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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0157/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Ergebnisse der Untersuchung bezüglich eines kombinierten Fuß- und Radweges von Michelbach zum Görzhäuser Hof zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.2001 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird beauftragt, dem Parlament eine Planung vorzulegen, wie ein kombinierter Fuß-/Radweg von Michelbach nach Michelbach – Görzhäuser Hof geschaffen werden kann und mit welchen Kosten der Bau eines solchen kombinierten Fuß- und Radweges verbunden ist.

 

In der Vergangenheit sind bereits mehrfach Varianten eines Verbindungsweges für Berufspendler von Michelbach bis zum Görzhäuser Hof untersucht worden. Eine Radwegeverbindung zwischen den Wohngebieten im Stadtteil Michelbach und dem Gewerbegebiet Görzhäuser Hof ist theoretisch auf dreierlei Weise möglich:

 

a)            über das bestehende Feldwegenetz

b)            entlang der Kreisstraße

c)            auf der Kreisstraße

 

Zu a):   Das bestehende Feldwegenetz lässt nur eine sehr umwegige, weitab von der Kreisstraße liegende und nicht gut einsehbare Radwegführung zu. Wegen der abseitigen Führung wird ein solcher Radweg allenfalls als Freizeitradweg, nicht jedoch von Berufspendlern angenommen. Von dieser Variante ist in der Vergangenheit aus Sicherheitsgründen Abstand genommen worden.

 

Zu b):   Die attraktivere Führung eines ca. 1,4 km langen Radweges entlang der Kreisstraße liegt nicht in städtischer Baulast, sondern obliegt dem Kreis. Es ist davon auszugehen, dass dort die Verbindung keine hohe Priorität genießt.

Die Kosten für einen Radweg bis zum Gewerbegebiet Görzhäuser Hof belaufen sich auf ca. 550.000,00 DM. Eine Weiterführung des Radweges entlang der Kreisstraße wäre nur über das Gelände der Behringwerke-Nachfolgefirma möglich.

 

Zu c):   Die Ortsumgehung Michelbach befindet sich in Planung und soll im Jahr 2003 realisiert werden. Dies wird eine Entlastung für die vorhandene K 79 zur Folge haben, so dass die Radfahrer ausreichend sicher auf der Straße selbst geführt werden. Die Kreisstraße soll dann zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

Eine Anlage von Schutz- oder Radfahrstreifen auf der bestehenden Fahrbahn ist nicht möglich. Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO scheidet außerorts eine Markierung von 1,00 m breiten Schutzstreifen aus. Die Markierung eines 1,50 m breiten Radfahrstreifens ist auf diesem Steckenabschnitt aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten von 6,50 m nicht durchführbar.

 

Da sowohl der bestehende Wirtschaftsweg, als auch ein Radweg parallel der Kreisstraße vor dem Gelände des Gewerbegebietes Görzhäuser Hof enden würde, wären diese Wege für den Freizeitverkehr unattraktiv.

 

Damit die Berufspendler von Michelbach zum Gewerbegebiet Görzhäuserhof das Angebot annehmen und nicht zusätzlich entlang der Kreisstraße 79 laufen bzw. fahren müssen, wäre die Voraussetzung für die Schaffung einer Verbindung die Öffnung des unteren Tores zu dem Werksgelände der Behringwerke-Nachfolgefirma. Die PharmaServ Marburg GmbH & Co. KG hat in ihrem Schreiben vom 05. Juni 2001 die Öffnung des unteren Tores abgelehnt. In Anbetracht einer aktuell intensiven Kostendiskussion von Infrastrukturleistungen seien weder die vorgeschlagene Öffnung des unteren Tores noch weitere Lösungen denkbar.

 

Die Tiefbauabteilung hat am 23.09.1986 von 6.00 bis 19.00 Uhr das Verkehrsaufkommen zwischen der Ortslage Michelbach und dem Görzhäuser Hof gezählt. Auf dem Streckenabschnitt fuhren bzw. gingen aus Richtung Michelbach in den 13 Stunden 3 Radfahrer und 3 Fußgänger, diese jeweils zwischen 6.00 und 8.00 Uhr.

 

Auch wenn sich in den vergangenen Jahren das Aufkommen erhöht hat, ist davon auszugehen, dass die Einsatzgrenzen für Rad- und Gehwege gemäß RAS-Q deutlich unterschritten werden.

In dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Radverkehrsplan ist die beantragte Verbindung nicht enthalten.

 

In der Radverkehrsbeiratssitzung vom 31. Januar 2001 ist die Thematik erörtert worden. Bei Abwägung der zu kalkulierenden Kosten – auch wenn sie nicht von der Stadt zu tragen sind – und dem zu erwartenden Nutzen sieht der Radverkehrsbeirat keine hohe Priorität für den beantragten Weg.

 

Nach Gegenüberstellung der Varianten mit ihren zu erwartenden Kosten sollte auf die Anlage einer Fuß- und Radwegverbindung verzichtet werden. Die Berufspendler, die mit dem Fahrrad zur Arbeitsstelle am Görzhäuser Hof fahren, insbesondere nach Fertigstellung der Ortsumgehung von Michelbach, können sicher auf der Straße geführt werden.

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

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