ist, dass jede Betreuung bis 6 Stunden für diese Altersgruppe freigestellt wird. Dabei ist nicht zwingend, dass eine Mindestbetreuung von 6 Stunden angeboten wird, es kann also auch weiterhin die – immer weniger nachgefragte – Halbtagsbetreuung von bis zu 5 Stunden täglich geben. Das Land will damit Familien stärken und von den Betreuungskosten entlasten.

 

Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für Marburg?

Die Auswirkungen schwanken jedes Jahr je nach Größe eines in Marburg gemeldeten Geburtsjahrgangs. Für eine ungefähre Berechnung sind aktuell die relevanten Jahrgänge 2012-2015 durchschnittlich 580 Kinder stark, dies legen wir einer Berechnung für 2018 und 2019 zugrunde. Mittelfristig gehen wir aufgrund der Entwicklung der letzten drei Jahre von einer höheren Jahrgangsstärke von 620 aus.

 

Danach erhält die Stadt Marburg in 2019 folgende „Beitragsersatzzahlung“ für die 6-stündige Freistellung:

 

580 Kinder x 3 ½ Jahrgänge x 135,60 € monatl. x 12 Monate =3.303.216 €

 

Für das 3. beitragsfreie Kindergartenjahr bis 5 Stunden Freistellung, das sogenannte „BAMBINI-Jahr“, erhält die Stadt bislang bei 580 Kindern:

 

580 Kinder x 1 Jahrgang x 100 € monatl. x 12 Monate=696.000 €

 

Die BAMBINI-Landesmittel entfallen zukünftig und gehen ab August 2018 in der weitergehenden Beitragsbefreiung auf. Insgesamt erhält die Stadt Marburg also rd. 2,6 Mio. € p.a. mehr für die Beitragsbefreiung vom Land als bisher. In 2018 wird dieser Betrag anteilig 5/12, also rd. 1.086.000 € betragen.

 

Ab 2020 ist nach unserem aktuellen Kenntnisstand eine jährliche Dynamisierung des Landeszuschusses für die Beitragsbefreiung von 2% vorgesehen. Zusammen mit tendenziell höheren Kinderzahlen wird der Mehrzuschuss des Landes dann bei rd. 2,8 – 2,9 Mio. € liegen.

 

Einsparungen der Stadt Marburg:

Dieser Landeszuschuss, der ja ein Ersatz für wegfallende Elternbeiträge durch die Beitragsfreistellung ist, wird den kommunalen Haushalt weder be- noch entlasten. Er reduziert in seiner Höhe die Beitragseinnahmen der Stadt wie der freien Träger und gleicht diese aus. Da die Stadt Marburg aber – und dies unterscheidet uns von anderen kreisangehörigen Kommunen – als öffentlicher Jugendhilfeträger nach § 90 SGB VIII auch aus sozialen Gründen die Elternbeiträge in rd. 30% aller Fälle übernehmen muss, entstehen der Stadt jedes Jahr Kosten von rd. 1.1 Mio. €, die entweder durch Beitragsübernahmen bei Besuch von KiTas freier Träger oder durch Beitragsausfälle für eigene KiTas bedingt sind. Da der Landeszuschuss auch die Beiträge – bis 135,60 € – für die Fälle übernimmt, die bislang zu Lasten der Stadt Marburg gingen, entstehen hier aktuell Einsparungen für die Stadt Marburg, und zwar rd. 30% der – in dem obigen Berechnungsbeispiel – 2.6 Mio. €, die das Land zusätzlich zu der bisherigen BAMBINI-Förderung für Beitragsfreistellung an die Stadt Marburg zahlt, also rd. 780.000 €. Dieser Betrag kann zu einer weiteren Entlastung der Eltern von KiTa-Beiträgen verwendet werden, ohne die Stadt Marburg zusätzlich zu belasten.

 

Vorschlag für die Satzungsänderungen:

 

1.)Komplette Freistellung der Kindertagesbetreuung für Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt

 

Legt man die aktuellen Marburger KiTa-Beiträge für die Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt zugrunde und zieht davon den vom Land ab August 2018 gezahlten monatlichen Betrag von 135,60 € ab, dann ergeben sich nach Maßgabe der Landesfreistellung folgende Zuzahlungen:

 

 

-          Halbtagsplatz bis 5 Stundenfreigestellt

-          Mittagsplatz bis 7 Stunden135 €,keine Zuzahlung, da unterhalb des

Landesbetrags

-          Mittagsplatz bis 8 Stunden143 €, Zuzahlung 7,40 €

-          Ganztagsplatz bis 9 Stunden158 €, Zuzahlung 22,40 €

Diese Zuzahlungen sind relativ gering und würden bei ihrer weiteren Erhebung nur zu geringen zusätzlichen Einnahmen führen. Eine komplette Freistellung der Kindertagesbetreuung ab 3 Jahre bis Schuleintritt, also der Verzicht auf diese Zuzahlungen, würde in der Summe zu Kosten von rd. 230.000 € (unter Berücksichtigung von bislang 30% Beitragsbefreiung gem. § 90 SGB VIII, die von der Stadt getragen werden) führen.

 

Mit der geänderten Satzung wird nun eine komplette Beitragsfreistellung, also nicht nur für 6 Stunden, die direkt vom Land finanziert wird, sondern auch für die Ganztagsbetreuung für Kinder von 3 Jahre bis zum Schulbeginn, diese dann mit rd. 230.000 € der Einsparung von 780.000 € finanziert. Eltern müssen dann nur noch den Beitrag für das Mittagessen und ggf. eine Bastelpauschale zahlen, auf die Zuzahlungen wird verzichtet.

 

Von der Beitragsbefreiung durch das Land werden unabhängig von weitergehenden Entscheidungen durch die Stadt Marburg alle rd. 2.100 Familien mit Kindergartenkindern entlastet. Mit der darüberhinausgehenden Befreiung einer Zuzahlung von Plätzen mit einer Betreuungsdauer über 6 Stunden werden rd. 1.200 dieser Familien durch die Stadt gem. dem vorliegenden Satzungsentwurf zusätzlich entlastet, da rd. 58% unserer KiTa-Plätze Ganztagsplätze mit einer Betreuung über 7 Stunden sind.

 

2.)Reduzierung der Elternbeiträge in Kindertagespflege, Krippen und Hortbetreuung

 

Die beiden Satzungsentwürfe für Kindertagesbetreuung wie auch für Kindertagespflege schlagen weiterhin eine Reduzierung der Elternbeiträge für Kindertagespflege, Krippen und Horte (sofern in Zuständigkeit der Jugendhilfe) vor. Ausgenommen bleibt der Hort „Bildungsstätte am Richtsberg“, der bereits in der alten Satzung mit einem Beitrag von 49 € als „schulnahe“ Betreuung eine Sonderstellung hatte und sich an den Beiträgen für Schulbetreuung in Zuständigkeit des FD Schule orientierte.

 

Sowohl der Entwurf der Kindertagespflegesatzung als auch der Kinderbetreuungssatzung schlagen folgende Beitragsreduzierungen vor:

 

bisherab August 2018

 

Stufe 1 bis zu 25 Wochenstd.:104 €95 €

Stufe 2 25 bis zu 35 Wochenstd.:135 €125 €

Stufe 3 35 bis zu 40 Wochenstd.:143 €130 €

Stufe 4 40 bis unter 45 Wochenstd.:158 €142 €

Stufe 5 45 bis 50 Wochenstd.:192 €175 €

 

Von dieser Reduzierung profitieren insbesondere alle Familien mit Kindern unter 3 Jahren in Krippen und Kindertagespflege (Hort spielt in Trägerschaft der Jugendhilfe nur eine geringe Rolle), aktuell rd. 800 Kinder, perspektivisch deutlich mehr durch den U3-Ausbau. Diese Reduzierung bedeutet Mehrkosten in Höhe von rd. 160.000 € jährlich.

 

3.) Ausweitung der Einkommensgrenze für Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen

 

Hessenweit werden durchschnittlich 50% des Einkommens oberhalb einer Bemessungsgrenze für die komplette Freistellung von Beiträgen für die Zahlung von Beiträgen angesetzt. Dies bedeutet: liegt eine Familie um 90 € über der Grenze für eine Freistellung, dann sind 45€ dieses Betrages für den KiTa-Beitrag zu zahlen. In Marburg wurde dieser Anteil in der aktuellen Satzung auf 40% gesenkt, in diesem Beispiel beträgt die Zuzahlung lediglich 36 €. Mit der vorgeschlagenen Satzung ab August 2018 soll dieser Anteil nochmals gesenkt werden auf 30%, so dass Familien in diesem Beispiel noch 27 € von den 90 € anrechenbares Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze zahlen müssen. Welche Mehrkosten damit verbunden sind und wie viele Familien davon profitieren, können wir nicht genau beziffern, wir gehen – da aufgrund der kompletten Freistellung im KiTa-Bereich ja nur der Krippen- und Kindertagespflegebereich betroffen ist – von Mehrkosten von max. 20.000 € aus.

 

Zwischenrechnung:

Einsparungen und Kosten der zusätzlichen Maßnahmen (auf der Basis 2019, aber auf Grundlage der aktuellen Beiträge 2018)

 

a.)Einsparungen780.000 €

 

b.)Kosten

 

Komplettfreistellung KiTa230.000 €

 

Reduzierung Krippe, Kindertagespflege160.000 €

 

30% oberhalb Einkommensgrenze  20.000 €

 

Damit werden mit den beiden Satzungsentwürfen 410.000 € der Einsparungen aktuell an die Eltern weitergegeben, 370.000 € stehen noch zur Verfügung.

 

Aber: Die hier vorgeschlagenen Satzungsänderungen beanspruchen, auch langfristig eine Beitragsstruktur vorzuschlagen, die ausschließlich mit den durch die Landeszuschüsse für die Beitragsbefreiung eingesparten Mitteln, also ohne zusätzliche kommunale Gelder auskommt. Deshalb sind zwei Entwicklungen für die Zukunft zu berücksichtigen, die Auswirkungen auf die hier berechneten Kosten haben werden.

 

Weiterer Ausbau von Krippen und KiTas:

Die hier vorgelegten Berechnungen basieren auf dem aktuellen Stand der Kinderzahlen, Plätze und Angebote. Der vorgesehene und durch die stärkeren Geburtenjahrgänge bedingte Ausbau an Betreuungsangeboten führt zwangsläufig auch zu weiteren Mehrkosten bei Einführung einer weitergehenden Gebührenbefreiung oder -reduzierung, da andernfalls für diese neuen Plätze höhere Einnahmen entstehen würden.

 

Vorgesehene Beitragserhöhung für 2019:

Die StVV hat in 2016 eine Beitragserhöhung in zwei Stufen beschlossen. Neben der vollzogenen Erhöhung in 2017 sollte es in 2019 eine weitere Erhöhung geben, die durchschnittlich 15€ je Platz ausmachen würde. Realistischerweise muss in eine Berechnung der Kosten der in der Satzung vorgeschlagenen Beitragsstruktur diese zukünftige zumindest geplante Beitragsstruktur einbezogen werden. Kalkuliert man diese 15 € ab 2019 ein, so würden die restlichen 370.000 € weitgehend aufgebraucht.

 

Die hier vorgelegten Satzungsentwürfe lassen daher Spielraum für die nächsten Jahre, ohne wieder jedes Jahr Beitragsanpassungen oder eine Rücknahme von Beitragsreduzierungen vornehmen zu müssen.

 

Die Geschwisterermäßigung wurde so angepasst, dass Voraussetzung ist, dass beide Geschwisterkinder in einer beitragspflichtigen Betreuung sind. Ferner wurde die Satzung dahingehend geändert, dass der Hauptwohnsitz und die Betreuung in einer Marburger Einrichtung Voraussetzung für die Geschwisterermäßigung ist. Auswärtige Eltern müssen ggf. vorhandene Ansprüche auf Geschwisterermäßigung in der für sie zuständigen Wohnortgemeinde geltend machen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, die beiden beigefügten Nachträge durch Beschluss in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesKirsten Dinnebier

OberbürgermeisterStadträtin

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bereits dargelegt.

 

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