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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6438/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Nutzung von Einweggrills aus Aluminium wird im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt und der eigenen Gesundheit auf öffentlichem Gelände, insbesondere im Bereich der Lahnwiesen und städtischen Parkanlagen verboten.

 

Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob möglicherweise stationär verfügbare Grillmöglichkeiten als Alternativen sinnvoll wären.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Nutzung von Einweggrills ist im höchsten Maße umweltschädlich und eine Rohstoffverschwendung.

Der billige Grill landet nach nur wenigen Stunden der Verwendung im Müll. Sicher gehört er zu den absurden Dingen, die wir eigentlich nur kaufen, um sie direkt wieder wegzuwerfen. Schlimmer noch: Nur im Idealfall landet der Einweggrill im Müll, oft wird er bei Einbruch der Nacht zur Seite geschoben und im Park, an der Lahn, auf der Wiese – jedenfalls in der Natur „vergessen“. Viele kleinere Brände zum Beispiel in der Uferstraße stammen von der unsachgemäßen Entsorgung dieser Grills und ziehen entsprechende Einsätze der Feuerwehr nach sich.

 

In den Grünanlagen einiger Städte ist der Einweggrill bereits verboten. Ein Grund dafür ist, dass der Einweggrill meist direkt auf dem Boden steht, sprich: auf der Wiese. Kaum ein Rasen überlebt den Grill.

Belagern Einweg-Griller die Wiesen gleich mehrere Abende, ist der wertvolle Rasen im großen Maßstab ruiniert und kann nur unter großem Aufwand wiederhergestellt werden.

Alternativ könnten stationäre Grillvorrichtungen geprüft werden. Hier sind insbesondere von Interesse deren Praktikabilität im Hochwassergebiet, die Nutzerfreundlichkeit, aber auch Fragen der Vandalismus- und Diebstahlsicherheit und nicht zuletzt der Kosten.

 

 

Jens Seipp Gerald Weidemann

Karin SchaffnerThorsten Büchner

Oliver Hahn

 

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