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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0876/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes ´Moischter Straße´ im Stadtteil Cappel
Projektgenehmigung nach Ziffer 2.23 Anlage 21 AGA
Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Marlit Keßler-Retzlaff
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Verfasser*in:
- Gans, Dorte (60.6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Anhörung
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11.12.2002
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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11.12.2002
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2002
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Entwurfsplanung zum Ausbau des verlängerten Sohlgrabens zur Busanbindung des Neubaugebietes "Moischter Straße" wird genehmigt.
2. Zur Erlangung des Baurechts wird ein Verfahren nach § 125 BauGB durchgeführt. Es erfolgt eine Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt
Begründung:
1. Bisheriger Planungsverlauf:
Am 16. Oktober 2000 erkannte der Magistrat den Bedarf für eine Verlängerung des Sohlgrabens zur Anbindung des Neubaugebietes Moischter Straße im Stadtteil Cappel mit dem ÖPNV an.
In der Vorlage zur Stadtverordnetensitzung am 24. August 2001 wurden die Lösungsmöglichkeiten einer Busanbindung des Neubaugebietes Moischter Straße gegenübergestellt. Die zwei interessantesten Varianten 'Shuttlebus über die untere Moischter Straße und Busstraße durch den Wald wurden ausführlich erläutert. Die Variantenuntersuchung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Am 24. Oktober 2001 fand in der Verwaltungsaußenstelle Cappel eine Anliegerversammlung statt, in der die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für die Bedienung des Neubaugebietes mit deren Vor- und Nachteilen vorgestellt und die technische Ausführung der bevorzugten Variante Verlängerung der Linie 3 durch den Neubau einer Busstraße erläutert wurde (s. Anlage 7).
Die Stadtverordnetenversammlung fasste in der Sitzung vom 24.05.2002 einstimmig folgenden Beschluss: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Anbindung des Neubaugebietes Obere Moischter Straße an das Liniennetz der Stadtwerke über eine Verlängerung der Buslinie 3 herbeizuführen. Hierbei ist die Einrichtung einer Haltestelle in der Reinhardswaldstraße/Ecke Moischter Straße zu überprüfen.
2. Beschreibung der
Busstraße
Zur Busanbindung des Neubaugebietes erfolgt der Bau einer einspurigen Busstraße
mit Schleife durch den Wald. Diese wird ausschließlich von den Bussen der
Stadtwerke Marburg befahren. Die Straße soll in Verlängerung des Sohlgrabens
in einem Bogen durch den Wald geführt werden und dann parallel des vorhandenen
Wirtschaftsweges an die Odenwaldstraße anschließen. Die Ausbaulänge
beträgt rund 300 m (s. Anlage 1).
Bei einer halbstündigen Andienung ergibt sich eine Belastung
von 4 Bussen in der Stunde. Es kommt nicht zu Begegnungsfällen. Aus diesem
Grund ist eine Straßenbreite von 3,50 m ausreichend. Im Bereich des Bogens wird
die Fahrbahn um 1,00 m auf 4,50 m aufgeweitet. Die Bankette der Busstraße
erhalten beidseitig eine Breite von 0,75 m.
Das anfallende Oberflächenwasser der Fahrbahn und der
angrenzenden Waldflächen wird in beidseitig angeordneten Entwässerungsmulden
gesammelt und abgeführt. Aufgrund des starken Längsgefälles fließt das
Oberflächenwasser entlang der gesamten Busstraße in Richtung Sohlgraben.
Das westlich der Fahrbahn ankommende Wasser wird der Kanalisation zugeführt.
Von der östlich der Fahrbahn befindlichen Mulde sind in regelmäßigen Abständen
Abschläge in den Wald vorgesehen, über die ein Großteil des anfallenden
Oberflächenwassers abgeführt werden kann und großflächig versickert. Das
restliche Wasser östlich der Fahrbahn wird in einen vorhandenen Schacht
geleitet, der im Zuge der Maßnahme als Sickerbauwerk ausgebildet wird.
Aufgrund der Topografie ergibt sich eine maximale Längsneigung
von 12 %. Zu Beginn der Baustrecke im Bereich des vorhandenen Wendehammers wird
die Busstraße oberhalb des bestehenden Geländes liegen. Hier ergeben sich
Höhenunterschiede zu dem vorhandenen Gelände von maximal 3,00 m. Ab Mitte der
Schleife befindet sich die Straße im Einschnitt. Im Bereich des geplanten
Wendehammers in der Forsthausstraße beträgt die Höhendifferenz ca. 0,85 m (s.
Anlage 2).
Ab der Einmündung Forsthausstraße wird westlich der Fahrbahn zwischen der Entwässerungsmulde und dem 0,25 m breiten Bankett des Gehwegs ein Grünstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m angelegt. In diesem Bereich sind Baumpflanzungen vorgesehen.
Für Fußgänger soll die Anlage eines parallel verlaufenden
Gehweges auf der vorhandenen Wirtschaftswegtrasse erfolgen. Zwischen dem
Sohlgraben und der Forsthausstraße ist bereits ein asphaltierter Fußweg
entlang der Bebauung vorhanden, der in der Form bestehen bleiben soll.
Dieser wird bis zur Einmündung der Odenwaldstraße verlängert. Die Breite des
geplanten Gehwegs beträgt 2,00 m. Es ist eine Befestigung mit
Betonsteinpflaster geplant.
Um sicherzustellen, dass die geplante Straße ausschließlich
von den Bussen der Stadtwerke Marburg befahren werden kann, wird an beiden
Zufahrten eine Schranke errichtet. Durch diese Maßnahme wird die Straße für
den Individualverkehr gesperrt.
Da der hintere Teil des Grundstücks Kellerwaldstraße 12 von der Kellerwaldstraße her nicht befahren werden kann, sondern bisher über den vorhandenen Wirtschaftsweg angefahren wurde, wurde eine ein- bis zweimalige Befahrung der Busstraße im Jahr zugesagt. Hierfür wird die Mulde in Höhe der Grundstückszufahrt auf einer Länge von ca. 4,0 m verrohrt und somit befahrbar hergestellt. In diesen Ausnahmefällen werden die Anlieger eine Öffnung der Schanke über die Stadtwerke Marburg veranlassen.
Am Ende der Forsthausstraße befindet sich im heutigen Zustand keine ausgebaute Wendemöglichkeit. Die Fahrzeuge wenden auf der Fahrbahn und dem vorhandenen Wirtschaftsweg. Im Zuge des Ausbaus wird ein Wendehammer für Pkw und Lkw bis 8,0 m Länge (Müllfahrzeuge) errichtet.
Der vorhandene Wendehammer am Ende des Sohlgrabens bleibt bestehen. Die Busse der Linie 3 der Stadtwerke Marburg werden in das Neubaugebiet fahren, die der Abendlinie A2 wenden weiterhin an dieser Stelle.
Aufgrund einer Nachfrage aus dem Naturschutzbeirat wurde
neben der Verlängerung des Sohlgrabens mit einer Schleife durch den
Wald und anschließender Führung parallel des vorhandenen Wirtschaftsweges
überprüft, ob auch eine geradlinige Führung möglich ist.
Die für den Busverkehr zu bewältigende Höhendifferenz
zwischen dem heutigen Ende des Sohlgrabens und der Einmündung Odenwaldstraße
beträgt ca. 29 m. Während der vorhandene Wirtschaftsweg ab Höhe der Forsthausstraße
lediglich um 8,5 % ansteigt, beträgt die Längsneigung des Fußweges zwischen
dem Sohlgraben und der Forsthausstraße bis zu 21 %.
Bei einer geradlinigen Verbindung zwischen dem Sohlgraben
und der Einmündung Odenwaldstraße (d. h. ohne Schleife) würde die
Längsneigung der ca. 250 m langen Verbindung 17 % betragen. Diese Steigung
entspricht der des Sachsenrings in Wehrda. Sie kann von den Bussen der
Stadtwerke Marburg maximal bewältigt werden. Aufgrund der fahrdynamisch
erforderlichen Ausrundungen würde die Busstraße bei dieser Variante deutlich
im Einschnitt liegen. In Höhe der Forsthausstraße käme es zu einem Höhenunterschied
von über 7,00 m. Zudem ist aufgrund der starken Längsneigung von
17 % mit erhöhten Lärmbelästigungen zu rechnen.
Bei der bevorzugten Linienführung mit einer Schleife durch
den Wald müssen ca. 1.230 m² Wald gerodet werden. Zudem wird durch die
Schleife eine ca. 1.430 m² große Waldfläche südöstlich des vorhandenen
Wendehammers von dem übrigen Waldbestand abgeschnitten. Bei einer geradlinigen
Streckenführung mit einer Längsneigung von 17 % müsste aufgrund des
starken Einschnitts und der sich dadurch ergebenden großen Böschungsflächen
eine ca. 2.600 m² große Waldfläche gerodet werden.
Eine Eingriffsminimierung kann mit einer geradlinigen Führung
nicht erreicht werden. Die ursprüngliche Lösung wird daher weiter verfolgt.
3. Busverkehr im
Neubaugebiet
Nach Fertigstellung der Busstraße werden die Busse der Linie 3 in der Zeit von ca. 6.20 bis 18.20 Uhr im 30-Minuten-Takt in das Baugebiet fahren.
Im Zuge der Planung und in der Anliegerversammlung am 24. Oktober 2001 wurden verschiedene Standorte der Haltestelle sowie die Fahrroute der Busse im Baugebiet diskutiert (siehe Anlage 4):
a)
Haltestelle
vor dem Friedhof
Von Seiten der Verwaltung war zunächst die Errichtung der Haltestelle vor dem
Friedhof vorgesehen. Die Busse würden über die Reinhardswaldstraße und durch
die Moischter Straße fahren und vor dem Friedhof in der Odenwaldstraße halten.
Vorteile: + gute Erreichbarkeit des Friedhofes + zentrale Lage an dem Platz
Nachteil: größere Entfernung für die Anlieger südlich der Moischter Straße
b)
Bau
eines Wendehammers am Ende des verlängerten Sohlgrabens
Bei dem Bau eines Wendehammers am Ende des verlängerten Sohlgrabens würde die Haltestelle im Wendehammer errichtet werden. Vorteile: + kürzere Fahrtzeit des Busses + keine Lärmbelästigung durch den Bus in der Odenwaldstraße, der Reinhardswaldstraße und der Moischter Straße Nachteile: - es handelt sich hierbei um eine Ausgleichsfläche des Neubaugebietes
- erhöhte Kosten durch den Bau des Wendehammers
- schlechte Erreichbarkeit für viele Anlieger des Neubaugebietes
- Sicherheit für Kinder ist am Waldrand nicht gegeben
- längerer Fußweg für Friedhofsbesucher
c)
Haltestelle
an der Einmündung Reinhardswaldstraße/Moischter Straße
In der Anliegerversammlung wurde von mehreren Teilnehmern angeregt, eine Haltestelle an der Einmündung Reinhardswaldstraße/Moischter Straße einzurichten.
Vorteile: + gute
Erreichbarkeit für die Anlieger südlich der Moischter Straße
+ großes Einzugsgebiet aufgrund der Lage der
Haltestelle inmitten des Wohngebietes
Nachteil: - längerer Fußweg für Friedhofsbesucher
Zusätzlich wurde der Bau eines Kreisverkehrplatzes an der Kreuzung Moischter Straße/Odenwaldstraße/Am Vogelherd diskutiert. Es wurde vorgeschlagen, die Busse an einem zu errichtenden Kreisverkehr wenden und vor dem Friedhof halten zu lassen. Dieser Vorschlag ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht durchführbar.
Von den Anliegern der Reinhardswaldstraße wurden massive Bedenken gegen eine Führung des Busses durch ihre Straße geäußert. Es wird befürchtet, dass Halteverbote eingerichtet werden müssen, um dem Bus die Durchfahrt zu ermöglichen und dass dadurch mit erhöhten Geschwindigkeiten in der Straße gefahren wird und die Sicherheit der Kinder gefährdet ist. Darüber hinaus wird befürchtet, dass die Straße den Belastungen durch den Busverkehr nicht gewachsen ist und die Anlieger zu einem späteren Zeitpunkt zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden.
Die Reinhardswaldstraße ist vor rd. 20 Jahren mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 m und beidseitigen Gehwegen ausgebaut worden. Einzelne Straßenschäden sind vorhanden. Der Gesamtzustand ist jedoch noch als ausreichend gut zu bezeichnen. Im Falle eines späteren Ausbaues wird die Tatsache, dass die Straße vom Bus genutzt wird, durch einen verminderten Ausbaubeitrag berücksichtigt, d. h., die Anlieger werden nur noch zu 30 % der Ausbaukosten, statt wie bisher bei einer reinen Anliegerstraße zu 50 % herangezogen.
Von den Altanliegern des Gebietes aus Reinhardswaldstraße, Kellerwaldstraße und Westerwaldstraße wurde die Notwendigkeit einer direkten Busanbindung des Neubaugebietes grundsätzlich in Frage gestellt, da das vorhandene Angebot im Sohlgraben als ausreichend und die zusätzlichen Belastungen durch den Bus als gravierend empfunden werden. Von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer in der Anliegerversammlung am 24.10.2001 wurde eine zusätzliche Busanbindung jedoch als notwendig angesehen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile soll daher nun folgende Lösung umgesetzt werden:
Da der Vorschlag der Haltestelle an der Einmündung Reinhardswaldstraße/Moischter Straße auf große Zustimmung gestoßen ist, ist die Errichtung einer Haltestelle an dieser Stelle vorgesehen. Zusätzlich werden die Busse vor dem Friedhof halten, um den Friedhofsbesuchern aus dem Dorf längere Fußwege zu ersparen. An beiden Haltestellen wird eine Wartehalle mit Sitzbänken errichtet.
Die Busse der Linie 3 fahren nach Fertigstellung der Busstraße über den verlängerten Sohlgraben und die Odenwaldstraße in die Reinhardswaldstraße. Sie halten im Bereich der Einmündung Moischter Straße und vor dem Friedhof und werden dann über die neue Busstraße zurück in den Sohlgraben fahren und dort die ursprüngliche Route wieder aufnehmen.
Die Tempo 30-Beschilderung in der Reinhardswaldstraße wird beibehalten. Da in der Reinhardswaldstraße in der Regel nur vereinzelt Fahrzeuge geparkt werden, wird die Straßenverkehrsbehörde zunächst von einschränkenden Beschilderungen absehen.
4. Grunderwerb
In Folge des Ausbaus der Busstraße ist ein Grunderwerb von ca. 4.200 m² vom Forst erforderlich. Da das Forstamt Marburg nach Fertigstellung der Busstraße kein weiteres Interesse an der Restwaldfläche im Bereich der Schleife hat, wird diese in Eigentum der Stadt Marburg übergehen.
5. Schalltechnische
Untersuchung
Für den Ausbau des verlängerten Sohlgrabens wurden
schalltechnische Berechnungen auf Grundlage der Lärmschutzverordnung (16.
BImSchV) durchgeführt.
Bei einer Verkehrsbelastung von 4 Bussen in der Stunde wurde eine maximale Belastung von 55,7 dB (A) ermittelt. Der geltende Immissionswert von 59 dB (A) für die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr wird unterschritten, so dass keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Da der Grenzwert von 49 dB (A) für die Nacht nicht eingehalten werden kann, ist der Einsatz eines Busses während der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr zu den heutigen Bedingungen nicht möglich. Bei einem späteren Einsatz eines Nachtbusses werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
6. Ausgleichsmaßnahmen
Im Bereich der geplanten Busstraße sind verschiedene Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, wie beispielsweise die Entsiegelung entfallender Wegeabschnitte oder Neupflanzung von Einzelbäumen, vorgesehen. Da die Neuversiegelung sowie der Verlust von Wald und Waldsaumvegetation innerhalb des Eingriffsbereichs nicht vollständig ausgeglichen werden kann, werden zusätzliche Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Als Ersatz für die Rodung von 1.230 m² Waldfläche im Nordteil der geplanten Trasse wird eine Ersatzaufforstung in gleicher Größe vorgenommen. Hierfür wird eine entsprechende Walderhaltungsabgabe an den Forst geleistet, mit der an anderer Stelle eine Aufforstung finanziert wird.
Zur Teilkompensation der geplanten Neuversiegelung und des
Verlustes von Waldsaumvegetation im Eingriffsbereich wird die alte Moischter
Straße, die sich ca. 1 km südlich des Eingriffsbereiches befindet, westlich
der Kreuzung L 3125/K 38 entsiegelt und begrünt. Dieser Fahrbahnabschnitt
wurde nach dem Neu- bzw. Ausbau der L 3125 und der K 38 funktionslos. Die
asphaltierte Fahrbahn blieb jedoch bisher erhalten.
Die Asphaltdecke wird auf einer Länge von ca. 130 m und
einer Breite von ca. 5,00 m beseitigt. Im westlichen Abschnitt des Weges bleibt
ein ca. 30 m langer Schotterweg erhalten, der vom Forstbetrieb zum Wenden von
Langholzfahrzeugen benötigt wird. Der Untergrund des 100 m langen weiteren
Abschnittes wird aufgelockert und der natürlichen Sukzession überlassen. Zum
Schutz der Sukzessionsfläche wird am östlichen Ende des verbleibenden
Schotterweges auf einer Länge von ca. 15 m eine Gehölzpflanzung mit Buchen
vorgenommen.
Durch die beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann eine weitgehende Kompensation der Eingriffe erzielt werden. Insbesondere die Entsiegelungsmaßnahme im Bereich der alten Moischter Straße leistet dabei einen wichtigen funktionalen Ausgleich. Zur Kompensation des verbleibenden insgesamt betrachtet geringen Defizits werden als weitere Maßnahme mögliche Baumpflanzungen auf dem Parkplatz des Georg-Gaßmann-Stadion überprüft. Diese würden zur deutlichen Verbesserung des Stadtbildes und des Kleinklimas in Verbindung mit kleinflächiger Entsiegelung beitragen, so dass insgesamt eine vollständige Kompensation der Eingriffe möglich wäre.
7. Kosten der Maßnahme
Die Gesamtkosten des Ausbaus des verlängerten Sohlgrabens betragen ca. 350.000,00 inkl. MwSt. Kostenträger ist die Universitätsstadt Marburg.
Die Stadt Marburg beantragt für das Vorhaben Zuwendungen gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), die Förderquote beträgt bezogen auf die Gesamtmaßnahme ca. 50 - 60 %, gefördert wird ausschließlich der Bau der Busstraße ohne Nebenanlagen.
Anliegerbeiträge können für den Bau der Busstraße und den Ausbau des Fußweges nicht erhoben werden. Die Kosten für die Anlage des Wendehammers der Forsthausstraße werden bei einer zweitmaligen Herstellung der Straße zu 50 % bzw. zu den dann gültigen Sätzen lt. Satzung umgelegt.
8. Bauleitplanverfahren zur Erlangung des Baurechts
Zur Erlangung des notwendigen Baurechtes wird eine Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf Grundlage von § 125 BauGB Abs. 2 durchgeführt. Die Offenlage soll im Januar 2003 entsprechend den Fristen gemäß BauGB erfolgen.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren im Frühjahr 2003 zum
Abschluss zu bringen. Eine Rodung der Bäume kann aus naturschutzrechtlichen
Gründen erst ab dem 01. September durchgeführt werden. Der Baubeginn der
Maßnahme soll im direkten Anschluss erfolgen, so dass die Maßnahme im Jahr
2003 abgeschlossen werden kann.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Höhenplan
Anlage 3: Regelprofil
Anlage 4: Fahrtroute des Busses und
Lage der Haltestellen
Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung
Anlage 6: Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Anlage 7: Protokoll der
Anliegerversammlung
Anmerkung:
Zur Offenlage werden zusätzlich
folgende Unterlagen beigefügt:
·
Erläuterungsbericht
·
Kostenberechnung
·
Übersichtsplan
·
Querprofile Nr. 1 18
·
Grunderwerbsplan
Kenntnis genommen und einverstanden
60 |
60.1 |
60.2 |
61 |
61 SAN |
60.5 |
60.6 |
23 |
67 |
|
|
|
|
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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- TOP
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