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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6870/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Umsetzung des Lebensabschnittsmodells nach dem hessischen BTHG-Ausführungsgesetz in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- FB 5 Kinder, Jugend, Familie
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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Jun 19, 2019
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jun 28, 2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, die nach dem BTHG-Ausführungsgesetz ab 1.1.2020 neue Zuständigkeit der Kommunen für die Eingliederungshilfe (SGB IX) für alle Marburger Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung im Jugendamt/ Fachdienst Jugend der Stadt Marburg zu verankern. Ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis soll die für die Realisierung einer umfassenden Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen erforderlichen Mittel und Zuständigkeiten sicherstellen.
Sachverhalt
Begründung:
In Hessen wurde das sogenannte Lebensabschnittsmodell für die neu einzurichtende Trägerschaft der Eingliederungshilfe eingeführt, damit Kommunen zusätzlich zu der Trägerschaft der Jugendhilfe die Trägerschaft der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung übernehmen. So kann die Kompetenz der Jugendhilfe für alle Kinder und ihre Familien wirksam werden und eine möglichst eng abgestimmte Leistungsgewährung für alle Kinder mit Beeinträchtigungen entstehen. Das Hessische Ausführungsgesetz ermöglicht Sonderstatusstädten wie Marburg, die eigenständige Träger der Jugendhilfe sind, zusätzlich die Trägerschaft für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zu übernehmen.
Derzeit ist das Jugendamt Marburg bereits für ca. 90 Kinder mit seelischer Beeinträchtigung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zuständig. Die Sorge, Verantwortlichkeit, Hilfe und Unterstützung aller Kinder und Jugendlichen in Marburg, auch der Kinder mit Behinderungen soll wie für ihre Altersgenoss*innen beim Jugendamt der Stadt Marburg verankert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ausgrenzung dieser Gruppe aus den ‚normalen‘ Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen – Kinderbetreuung, Schule, Freizeit u.a. - weitgehend verhindert wird und durch kind- und jugendgemäße Unterstützungsleistungen ein gerechtes und diskriminierungsfreies Zusammenleben erfolgen kann. Das betrifft die Teilhabe an Bildung, die soziale Teilhabe, gemeinsame Freizeiten, Beratung von Eltern usw. und die dafür erforderlichen Assistenzen und Begleitungsleistungen.
In die Gestaltung der neuen Teilhabeleistungen sind nicht nur die Betroffenen bzw. ihre Eltern, sondern auch die Leistungserbringer (freien Träger) einzubeziehen. Es gilt auch kind- und familiengerechte Antworten auf die Frage zu finden wie das Begutachtungsverfahren aussehen soll und wie die Hilfeplanung stattfindet. Das Hilfeplanverfahren der Kinder- und Jugendhilfe nach §36 SGB VIII ist als eine Form der neuen Gesamtplanung anerkannt. Dieses Hilfeplanverfahren erfüllt nicht nur die Kriterien der vorgeschriebenen Gesamtplanung, sondern ist aufgrund der langjährigen Praxis ein bewährtes Hilfeplanverfahren für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Leider kam bislang keine Reform des SGB VIII zustande, nach der alle Kinder, unabhängig von ihren Beeinträchtigungen, Leistungen nach dem SGB VIII bekommen sollen. Aber das Hessische Ausführungsgesetz zum BTHG gibt die Trägerschaft der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in die Hände der Kommunen, die bereits Träger der Jugendhilfe sind. Eine Zuständigkeit des von der Kreisverwaltung abhängigen Sozialamts/des Fachdienst Soziales der Stadt Marburg für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen würde die Ausgrenzung dieser Kinder weiterhin befördern. Die Verankerung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB IX zusätzlich zu der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung nach SGB VIII unter dem Dach des Jugendamtes der Stadt Marburg wäre auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention die beste Regelung.
Dr. Christa Perabo Madelaine Stahl

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