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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0976/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 4/4 „Stresemannstraße“ der Stadt Marburg im Kenstadtbereich wird unter Bezug auf den Erläuterungsbericht der Zustimmungsbeschluss gefasst.

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Sachverhalt

Begründung:

Der Änderungsbereich befindet sich im südlichen Kernstadtbereich der Stadt Marburg. Bis auf den östlich anschließenden Lahnuferbereich wird die i. R. stehende Fläche von dargestellten Wohnbauflächen umgeben.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 1984 stellt den i. R. stehenden Planbereich als Sonderbaufläche dar. Da dieses Plangebiet durch einen Bebauungsplan zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt werden soll, wird die vorliegende Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

 

Am 26.06.2002 wurde der Beschluss zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 4/4 der Stadt Marburg gem. § 2 BauGB und gleichzeitig der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat zeitgleich mit der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 4/2, 6. Änderung „Stresemannstraße 2“ in der Zeit vom 02.09. bis 04.10.2002 stattgefunden. Auf den Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung verzichtet, da dieser bereits zur Bebauungsplanänderung Nr. 4/2, 6. Änderung, in der Zeit vom 08.04. bis 08.05.2002 stattgefunden hatte.

 

Im Rahmen der Offenlegung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 4/4 „Stresemannstraße“ wurden keine Anregungen vorgebracht. Die in der Offenlage zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4/2, 6. Änderung „Stresemannstraße 2“ eingegangenen Anregungen wurden in der Abwägung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes berücksichtigt.

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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