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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0167/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Gemäß § 19 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) vom

29. November 1994 in Verbindung mit § 55 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung

                                    1 Mitglied und

                                    1 Stellvertreter/in

als Vertreter/in der Universitätsstadt Marburg für die 15. Legislaturperiode in die Regionalversammlung.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß dem neuen Hessischen Landesplanungsgesetz sind für die Planungsregionen Regionalversammlungen zu bilden. Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das passive Wahlrecht besitzen.

 

Für das Wahlverfahren gelten die Grundsätze des Mehrheitswahlrechts (§ 55 Abs. 3 HGO).

 

Mitglied und Stellvertreter/in sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.

 

 

 

 

 

 

Möller

Oberbürgermeister

 

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