Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7087/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr.: Verbesserte Zugänglichkeit der Sitzungsunterlagen städtischer Gremien für blinde und sehbehinderte Menschen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
13.11.2019
| |||
|
04.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.11.2019
| |||
|
13.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat stellt sicher, dass alle Sitzungsunterlagen mittels der in MS-Word verfügbaren Formatvorlagen bzw. Funktionen vor Veröffentlichung bearbeitet werden; dazu zählt insbesondere: Das Formatieren von Überschriften für eine auch von blinden und sehbehinderten Menschen wahrnehmbaren Textstrukturierung, das Versehen von Grafiken mit einem Alternativtext sowie die Aufbereitung von Tabellen. Komplexe Graphiken (z. B. Bebauungspläne) werden schlicht als solche benannt; auf Nachfrage erläutern die zuständigen Mitarbeiter*innen der Verwaltung diese den anfragenden blinden und sehbehinderten Menschen wie bisher.
- Der Magistrat stellt den Fraktionen eine entsprechende Anleitung zur Formatierung von Anträgen etc. zur Verfügung; die Stadtverordneten werden dazu angehalten, ihre Anträge etc. vor Veröffentlichung entsprechend zu gestalten.
- Dringlichkeitsanträge erhalten blinde und sehbehinderte Menschen nach Voranmeldung via E-Mail; alternativ werden sie direkt online hochgeladen.
Sachverhalt
Begründung:
Bzgl. der Zugänglichkeit von Publikationen, Webauftritten etc. hat das Marburger Referat für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie die Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung eine Vorbildfunktion inne; ihre Materialien sind deutlich barriereärmer zugänglich als die vieler anderer Gremien und Institutionen der Marburger Stadt. In Umsetzung des Artikels 29 der UN-BRK sowie in Umsetzung des vom Magistrat der Stadt Marburg herausgegebenen „Marburger Aktionsplan 2017 – Kommunales Handlungskonzept zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ ist die Veröffentlichung von städtischen Unterlagen in einer für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefreien bzw. -armen Version daher nur folgerichtig; der Mehraufwand ist minimal, zumal, wenn von Beginn an mit Dokumentvorlagen gearbeitet wird. Zudem ist das Vorhaben ohne nennenswerte Kostensteigerung zu realisieren.
Madelaine Stahl Roland Stürmer
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen