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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6802/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Bürger*innen und lokale Institutionen am städtebaulichen Wettbewerb für Gestaltung des Neubaugebiets am Hasenkopf beteiligen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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May 16, 2019
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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May 21, 2019
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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May 24, 2019
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Jun 28, 2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung des Baugebiets am Hasenkopf im Stadtwald, bei der Bestimmung der Mitglieder des Preisgerichts, ortsansässige interessierte Bürger*innen sowie Vertreter*innen des Ortsbeirats und des freien Gemeinwesensträgers IKJG als Sachpreisrichter zu benennen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur zweiten Phase der Bürger*innenbeteiligung zum Wohnen im Marburger Westen wurde mehrfach der Wunsch nach einer Beteiligung der Bürger*innen an der Auswahl des städtebaulichen Entwurfs im Rahmen des auszulobenden Wettbewerbs geäußert.
Um die Interessen der ortsansässigen Bürger*innen, des Ortsbeirats und des lokalen Gemeinwesenträgers im Sinne einer umfassenden Bürger*innenbeteiligung zu berücksichtigen, erscheint es notwendig diesen im Rahmen der Entscheidungsfindung über den umzusetzenden städtebaulichen Entwurf ein Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht einzuräumen. Die im Kontext des städtebaulichen Wettbewerbs relevante Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW), auf deren Grundlage die Auslobung erfolgen muss, ermöglicht eine solche Beteiligung. Wörtlich heißt es: „Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein.“ (RPW 2013: 8).
Christian Schmidt Marco Nezi

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