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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6533/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Marburger Linken betr. Prüfung und Bereitstellung legaler Sprayflächen im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 56 - Jugendförderung
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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17.01.2019
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob legale Sprayflächen bereits zur Verfügung gestellt wurden und wenn ja, wo es diese gibt und wie ihr Zustand ist. Der Magistrat wird gebeten ferner zu prüfen, wie und wo in der Stadt weitere Flächen bereitgestellt werden können, um Sprayer*innen die Möglichkeit zu bieten, legal und ohne Anmeldung jederzeit Graffiti anbringen zu können.
Bei der Prüfung sollen die Flächen in nachfolgende drei Kategorien eingeteilt werden:
1. Konzeptflächen, die von etablierten Sprayer*innen als Auftragsarbeit thematisch gestaltet werden. Die Verantwortung liegt bei der Stadtverwaltung. Diese Flächen dienen der Anerkennung und Darstellung von Graffiti als Kunstform.
2. Relativ zentral gelegene Freiflächen, die frei bemalt werden können, und die in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss in der Verantwortung der Sprayer*innen liegen.
3. Dezentrale Freiflächen außerhalb des Stadtzentrums sollen als Übungsflächen für Anfänger*innen oder Workshops zur Verfügung stehen. Die Suche nach diesen Flächen soll durch Sprayer*innen unterstützt werden. Auch die Ortsverwaltungen sollten einbezogen werden.
Sachverhalt
Begründung:
Graffiti-Sprayern ausschließlich mit Strafverfolgung zu begegnen ist der falsche Weg: Untersuchungen der Universität Potsdam zufolge spielt der Reiz des Verbotenen nur eine untergeordnete Rolle. Richtig ist, dass insbesondere Selbstverwirklichung, Kreativität und Gruppengefühl die Jugendlichen motivieren. Graffiti ist eine eigene anerkannte Kunstrichtung und zählt zur künstlerischen Freizeitgestaltung einer ganzen Subkultur. Deshalb halten wir die Freigabe von Flächen für legale Graffiti ohne Auflagen, Anmeldungen etc. für dringend notwendig.
Jonathan SchwarzRenate BastianInge Sturm
Elisabeth KulaJan Schalauske
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