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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6927/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Zweite Marburger Aktionsplan EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern wird verabschiedet. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden in einem Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt. Die Zuständigkeiten für die Realisierung der Maßnahmen und die Anmeldung von Haushaltsmitteln listet der Aktionsplan auf. Der Umsetzungsprozess wird vom städtischen Gleichberechtigungsreferat geleitet. Die Facharbeitsgruppe EU-Charta und die Gleichstellungskommission sollen die Umsetzung des Aktionsplans EU-Charta eng begleiten und unterstützen.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung informiert.

Der Gleichstellungskommission ist vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben.

Begründung:

Die Universitätsstadt Marburg hat die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (im Folgenden: EU-Charta) 2014 unterzeichnet. Mit einem ersten Gleichstellungs-Aktionsplan wurden die Vorgaben der EU-Charta im Zeitraum von März 2017 bis März 2019 umgesetzt. Der Abschlussbericht zum Ersten Aktionsplan EU-Charta wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit dem Zweiten Aktionsplan vorgelegt.

Der Zweite Marburger Aktionsplan EU-Charta knüpft entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 4. Februar 2019 (VO/6616/2019) an begonnene Arbeitsprozesse des Ersten Aktionsplans an und führt diese fort. Ergänzend wurden Schwerpunkte aufgenommen, die sich aus gesetzlichen Neuerungen ergeben. Hier ist vor allem das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) zu nennen, das seit dem 1. Februar 2018 als deutsches Bundesgesetz verbindlich gilt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, geeignete Maßnahmen der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere der Ausbau von Beratungs- und Hilfestrukturen sowie primärpräventive Maßnahmen, die dem Entstehen von Gewalt vorbeugen und damit aus Gewalt resultierende Folgekosten reduzieren sollen. Der Aktionsplan beinhaltet insgesamt 32 konkrete Maßnahmen in zehn Schwerpunkten: den Haushalt fair-teilen (Gender Budgeting), Erwerbsbeteiligung, geschlechterspezifische Medizin und Versorgung, Geschlechterarbeit mit Jungen, Umsetzung der Istanbul-Konvention, Unterstützung von alleinerziehenden Menschen, politische Beteiligung, die Universitätsstadt als Arbeitgeberin, Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sowie Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Der Zweite Aktionsplan für die EU-Charta verfolgt das Ziel weiter, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Marburg spürbar zu verbessern und bestehende Benachteiligungen weiter abzubauen. Dies soll durch eine Mischung an Maßnahmen erfolgen,

  • die sich an die Marburger Stadtbevölkerung im Allgemeinen richten und geschlechtersensibel umgesetzt werden,
  • die sich an bestimmte Zielgruppen – Frauen oder Männer, Mädchen oder Jungen – richten und dabei Mehrfachdiskriminierungen beachten,
  • die besondere Lebenslagen oder Benachteiligungen in den Blick nehmen, die eine besondere Unterstützung von betroffenen Personen erfordern.

Das Gleichberechtigungsreferat hat den Zweiten Aktionsplan unter Beteiligung der Fachdienste und Fachbereiche der Stadtverwaltung, des Ausländer- und Behindertenbeirates sowie von Akteur*innen der Stadtgesellschaft erarbeitet. Als verwaltungsinternes Steuerungsgremium hat die Facharbeitsgruppe EU-Charta, bestehend aus Vertreter*innen der Stadtverwaltung und externen Expertinnen, die Themen und Inhalte des Zweiten Aktionsplans EU-Charta beraten.

Die Gleichstellungskommission hat die Maßnahmen für den Zweiten Aktionsplan in zwei Sitzungen im April und Mai 2019 beraten und empfiehlt dem Magistrat einstimmig, diese umzusetzen.

Im Zweiten Aktionsplan EU-Charta sind alle Maßnahmen kurz mit ihren Zielen und Zielgruppen, Messgrößen und Datenquellen, dem Umsetzungszeitraum, Zuständigkeiten bei der Realisierung (Projektleitung, Beratung und Mittelanmeldung) sowie ggf. der geplante Ressourceneinsatz beschrieben. Die politische Beschlussfassung des Zweiten Aktionsplans erkennt diesen als Instrument zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit für die Universitätsstadt Marburg an.

Eine regelmäßige Berichterstattung und Fortschreibung des Aktionsplans EU-Charta wird erfolgen, um die Ergebnisse und Wirkungen des Aktionsplans zu prüfen und ggf. weiteren Handlungsbedarf festzustellen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Anfallende Kosten sind im Rahmen der schrittweisen Umsetzung von den beteiligten Fachbereichen und Fachdiensten haushalterisch zu kalkulieren und einzuplanen.

 

 

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