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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0164/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat der Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.08.2001
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Begründung:
Für die Dauer der laufenden Legislaturperiode der
Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages ist aus dem Kreis der zur
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wählbaren Personen 1
Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen.
Grundlage ist § 26 der Satzung der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf i. V. mit dem Hessischen Sparkassengesetz. Ein Auszug aus
der Satzung der Sparkasse liegt zur Kenntnisnahme bei.
Besonders zu beachten ist: Die Zahl der von den
Vertretungskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung und Kreistag) gewählten
Mitglieder muss um eins größer sein, als die Zahl der von den
Verwaltungsorganen gewählten Mitglieder. Von den gewählten Mitgliedern dürfen
nicht mehr als die Hälfte den Organen der Gewährsträger, aber nicht mehr als
ein Mitglied dem Verwaltungsorgan angehören.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
- TOP
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