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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7059/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg - DBM: Jahresabschluss 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Schäfer
- Verfasser*in:
- Feyh, Norbert DBM
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2019
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2018 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.
- Den aus dem Bereich Entsorgung entstehenden Verlust in Höhe von € -222.066,32 bis zu Entscheidung, ob er aus Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ins folgende Geschäftsjahr vorzutragen.
- Den aus den Bereichen Straßenreinigung/Winterdienst (€46.837,02), Straßenunterhaltung (€ -32.125,27), Kanal- und Gewässerunterhaltung (€ 13.268,73), Friedhof- (€ -53.121,83) und Grünflächenunterhaltung (€ -105.011,04) resultierenden Verlust (insgesamt € - 130.152,39) aus der Ergebnisrücklage des DBM auszugleichen.
- Den ermittelten Verlust i. H. v. € -12.826 aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung (€ 10.718.298,48) auszugleichen und den dann verbleibenden Überschuss i. H. v. € 1.095.915,12 der Kanalgebührenausgleichsrücklage (€ 2.254.075,93) zuzuführen. Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtung gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Überschuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt somit insgesamt € 1.083.089,12.
- Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Begründung:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission den Magistrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die in den handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse des Gebührenhaushaltes Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2018 auf € 2.254.075,93.
Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.
Entsprechend der Regelung des KAG wurden im Betrachtungszeitraum in 2018 folgend Ergebnisse im DBM-Jahresabschluss berücksichtigt:
Für die Überdeckung im Bereich Straßenentwässerung i. H. v. € 70.249,02 ist eine Verbindlichkeit gebucht worden, die nach Genehmigung der Nachkalkulation 2018 durch die städtischen Gremien an den Haushalt zurückerstattet wird.
Im Bereich Schmutzwasser ist 2018 für die Überdeckung i. H. v. €374.650,- eine entsprechende Rückstellung gebildet worden. Im Bereich Niederschlagswasser wurde für die Überdeckung i. H. v. € 109.950,- ebenfalls eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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