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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0157/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kombinierter Fuß- und Radweg von Michelbach nach Michelbach, Görzhäuser Hof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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24.08.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2001 folgenden
Beschluss gefasst:
Der
Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt, dem Parlament eine Planung
vorzulegen, wie ein kombinierter Fuß-/Radweg von Michelbach nach Michelbach –
Görzhäuser Hof geschaffen werden kann und mit welchen Kosten der Bau eines
solchen kombinierten Fuß- und Radweges verbunden ist.
In der
Vergangenheit sind bereits mehrfach Varianten eines Verbindungsweges für
Berufspendler von Michelbach bis zum Görzhäuser Hof untersucht worden. Eine
Radwegeverbindung zwischen den Wohngebieten im Stadtteil Michelbach und dem
Gewerbegebiet Görzhäuser Hof ist theoretisch auf dreierlei Weise möglich:
a) über
das bestehende Feldwegenetz
b) entlang
der Kreisstraße
c) auf
der Kreisstraße
Zu a): Das
bestehende Feldwegenetz lässt nur eine sehr umwegige, weitab von der
Kreisstraße liegende und nicht gut einsehbare Radwegführung zu. Wegen der
abseitigen Führung wird ein solcher Radweg allenfalls als Freizeitradweg, nicht
jedoch von Berufspendlern angenommen. Von dieser Variante ist in der
Vergangenheit aus Sicherheitsgründen Abstand genommen worden.
Zu b): Die
attraktivere Führung eines ca. 1,4 km langen Radweges entlang der Kreisstraße
liegt nicht in städtischer Baulast, sondern obliegt dem Kreis. Es ist davon
auszugehen, dass dort die Verbindung keine hohe Priorität genießt.
Die Kosten für einen Radweg bis zum Gewerbegebiet
Görzhäuser Hof belaufen sich auf ca. 550.000,00 DM. Eine Weiterführung des
Radweges entlang der Kreisstraße wäre nur über das Gelände der
Behringwerke-Nachfolgefirma möglich.
Zu c): Die
Ortsumgehung Michelbach befindet sich in Planung und soll im Jahr 2003
realisiert werden. Dies wird eine Entlastung für die vorhandene K 79 zur Folge
haben, so dass die Radfahrer ausreichend sicher auf der Straße selbst geführt
werden. Die Kreisstraße soll dann zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Eine Anlage von Schutz- oder Radfahrstreifen auf der
bestehenden Fahrbahn ist nicht möglich. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO
scheidet außerorts eine Markierung von 1,00 m breiten Schutzstreifen aus. Die
Markierung eines 1,50 m breiten Radfahrstreifens ist auf diesem
Steckenabschnitt aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten von 6,50 m nicht
durchführbar.
Da sowohl
der bestehende Wirtschaftsweg, als auch ein Radweg parallel der Kreisstraße vor
dem Gelände des Gewerbegebietes Görzhäuser Hof enden würde, wären diese Wege
für den Freizeitverkehr unattraktiv.
Damit die
Berufspendler von Michelbach zum Gewerbegebiet Görzhäuserhof das Angebot
annehmen und nicht zusätzlich entlang der Kreisstraße 79 laufen bzw. fahren
müssen, wäre die Voraussetzung für die Schaffung einer Verbindung die Öffnung
des unteren Tores zu dem Werksgelände der Behringwerke-Nachfolgefirma. Die PharmaServ
Marburg GmbH & Co. KG hat in ihrem Schreiben vom 05. Juni 2001 die Öffnung
des unteren Tores abgelehnt. In Anbetracht einer aktuell intensiven
Kostendiskussion von Infrastrukturleistungen seien weder die vorgeschlagene
Öffnung des unteren Tores noch weitere Lösungen denkbar.
Die
Tiefbauabteilung hat am 23.09.1986 von 6.00 bis 19.00 Uhr das Verkehrsaufkommen
zwischen der Ortslage Michelbach und dem Görzhäuser Hof gezählt. Auf dem
Streckenabschnitt fuhren bzw. gingen aus Richtung Michelbach in den 13 Stunden
3 Radfahrer und 3 Fußgänger, diese jeweils zwischen 6.00 und 8.00 Uhr.
Auch wenn
sich in den vergangenen Jahren das Aufkommen erhöht hat, ist davon auszugehen,
dass die Einsatzgrenzen für Rad- und Gehwege gemäß RAS-Q deutlich
unterschritten werden.
In dem
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Radverkehrsplan ist die
beantragte Verbindung nicht enthalten.
In der
Radverkehrsbeiratssitzung vom 31. Januar 2001 ist die Thematik erörtert worden.
Bei Abwägung der zu kalkulierenden Kosten – auch wenn sie nicht von der Stadt
zu tragen sind – und dem zu erwartenden Nutzen sieht der Radverkehrsbeirat
keine hohe Priorität für den beantragten Weg.
Nach
Gegenüberstellung der Varianten mit ihren zu erwartenden Kosten sollte auf die
Anlage einer Fuß- und Radwegverbindung verzichtet werden. Die Berufspendler,
die mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle am Görzhäuser Hof fahren, insbesondere
nach Fertigstellung der Ortsumgehung von Michelbach, können sicher auf der
Straße geführt werden.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
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