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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0942/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg verkauft ihr Gründerzentrum im Stadtteil Stadtwald, Hannah-Arendt-Straße 3 – 7, an die Stadtwerke Marburg GmbH.

 

Ein zur Errichtung des Gründerzentrums von der SEG eingesetztes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt, geht dabei auf die Stadtwerke Marburg GmbH über.

 

Für dieses Darlehen von ursprünglich 517.500 DM hatte die Stadt Marburg durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.1997 eine Bürgschaft übernommen. Da das Darlehen jetzt auf die Stadtwerke Marburg übergeht, benötigt die KfW einen neuen Bürgschaftsbeschluß.

 

Die mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.1997 übernommene Bürgschaft für die SEG in Höhe von 517.500 DM wird dann hinfällig und von der KfW aufgrund der neuen Bürgschaft zurückgegeben.

 

An den ursprünglichen Darlehenskonditionen ändert sich nichts, allerdings reduziert sich der zu neu zu verbürgende Betrag von 517.500 DM auf 494.000 DM bzw. 252.578,19 €.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

 

            Die Stadt Marburg übernimmt zu Gunsten der Stadtwerke Marburg GmbH gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für einen von der SEG auf die Stadtwerke Marburg GmbH übergehenden Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, in Höhe von 252.578,19 € (ehem. 494.000 DM) zu folgenden Konditionen:

 

 

Gläubigerin                     Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt

 

Zinssatz                           4,4287 %

 

Zinsbindung                    10 Jahre (1998 bis 2008)

 

Tilgung                            halbjährlich 5.051,56 € ab 15.02.2003

 

Auszahlungskurs                      100 %

 

Verwendungszweck            Gründerzentrum Marburg

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die SEG hatte für den – frei finanzierten – 2. Bauabschnitt des Gründerzentrums in der ehemaligen Tannenbergkaserne ein zinsgünstiges Darlehen der KfW eingesetzt. Mit dem Verkauf des Gründerzentrums an die Stadtwerke geht auch das Darlehen an diese über.

 

Da die ursprüngliche Bürgschaft sich auf die SEG bezieht, benötigt die KfW jetzt für die Stadtwerke als neuen Schuldner eine neue Bürgschaft.

 

Da die SEG das Gründerzentrum seinerzeit kostengünstiger errichtet hatte als geplant, hat sie das von der KfW zugesagte und von der Stadt verbürgte Darlehen nicht in voller Höhe (517.500 DM) in Anspruch genommen. Die neue Bürgschaft kann sich deshalb auf den tatsächlich valutierenden Betrag von 494.000 DM bzw. 252.578,19 € beschränken.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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