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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0976/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4/4 'Stresemannstraße' der Stadt Marburg*- Zustimmungsbeschluss*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
24.01.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
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|
|
15.01.2003
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Änderungsbereich befindet sich im südlichen
Kernstadtbereich der Stadt Marburg. Bis auf den östlich anschließenden
Lahnuferbereich wird die i. R. stehende Fläche von dargestellten Wohnbauflächen
umgeben.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 1984 stellt den i. R. stehenden Planbereich als Sonderbaufläche dar. Da dieses Plangebiet durch einen Bebauungsplan zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden soll, wird die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Am 26.06.2002 wurde der Beschluss zur Aufstellung der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 4/4 der Stadt Marburg gem. § 2 BauGB und
gleichzeitig der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durch
die Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange hat zeitgleich mit der Offenlegung des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 4/2, 6. Änderung „Stresemannstraße 2“ in der Zeit vom
02.09. bis 04.10.2002 stattgefunden. Auf den Verfahrensschritt der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen der
Flächennutzungsplanänderung verzichtet, da dieser bereits zur
Bebauungsplanänderung Nr. 4/2, 6. Änderung, in der Zeit vom 08.04. bis
08.05.2002 stattgefunden hatte.
Im Rahmen der Offenlegung zur Flächennutzungsplanänderung
Nr. 4/4 „Stresemannstraße“ wurden keine Anregungen vorgebracht. Die in der
Offenlage zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4/2, 6. Änderung „Stresemannstraße 2“
eingegangenen Anregungen wurden in der Abwägung zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes berücksichtigt.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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