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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6592/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BfM betr. Anbringung von Plakatrahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung
- Antragsteller*in:
- Christlich Demokratische Union; Sozialdemokratische Partei Deutschlands; Bürger für Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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15.01.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.01.2019
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, an den nachfolgenden Anschlagstellen im Stadtgebiet geeignete Plakatrahmen im Format A0 anzubringen, die zukünftig für die von der Stadt genehmigte Plakatierung von Veranstaltern verwendet werden können.
Frankfurter Straße/Gutenbergstraße: Holzgeländer vor Parkplatz
Konrad-Adenauer-Brücke: Geländer in Höhe Bushaltestelle (Gisselberger Str.)
Konrad-Adenauer-Brücke: Geländer in Höhe Bushaltestelle (Zeppelinstraße)
Am Krekel: Geländer Südbahnhofbrücke nördliche und südliche Seite
Südbahnhof: Geländer Frauenbergstraße im Bereich der Apotheke
Großseelheimer Straße: Geländer in Höhe Liebfrauenkirche (hinter der Bushaltestelle)
Erlenring: Brückengeländer im Bereich Landwirtschaftsamt
Kurt-Schumacher-Brücke: Geländer über den Bahngleisen, beiderseits
Biegenstraße: Geländer ehemalige Unterführung im Bereich Museum, beiderseits
Uferstraße: Brückengeländer in der Höhe des Stroinsky – Steges
Uferstraße: Geländer zum Mensasteg
Bahnhofstraße: Elisabethbrücke, nördliche und südliche Seite
Neue Kasseler Straße: Geländer/Unterführung am Jägertunnel
In der Badestube: Geländer am Ende des Parkplatzes gegenüber Haus Nr. 6
Am Richtsberg: Brückengeländer über Sonnenblickallee
Leipziger Straße: Brückengeländer vor dem Kindergarten
Am Richtsberg: Brückengeländer gegenüber Straßeneinmündung in die "Berliner Straße"
Sachverhalt
Begründung:
Die o.g. Anschlagstellen sind für die Werbung in Marburg stattfindender Veranstaltungen vorbehalten. Dabei nutzen Veranstalter verschiedenste Plakate und Tafeln, die zum Teil wenig professionell zum Beispiel mit Draht o.ä. an den Geländern festgemacht werden. Abgesehen von Müll, besteht hier oft auch eine gewisse Verletzungsgefahr. Viele Tafeln haben schon bessere Zeiten erlebt und wirken daher unansehnlich.
Mit einer professionellen Vereinheitlichung der Anschlagstellen mit geeigneten Plakatrahmen kann daher auch im Sinne der Veranstalter unkompliziert Abhilfe geschaffen werden, ohne dass ein Nachteil zur jetzigen Regelung entsteht.
Jens Seipp Myriam HövelAndrea Suntheim-Pichler