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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6277/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, sich angesichts der eGovernment-Vorgaben des Bundes und anderer Digitalisierungsaufgaben beim Deutschen Städtetag, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dafür einzusetzen, mit möglichst vielen Kommunen gemeinsam Möglichkeiten zu prüfen, OpenSource-Software-Lösungen für Kommunen zu entwickeln und günstig bereitzustellen, die unabhängig von großen internationalen Software-Anbietern eingesetzt werden können.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die in Kommunen derzeit eingesetzten Softwarelösungen sind in den überwiegenden Fällen proprietären Ursprungs, d.h. werden von Einzelfirmen als ClosedSource und oftmals mit kostspieligen Wartungsverträgen angeboten, die pro Jahr (!) zusätzlich ca. 20% ihres Kaufpreises an Wartungskosten verursachen. Das prominenteste Beispiel dürfte der jüngst bundesweit durch die Presse gegangene Skandal um die sicherheitstechnisch völlig unzureichende Wahlsoftware „PC-Wahl“ sein.

 

Problematisch ist auch, dass bei Nutzung kommerzieller Software in den wenigsten Fällen ausgeschlossen werden kann, dass Daten der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger auch an Orten gespeichert oder verarbeitet werden, die dem deutschen oder europäischen Datenschutzrecht nicht unterliegen oder an denen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht überprüft werden kann. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist somit grundsätzlich fraglich, ob derartige Software für die kommunale Arbeit überhaupt noch rechtskonform eingesetzt werden kann.

 

Da jede Kommune eigenständig über die anzuschaffende Software entscheidet und der für Softwarebeschaffungen zur Verfügung stehende kommunale Finanzierungsrahmen regional sehr unterschiedlich beschaffen ist, findet sich aktuell bundesweit ein buntes Sammelsurium inkompatibler Einzellösungen. Diese sind aufgrund der nicht offenen Quellen funktionell nicht individuell anpass- bzw. nachrüstbar, können sicherheitstechnisch nur unzureichend bewertet werden und kosten trotz der beschränkten Einsatzmöglichkeiten auch noch sehr viel Geld. Und dies kontinuierlich.

 

Angesichts der kürzlich von der Bundesregierung auferlegten eGovernment-Umsetzungsvorschriften stehen die Kommunen nun bundesweit vor größeren IT-Umstrukturierungsaufgaben. Somit bietet sich genau jetzt ein sinnvoller Zeitpunkt, um die kommunale Softwareausstattung bundesweit vom „Kopf auf die Füße“ zu stellen und mit dem oben vorgestellten Gesamtkonzept langfristig für erhebliche Kostenreduktionen, eine erheblich verbesserte sicherheitstechnische Transparenz und eine umfangreiche Funktionsausweitung bei gleichzeitiger Vereinheitlichung zu etablieren.

 

Dabei empfiehlt es sich, im Einzelnen beispielsweise folgendermaßen vorzugehen:

 

  1. Jede interessierte Kommune reicht an den Deutschen Städtetag einen vollständigen Anforderungskatalog der benötigten Software ein.
  2. Der Deutsche Städtetag formuliert aus den eingegangenen Einzelanforderungen per „copy & paste“ einen Gesamtanforderungskatalog, der JEDE Einzelanforderung enthält.
  3. Der Deutsche Städtetag beauftragt die de novo Entwicklung einer Software, die ALLEN Anforderungen gerecht wird und zwingend mindestens die folgenden Zusatzbedingungen erfüllt: Sie muss (a) OpenSource sein, (b) APIs zur eigenständigen kommunalen Weiterentwicklung besitzen und (c) unter einer Lizenz veröffentlicht werden, die eine Weiterentwicklung und -gabe rechtskonform zulässt.
  4. Die Bezahlung dieser Softwareentwicklung wird aus einem gemeinsam einzurichtenden Finanzierungsfonds bestritten, in den alle beteiligten Kommunen proportional zu ihrem Etat einzahlen (finanziell besser gestellte Kommunen zahlen somit mehr ein, am Ende erhalten aber alle dasselbe Produkt).
  5. Nachdem der Zeitaufwand für eine solche Entwicklung geklärt wurde, gleicht der Deutsche Städtetag diesen mit den bereits ausgerufenen Umsetzungsforderungen der Bundesregierung ab und fordert ggf. eine entsprechende Fristverlängerung.
  6. Die gemeinsam beauftragte Software wird nach Fertigstellung bundesweit in allen beteiligten Kommunen eingesetzt.
  7. Individuelle Weiterentwicklungen bzw. Ergänzungsmodule werden im Anschluss allen beteiligten Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt, indem eine entsprechende „Plugin“-Datenbank aufgebaut wird, die jede Kommune mit eigenem Ergänzungscode befüllen und aus der jede Kommune auch beliebig nachrüsten kann.

 

 

Quellen:

Deutscher Städtetag:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_St%C3%A4dtetag

 

Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

 

 

Dr. Michael WeberMatthias Simon

Elke NeuwohnerJan Schalauske

 

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