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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/6322/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum 01.07.2018 tritt die neue "Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthalts- und Asylgesetzes" in Kraft.

 

Diese Verordnung regelt vor allem die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für Aufgaben zur Durchsetzung der Ausreisepflicht, die bisher den kommunalen Ausländerbehörden zugewiesen waren, neu. D. h. mit der Hochzonung auf Regierungspräsidiumsebene ab 01.07.2018 hat die Ausländerbehörde der Stadt Marburg keinerlei Einfluss mehr auf Abschiebungen.

Konkret werden mit dieser neuen Verordnung ca. 15-20 aktuell in Marburg lebende Ausreisepflichtige in den Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen übergehen.

 

Für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber/innen war bisher schon das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Dies bleibt auch in Zukunft so bestehen.

 

Auch die Entscheidungen über die Ausstellung von Duldungen bedürfen zukünftig der vorherigen Zustimmung durch das Regierungspräsidium Gießen.

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Sachverhalt

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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