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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0162/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Jugendbildungswerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.08.2001
| |||
●
Erledigt
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|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
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Sachverhalt
Begründung:
Beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes ist der
Verwaltungsausschuss. Ihm gehören an als stimmberechtigte Mitglieder 4
Vertreter/innen des Trägers und 4 persönliche Stellvertreter/innen. Diese
Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der
Stadtverordnetenversammlung berufen. Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die
Voraussetzungen für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung ist die
Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt für die Vertreter/innen des
Trägers.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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