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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0876/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Entwurfsplanung zum Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neu­bau­ge­bietes "Moischter Straße" wird genehmigt.

2.      Zur Erlangung des Baurechts wird ein Verfahren nach § 125 BauGB durchgeführt. Es er­folgt eine Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

1. Bisheriger Planungsverlauf:

 

Am 16. Oktober 2000 erkannte der Magistrat den Bedarf für eine Verlängerung des Sohlgrabens zur Anbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ im Stadtteil Cappel mit dem ÖPNV an.

 

In der Vorlage zur Stadtverordnetensitzung am 24. August 2001 wurden die Lösungsmöglich­kei­ten einer Busanbindung des Neubaugebietes ’Moischter Straße’ gegenübergestellt. Die zwei inter­essantesten Varianten 'Shuttlebus über die untere Moischter Straße’ und ’Busstraße durch den Wald’ wurden ausführlich erläutert. Die Variantenuntersuchung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Am 24. Oktober 2001 fand in der Verwaltungsaußenstelle Cappel eine Anlieger­ver­samm­lung statt, in der die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für die Bedienung des Neubaugebietes mit deren Vor- und Nachteilen vorgestellt und die technische Ausführung der bevorzugten Variante ’Verlängerung der Linie 3 durch den Neubau einer Busstraße’ erläutert wurde (s. Anlage 7).

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung vom 24.05.2002 ein­stim­mig folgenden Beschluss: “Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Anbindung des Neu­bau­ge­bie­tes ’Obere Moischter Straße’ an das Liniennetz der Stadtwerke über eine Ver­längerung der Buslinie 3 her­bei­zuführen. Hierbei ist die Einrichtung einer Halte­stelle in der Reinhardswaldstraße/Ecke Moisch­ter Straße zu überprüfen.“

 

2. Beschreibung der Busstraße


Zur Busanbindung des Neubaugebietes erfolgt der Bau einer einspurigen Busstraße mit Schleife durch den Wald. Diese wird aus­­schließlich von den Bussen der Stadtwerke Mar­burg befahren. Die Straße soll in Verlängerung des Sohlgrabens in einem Bogen durch den Wald ge­führt werden und dann parallel des vorhandenen Wirtschaftsweges an die Oden­wald­­straße anschlie­ßen. Die Aus­­baulänge beträgt rund 300 m (s. Anlage 1).

 

Bei einer halbstündigen Andienung ergibt sich eine Belastung von 4 Bussen in der Stunde. Es kommt nicht zu Begegnungsfällen. Aus diesem Grund ist eine Straßenbreite von 3,50 m ausreichend. Im Bereich des Bogens wird die Fahrbahn um 1,00 m auf 4,50 m aufgeweitet. Die Bankette der Busstraße erhalten beidseitig eine Breite von 0,75 m.

 

Das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn und der angrenzenden Wald­flä­chen wird in beid­­seitig angeordneten Ent­wässe­rungsmulden gesammelt und abgeführt. Auf­­grund des starken Längsgefälles fließt das Oberflächenwasser entlang der ge­samten Bus­straße in Richtung Sohlgraben. Das westlich der Fahrbahn an­­kommende Wasser wird der Kanali­sation zugeführt. Von der östlich der Fahrbahn befindlichen Mulde sind in regel­mäßi­gen Abstän­den Abschläge in den Wald vorgesehen, über die ein Großteil des an­fal­­­len­den Oberflächenwas­sers abgeführt werden kann und großflächig ver­sic­kert. Das restliche Wasser östlich der Fahr­bahn wird in einen vorhandenen Schacht geleitet, der im Zuge der Maß­nahme als Sickerbauwerk aus­­gebildet wird.

 

Aufgrund der Topografie ergibt sich eine maximale Längs­­nei­gung von 12 %. Zu Beginn der Baustrecke im Bereich des vorhandenen Wendehammers wird die Busstraße ober­­halb des bestehenden Geländes liegen. Hier ergeben sich Höhenunterschiede zu dem vor­handenen Gelände von maximal 3,00 m. Ab Mitte der Schleife befindet sich die Straße im Ein­schnitt. Im Bereich des geplanten Wendehammers in der Forsthausstraße beträgt die Höhendiffe­renz ca. 0,85 m (s. Anlage 2).

 

Ab der Einmündung Forsthausstraße wird westlich der Fahrbahn zwischen der Entwässerungs­mul­de und dem 0,25 m brei­ten Bankett des Gehwegs ein Grünstreifen mit einer Brei­te von ca. 2,00 m an­ge­­legt. In diesem Bereich sind Baum­pflanzun­gen vor­ge­sehen.

 

Für Fußgänger soll die Anlage eines parallel verlaufenden Gehweges auf der vor­han­denen Wirt­schafts­­wegtrasse erfolgen. Zwischen dem Sohlgraben und der Forst­­­­haus­straße ist bereits ein asphaltierter Fußweg entlang der Bebauung vor­han­­den, der in der Form bestehen bleiben soll. Dieser wird bis zur Einmündung der Oden­waldstraße verlängert. Die Breite des geplanten Geh­wegs beträgt 2,00 m. Es ist eine Befestigung mit Betonsteinpflaster geplant.

 

Um sicherzustellen, dass die geplante Straße ausschließlich von den Bussen der Stadt­werke Marburg befahren werden kann, wird an beiden Zufahrten eine Schranke er­rich­tet. Durch diese Maß­­nahme wird die Straße für den Individualverkehr gesperrt.

Da der hintere Teil des Grundstücks Kellerwaldstraße 12 von der Kellerwaldstraße her nicht be­fahren werden kann, sondern bisher über den vorhandenen Wirtschaftsweg angefahren wurde, wurde eine ein- bis zweimalige Befahrung der Busstraße im Jahr zugesagt. Hierfür wird die Mulde in Höhe der Grundstückszufahrt auf einer Länge von ca. 4,0 m verrohrt und somit befahrbar her­ge­stellt. In diesen Ausnahmefällen werden die Anlieger eine Öffnung der Schanke über die Stadtwerke Marburg veranlassen.

 

Am Ende der Forsthausstraße befindet sich im heutigen Zustand keine ausgebaute Wende­mög­­lichkeit. Die Fahrzeuge wenden auf der Fahrbahn und dem vor­handenen Wirt­schafts­­­weg. Im Zuge des Aus­baus wird ein Wendehammer für Pkw und Lkw bis 8,0  m Länge (Müllfahrzeuge) errichtet.

Der vorhandene Wendehammer am Ende des Sohlgrabens bleibt be­stehen. Die Busse der Li­nie 3 der Stadtwerke Marburg werden in das Neubaugebiet fahren, die der Abend­linie A2 wenden weiter­hin an dieser Stelle.

 

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Naturschutzbeirat wurde neben der Verlängerung des Sohl­gra­bens mit einer Schleife durch den Wald und anschließender Führung parallel des vorhande­nen Wirtschaftsweges überprüft, ob auch eine geradlinige Führung möglich ist.

 

Die für den Busverkehr zu bewältigende Höhendifferenz zwischen dem heutigen Ende des Sohl­gra­bens und der Einmündung Odenwaldstraße beträgt ca. 29 m. Während der vorhandene Wirt­schafts­weg ab Höhe der Forst­haus­straße lediglich um 8,5 % an­steigt, beträgt die Längsneigung des Fußweges zwischen dem Sohl­graben und der Forsthaus­straße bis zu 21 %.

 

Bei einer geradlinigen Verbindung zwischen dem Sohlgraben und der Einmündung Oden­wald­straße (d. h. ohne Schleife) würde die Längsneigung der ca. 250 m langen Verbindung 17 % be­tragen. Diese Stei­gung entspricht der des Sachsenrings in Wehrda. Sie kann von den Bussen der Stadtwerke Mar­burg maximal bewältigt werden. Aufgrund der fahrdynamisch erforderlichen Ausrundungen würde die Busstraße bei dieser Vari­ante deutlich im Einschnitt liegen. In Höhe der Forsthausstraße käme es zu einem Höhen­unter­schied von über 7,00 m. Zudem ist aufgrund der starken Längs­neigung von 17 % mit erhöhten Lärm­belästigungen zu rechnen.

 

Bei der bevorzugten Linienführung mit einer Schleife durch den Wald müssen ca. 1.230 m² Wald ge­rodet werden. Zudem wird durch die Schleife eine ca. 1.430 m² große Waldfläche südöstlich des vorhandenen Wendehammers von dem übrigen Waldbestand abgeschnitten. Bei einer geradlinigen Streckenführung mit einer Längsneigung von 17 % müsste aufgrund des starken Einschnitts und der sich dadurch ergebenden großen Böschungsflächen eine ca. 2.600 m² große Waldfläche gerodet werden.

 

Eine Eingriffsminimierung kann mit einer geradlinigen Führung nicht erreicht werden. Die ur­sprüng­liche Lösung wird daher weiter verfolgt.

 

 

3. Busverkehr im Neubaugebiet

 

Nach Fertigstellung der Busstraße werden die Busse der Linie 3 in der Zeit von ca. 6.20 bis 18.20 Uhr im 30-Minuten-Takt in das Baugebiet fahren.

 

Im Zuge der Planung und in der Anlieger­ver­samm­lung am 24. Oktober 2001 wurden verschie­dene Standorte der Halte­stelle sowie die Fahrroute der Busse im Baugebiet diskutiert (siehe Anlage 4):

 

a)        Haltestelle vor dem Friedhof


Von Seiten der Verwaltung war zunächst die Errichtung der Haltestelle vor dem Friedhof vor­ge­sehen. Die Busse würden über die Reinhardswaldstraße und durch die Moischter Straße fahren und vor dem Friedhof in der Odenwaldstraße hal­ten. Vorteile: + gute Erreichbarkeit des Friedhofes + zentrale Lage an dem Platz Nachteil: größere Entfernung für die Anlieger südlich der Moischter Straße

 

b)        Bau eines Wendehammers am Ende des verlängerten Sohlgrabens

      

       Bei dem Bau eines Wendehammers am Ende des verlängerten Sohlgrabens würde die Haltestelle im Wendehammer errichtet werden. Vorteile: + kürzere Fahrtzeit des Busses  + keine Lärmbelästigung durch den Bus in der Odenwaldstraße, der Reinhardswaldstraße und der Moischter Straße Nachteile: - es handelt sich hierbei um eine Ausgleichsfläche des Neubaugebietes

-       erhöhte Kosten durch den Bau des Wendehammers

-       schlechte Erreichbarkeit für viele Anlieger des Neubaugebietes

-       Sicherheit für Kinder ist am Waldrand nicht gegeben

-       längerer Fußweg für Friedhofsbesucher

 

c)        Haltestelle an der Einmündung Reinhards­waldstraße/Moischter Straße

      

       In der Anliegerversammlung wurde von mehreren Teilnehmern angeregt, eine Haltestelle an der Einmündung Reinhards­waldstraße/Moischter Straße einzurichten.

       Vorteile:      +   gute Erreichbarkeit für die Anlieger südlich der Moischter Straße

                          +   großes Einzugsgebiet aufgrund der Lage der Haltestelle inmit­ten des                                  Wohngebietes
Nachteil:     -    längerer Fußweg für Friedhofsbesucher

 

Zusätzlich wurde der Bau eines Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Moischter Straße/Oden­wald­straße/Am Vogelherd diskutiert. Es wurde vorgeschlagen, die Busse an einem zu errichtenden Kreisverkehr wenden und vor dem Friedhof halten zu lassen. Dieser Vorschlag ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht durchführbar.

 

Von den Anliegern der Reinhardswaldstraße wurden massive Bedenken gegen eine Führung des Busses durch ihre Straße geäußert. Es wird befürchtet, dass Halteverbote eingerichtet werden müssen, um dem Bus die Durchfahrt zu ermöglichen und dass dadurch mit erhöhten Geschwindigkeiten in der Straße gefahren wird und die Sicherheit der Kinder gefährdet ist. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Straße den Belastungen durch den Busverkehr nicht gewachsen ist und die Anlieger zu einem späteren Zeitpunkt zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden.

 

Die Reinhardswaldstraße ist vor rd. 20 Jahren mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m und beidseitigen Gehwegen ausgebaut worden. Einzelne Straßenschäden sind vorhanden. Der Gesamtzustand ist jedoch noch als ausreichend gut zu bezeichnen. Im Falle eines späteren Ausbaues wird die Tatsache, dass die Straße vom Bus genutzt wird, durch einen verminderten Ausbaubeitrag berücksichtigt, d. h., die Anlieger werden nur noch zu 30 % der Ausbaukosten, statt wie bisher bei einer reinen Anliegerstraße zu 50 % herangezogen.

 

Von den Altanliegern des Gebietes aus Reinhardswaldstraße, Kellerwaldstraße und Westerwaldstraße wurde die Notwendigkeit einer direkten Busanbindung des Neubaugebietes grundsätzlich in Frage gestellt, da das vorhandene Angebot im Sohlgraben als ausreichend und die zusätzlichen Belastungen durch den Bus als gravierend empfunden werden. Von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer in der Anliegerversammlung am 24.10.2001 wurde eine zusätzliche Busanbindung jedoch als notwendig angesehen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile soll daher nun folgende Lösung umgesetzt werden:

 

Da der Vorschlag der Haltestelle an der Einmündung Reinhards­wald­straße/­Moisch­ter Straße auf große Zustimmung gestoßen ist, ist die Errichtung einer Haltestelle an dieser Stel­­le vorgesehen. Zusätzlich werden die Busse vor dem Friedhof halten, um den Friedhofsbesuchern aus dem Dorf längere Fußwege zu ersparen. An beiden Haltestellen wird eine Wartehalle mit Sitzbänken errichtet.

 

Die Busse der Linie 3 fahren nach Fertigstellung der Busstraße über den verlängerten Sohlgra­ben und die Odenwaldstraße in die Rein­­hardswaldstraße. Sie halten im Bereich der Einmündung Moischter Straße und vor dem Friedhof und werden dann über die neue Bus­­straße zurück in den Sohlgraben fahren und dort die ursprüngli­che Route wieder aufnehmen.

 

Die Tempo 30-Beschilderung in der Reinhardswaldstraße wird beibehalten. Da in der Reinhardswaldstraße in der Regel nur vereinzelt Fahrzeuge geparkt werden, wird die Straßenverkehrsbehörde zunächst von einschränkenden Beschilderungen absehen.

 

 

4. Grunderwerb

 

In Folge des Ausbaus der Busstraße ist ein Grunderwerb von ca. 4.200 m² vom Forst er­for­der­­­­lich. Da das Forstamt Marburg nach Fertigstellung der Busstraße kein weiteres Inte­resse an der Rest­waldfläche im Bereich der Schleife hat, wird diese in Eigen­tum der Stadt Marburg übergehen.

 

 

5. Schalltechnische Untersuchung

 

Für den Ausbau des verlängerten Sohlgrabens wurden schalltechnische Be­rech­nungen auf Grundlage der Lärmschutzverordnung (16. BImSchV) durchgeführt.

 

Bei einer Verkehrsbelastung von 4 Bussen in der Stunde wurde eine maximale Belastung von 55,7 dB (A) ermittelt. Der geltende Immissionswert von 59 dB (A) für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr wird unterschritten, so dass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

 

Da der Grenzwert von 49 dB (A) für die Nacht nicht eingehalten werden kann, ist der Einsatz ei­nes Busses während der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zu den heutigen Be­dingungen nicht mög­lich. Bei einem späteren Einsatz eines Nachtbusses wer­den Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

6. Ausgleichsmaßnahmen

 

Im Bereich der geplanten Busstraße sind verschiedene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnah­men, wie beispielsweise die Entsiegelung entfallender Wegeabschnitte oder Neupflanzung von Einzelbäumen, vorgesehen. Da die Neuversiegelung sowie der Verlust von Wald und Wald­saum­ve­getation innerhalb des Eingriffsbereichs nicht vollständig ausgeglichen werden kann, werden zusätzliche Ersatzmaßnahmen erforderlich.

 

Als Ersatz für die Rodung von 1.230 m² Waldfläche im Nordteil der geplanten Trasse wird eine Ersatz­aufforstung in gleicher Größe vorgenommen. Hierfür wird eine entsprechende Wald­er­hal­tungsabgabe an den Forst geleistet, mit der an anderer Stelle eine Aufforstung finanziert wird.

 

Zur Teilkompensation der geplanten Neuversiegelung und des Verlustes von Waldsaumvege­tation im Eingriffsbereich wird die alte Moischter Straße, die sich ca. 1 km südlich des Eingriffs­be­reiches befindet, westlich der Kreuzung L 3125/K 38 entsiegelt und begrünt. Dieser Fahr­bahn­ab­schnitt wurde nach dem Neu- bzw. Ausbau der L 3125 und der K 38 funktionslos. Die asphaltierte Fahrbahn blieb jedoch bisher erhalten.

 

Die Asphaltdecke wird auf einer Länge von ca. 130 m und einer Breite von ca. 5,00 m beseitigt. Im westlichen Abschnitt des Weges bleibt ein ca. 30 m langer Schotterweg erhalten, der vom Forstbetrieb zum Wenden von Langholzfahrzeugen benötigt wird. Der Untergrund des 100 m langen weiteren Abschnittes wird aufgelockert und der natürlichen Sukzession überlassen. Zum Schutz der Sukzessionsfläche wird am östlichen Ende des verbleibenden Schotterweges auf einer Länge von ca. 15 m eine Gehölzpflanzung mit Buchen vorgenommen.

 

Durch die beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann eine weitgehende Kompen­sation der Eingriffe erzielt werden. Insbesondere die Entsiegelungsmaßnahme im Bereich der alten Moischter Straße leistet dabei einen wichtigen funktionalen Ausgleich. Zur Kompensation des verbleibenden – insgesamt betrachtet – geringen Defizits werden als weitere Maßnahme mögliche Baumpflanzungen auf dem Parkplatz des Georg-Gaßmann-Stadion überprüft. Diese würden zur deutlichen Verbesserung des Stadtbildes und des Kleinklimas in Verbindung mit kleinflächiger Entsiegelung beitragen, so dass insgesamt eine vollständige Kompensation der Eingriffe möglich wäre.

 

 

7. Kosten der Maßnahme

 

Die Gesamtkosten des Ausbaus des verlängerten Sohlgrabens betragen ca. 350.000,00 € inkl. MwSt. Kostenträger ist die Universitätsstadt Marburg.

 

Die Stadt Marburg beantragt für das Vorhaben Zuwendungen gemäß Gemeinde­ver­­­kehrs­finanzie­rungsgesetz (GVFG), die Förderquote beträgt bezogen auf die Gesamtmaßnahme ca. 50 - 60 %, gefördert wird ausschließlich der Bau der Busstraße ohne Nebenanlagen.

Anliegerbeiträge können für den Bau der Busstraße und den Ausbau des Fußweges nicht erhoben werden. Die Kosten für die Anlage des Wendehammers der Forsthausstraße werden bei einer zweitmaligen Herstellung der Straße zu 50 % bzw. zu den dann gültigen Sätzen lt. Satzung umgelegt.

 

 

8. Bauleitplanverfahren zur Erlangung des Baurechts

 

Zur Erlangung des notwendigen Baurechtes wird eine Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz­buch (BauGB) auf Grundlage von § 125 BauGB Abs. 2 durchgeführt. Die Offenlage soll im Januar 2003 entsprechend den Fristen gemäß BauGB erfolgen.

 

Es ist beabsichtigt, das Verfahren im Frühjahr 2003 zum Abschluss zu bringen. Eine Rodung der Bäume kann aus naturschutzrechtlichen Gründen erst ab dem 01. September durchgeführt werden. Der Baubeginn der Maßnahme soll im direkten Anschluss erfol­gen, so dass die Maßnahme im Jahr 2003 abgeschlossen werden kann.

 

 

 

                                                                            Egon Vaupel
                                                                            Bürgermeister

 

 

Anlagen:
Anlage 1:    Lageplan
Anlage 2:    Höhenplan
Anlage 3:    Regelprofil
Anlage 4:    Fahrtroute des Busses und Lage der Haltestellen
Anlage 5:    Schalltechnische Untersuchung
Anlage 6:    Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 7:    Protokoll der Anliegerversammlung

 

Anmerkung:

Zur Offenlage werden zusätzlich folgende Unterlagen beigefügt:

·                     Erläuterungsbericht

·                     Kostenberechnung

·                     Übersichtsplan

·                     Querprofile Nr. 1 – 18

·                     Grunderwerbsplan

 

 

Kenntnis genommen und einverstanden

 

60

60.1

60.2

61

61 SAN

60.5

60.6

23

67

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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