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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6506/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan für die Jahre 2019–2028 (BEP 2019-2028) in der anliegenden Form zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört es gemäß Hessischem Gesetz für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, HBKG § 3 Abs. 2, eine Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung auszuarbeiten und diese fortzuschreiben. Die Gemeinde ist verpflichtet, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und diese mit den notwendigen Standorten, Fahrzeugen, Materialien sowie Aus- und Fortbildungen zu unterhalten.

Dabei ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

 

Die Inhalte und notwendigen Bausteine einer Feuerwehrbedarfs – und Entwicklungsplanung sind in Hessen in der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehrorganisationsverordnung, kurz FwOV) geregelt.

 

In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Aufsichtsbehörde und unter Beteiligung der Mitglieder der in der Universitätsstadt Marburg zu diesem Zwecke eingerichteten internen Arbeitsgruppe wurde die dritte Fortschreibung der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung für die Jahre 2019 bis 2028 sorgfältig erarbeitet. Der internen Arbeitsgruppe gehörten neben dem Bürgermeister, der Leitung der Feuerwehr, Fachbereichsleitung 1, auch Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, Vertreter der Marburger Feuerwehren, das RP Gießen als Aufsichtsbehörde und prozessbegleitend ein Vertreter der Fa. RUN an.

 

Der BEP enthält im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen die folgenden wesentlichen Inhalte:

 

  • Analyse der im Gebiet der Universitätsstadt Marburg bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr Marburg (Ist- Wert),

 

  • die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage der Feuerwehr-Organisationsverordnung festgelegten Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehr unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist (Soll-Wert),

 

  • eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll–Wert
     
  • eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung,
     
  • die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel.

 

Besondere Schwerpunkte der dritten Fortschreibung sind die Betrachtung der Feuerwehrstandorte, insbesondere unter arbeitsschutzrechtlichen Aspekten, die Fahrzeug- und Geräteausstattung sowie die Aus- und Fortbildungsperspektiven.

 

Die vorliegende dritte Fortschreibung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans löst den am 26. Februar 2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen BEP ab. Er soll für zehn Jahre (2019-2028) Gültigkeit haben. Bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse sind Anpassungen verpflichtend vorzunehmen, damit das Schutzziel gewahrt bleibt. Eine Anpassungsverpflichtung besteht beispielsweise bei erheblicher Veränderung der städtischen Bebauung oder mangelhafter Personalverfügbarkeit.

 

Der vorliegende BEP 2019-2028 gibt Planungskriterien für die Umsetzung der Schutzziele für die unterschiedlichen Gefahrenarten der Brandbekämpfung, der Allgemeinen Hilfe, dem kritischen Gefahrstoffaustritt, dem Wassernotfall und für die Koordinierung von Sonderlagen vor. Für diese Szenarien wurden Qualitätskriterien festgelegt und beschrieben.

 

Diese sind:

  • die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen und wirksame Hilfe einleiten,
  • in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindeststärke) und
  • in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).

 

Schutzziele nach Priorität sind:

  1. die Menschenrettung,
  2. der Schutz von Tieren, Sachwerten und der Umwelt
  3. sowie die Verhinderung der Ausbreitung des Schadens.

 

Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Menschenrettung. Dabei ist die Einhaltung von relevanten Rechtssätzen wie z.B. Feuerwehrdienstvorschriften und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen.

 

Die Universitätsstadt Marburg ist als Träger des Brandschutzes verantwortlich für das Sicherheitsniveau und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehr. Die Qualität der Feuerwehrarbeit ist durch sogenannte Zielerreichungsgrade transparent ablesbar. Unter Zielerreichungsgrad versteht man den prozentualen Anteil von zeitkritischen Einsätzen, bei dem die vorgegebene Hilfefrist und die festgelegte Größe der einzelnen Feuerwehreinsatzkräfte eingehalten werden. Nur so kann den Bürgerinnen und Bürgern der Universitätsstadt Marburg ein gutes Sicherheitsniveau vermittelt werden.

 

Mit dem nun vorgelegten Entwurf des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans 2019 – 2028 ist es in einem gemeinsamen Prozess vieler Beteiligten gelungen, gesetzliche Vorgaben und Anforderungen der Feuerwehr mit den Vertretern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten. Dabei spielt eine große Rolle, dass mit in der vorgelegten Planung unter Stärkung der Mitgliedergewinnungs- und Mitgliedererhaltungsmaßnahmen von einer leistungsfähigen Feuerwehr Marburg, auch über die hier betrachtete Dekade hinaus, auszugehen ist.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf wurde einvernehmlich in der Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe am 25. Oktober 2018 verabschiedet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan 2019 – 2028 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister und Brandschutzdezernent

 

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Finanz. Auswirkung

 

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