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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0161/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die K I V

 

                        einen Vertreter/eine Vertreterin und

                        einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin

 

zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der KIV wählen die Vertretungskörperschaften der Mitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung der Kommunalen Informationsverarbeitung in Hessen (KIV).

Die Gewählten müssen Bürger der Stadt Marburg sein. Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung des § 21 Abs. 1 HGO.

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 55 HGO. Es wird nach Stimmenmehrheit gewählt. Sofern niemand widerspricht, kann offen abgestimmt werden.

Die bisherigen Vertreter der Stadt Marburg waren Magistratsdirektor Ludwig Michel und Amtsrat Dieter Finger (Stellvertreter).

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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