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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6501/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2 in Marburg-Moischt, nördlich "Pfingstweide"
- Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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13.11.2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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15.11.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Bericht über das Verfahren und die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
- Dem Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2 in Marburg-Moischt, nördlich „Pfingstweide“ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die am 31.03.2017 eingeleitete Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15/2 in Marburg-Moischt, nördlich „Pfingstweide“ ist der formale Verfahrensschritt der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gemäß § 3 (1) BauGB und die gleichzeitige „Beteiligung der Behörden“ gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum vom 19.03.2018 – 27.04.2018 durchgeführt worden. Während dieses Zeitraums konnten sämtliche Vorentwurfsunterlagen des Flächennutzungsplans im Bauamt und/oder im Internet eingesehen werden. Ortsbeirat und betroffene Eigentümer waren bereits im Vorfeld der eigentlichen Beteiligungsphase in den Planungsprozess involviert und mit dem Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung einverstanden.
Im Zuge des Verfahrensschrittes der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gingen keine Anregungen ein, die eine Änderung des Vorentwurfs veranlassten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Beschlussfassung zur Flächennutzungsplanänderung Nr.15/2 sind keine finanziellen Auswirkungen für die Universitätsstadt Marburg verbunden. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger wird geregelt, dass sämtliche mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Entwicklungskosten vom Vorhabenträger übernommen werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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