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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6743/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf eines Grundstücks in Marburg-Moischt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr
- Bearbeiter*in:
- Karin Schacherl
- Verfasser*in:
- Muth, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jun 28, 2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Marburg verkauft an
Herrn Steffen Bohl, Eichgarten 11, 35043 Marburg,
das städtische Grundstück
Gemarkung Moischt, Flur 1, Flurstück 116.
Das Grundstück hat eine Größe von 707 qm. Der vereinbarte Verkaufspreis beträgt 135 EUR/qm, insgesamt somit 95.445 EUR.
Die Kosten der vertraglichen Abwicklung und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkaufserlös ist bei der I-Nr. 621.001.5 im Produkt 662010 zu vereinnahmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Grundstück wurde von der Stadt bereits im Jahr 1991 an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Moischt zu dem Zweck verkauft, auf ihm ein Gemeindehaus zu errichten. Da die Kirchengemeinde in der Folge diesen Zweck nicht erfüllen konnte, griff gemäß den seinerzeitigen vertraglichen Regelungen ein Wiederkaufsrecht der Stadt Marburg, das im Jahr 2017 ausgeübt wurde. Das Grundstück wurde danach zum ursprünglichen Verkaufspreis von 25.303,53 EUR von der Stadt zurückgekauft.
Zeitgleich mit dem Rückkauf bemühte sich die Familie Bohl, die das angrenzende Alten- und Pflegeheim „Haus Waldblick“ besitzt und betreibt, bei Stadt und Ortsbeirat um einen Ankauf des Grundstücks, das sie im Rahmen der geplanten Pflegeheimerweiterung benötigt. Nach den derzeit mit der Bauaufsicht in Abstimmung befindlichen Planungen soll das Grundstück entweder mit einem Pflegeheimanbau bebaut werden, oder aber für den Fall einer Aufstockung des Pflegeheims als anrechenbare Fläche im bauordnungsrechtlichen Sinne (Art und Maß der baulichen Nutzung) dienen.
Im Kaufvertrag soll vereinbart werden, dass das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsschluss für Zwecke der Pflegeheimerweiterung verwendet werden muss. Weiterhin wird ein Weiterveräußerungsverbot für die Dauer von 15 Jahren festgeschrieben. In dieser Zeit kann das Grundstück ohne Zustimmung der Stadt Marburg nicht weiterverkauft werden. Etwaige Mehrerlöse bei einem Weiterverkauf werden durch die Stadt abgeschöpft. Die Stadt hat zudem innerhalb der 15 Jahre eine Rückkaufoption zu den ursprünglichen Verkaufsbedingungen.
Der Ortsbeirat hat sich einstimmig für einen Verkauf des Grundstücks an die Pflegeheimbetreiber ausgesprochen.
Der Verkaufspreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert.
Es wird gebeten, dem Verkauf zuzustimmen.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Anlage: Planausschnitt
Kenntnis genommen und einverstanden:
6 | 60 | 61 | 62 | 63 | 66 | Ortsbeirat |
K | B | B | B | B | B | B |
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:
1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten
X | Es bestehen keine Einmalkosten |
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| Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten |
2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten
X | Es bestehen keine Folgekosten |
|
|
| Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten
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3. Weitere Auswirkungen
| Es bestehen keine weiteren Auswirkungen |
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X | Es bestehen folgende weitere Auswirkungen |
| (z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg) |
Schaffung neuer Betreuungsplätze im Pflege- und Altenheimbereich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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339,7 kB
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