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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0942/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die Stadtwerke GmbH
hier: KfW-Darlehen für das Gründerzentrum Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.12.2002
| |||
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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13.12.2002
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die
Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg verkauft ihr Gründerzentrum im Stadtteil
Stadtwald, Hannah-Arendt-Straße 3 7, an die Stadtwerke Marburg GmbH.
Ein zur Errichtung
des Gründerzentrums von der SEG eingesetztes Darlehen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, geht dabei auf die Stadtwerke Marburg GmbH über.
Für dieses Darlehen
von ursprünglich 517.500 DM hatte die Stadt Marburg durch Beschluß der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.1997 eine Bürgschaft übernommen. Da das
Darlehen jetzt auf die Stadtwerke Marburg übergeht, benötigt die KfW einen
neuen Bürgschaftsbeschluß.
Die mit Beschluß der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.1997 übernommene Bürgschaft für die SEG
in Höhe von 517.500 DM wird dann hinfällig und von der KfW aufgrund der neuen
Bürgschaft zurückgegeben.
An den ursprünglichen
Darlehenskonditionen ändert sich nichts, allerdings reduziert sich der zu neu
zu verbürgende Betrag von 517.500 DM auf 494.000 DM bzw. 252.578,19 .
Die Stadtverordnetenversammlung wird
deshalb gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt zu Gunsten der Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 104 Abs.
2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für einen von der SEG auf
die Stadtwerke Marburg GmbH übergehenden Kredit der Kreditanstalt für
Wiederaufbau, Frankfurt, in Höhe von 252.578,19 (ehem. 494.000 DM) zu
folgenden Konditionen:
Gläubigerin Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Frankfurt
Zinssatz 4,4287
%
Zinsbindung 10 Jahre (1998 bis 2008)
Tilgung halbjährlich
5.051,56 ab 15.02.2003
Auszahlungskurs 100 %
Verwendungszweck Gründerzentrum
Marburg
Sachverhalt
Begründung
Die SEG hatte
für den frei finanzierten 2. Bauabschnitt des Gründerzentrums in der
ehemaligen Tannenbergkaserne ein zinsgünstiges Darlehen der KfW eingesetzt. Mit
dem Verkauf des Gründerzentrums an die Stadtwerke geht auch das Darlehen an
diese über.
Da die
ursprüngliche Bürgschaft sich auf die SEG bezieht, benötigt die KfW jetzt für
die Stadtwerke als neuen Schuldner eine neue Bürgschaft.
Da die SEG das
Gründerzentrum seinerzeit kostengünstiger errichtet hatte als geplant, hat sie
das von der KfW zugesagte und von der Stadt verbürgte Darlehen nicht in voller
Höhe (517.500 DM) in Anspruch genommen. Die neue Bürgschaft kann sich deshalb
auf den tatsächlich valutierenden Betrag von 494.000 DM bzw. 252.578,19
beschränken.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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