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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0977/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 4/5 Frohnhof*- Bericht über das Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch(BauGB)*- Zustimmungsbeschluss*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose-Linde Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
|
|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.01.2003
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●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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15.01.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Anregungen von Bürgern/innen zu der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung mit folgendem Ergebnis geprüft:
1. Die unter 1. und 2. angeführten Anregungen von Bürgern werden nicht berücksichtigt.
2. Für
die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Marburg
Nr. 4/5, Bereich Fronhof, wird unter Bezug auf den Erläuterungsbericht der
Zustimmungsbeschluss gefasst.
Sachverhalt
Begründung:
Der ca. 1 350 m² große Änderungsbereich befindet sich in der
Kernstadt Marburg an der Schulstraße. Angrenzend befindet sich im Westen die
Otto-Ubbelohde-Schule, im Norden eine Stellplatzfläche und im Osten die
Hinterhausbereiche der Bebauung Am Grün.
Der derzeit als Stellplatz und Garagenhof genutzte
Planungsbereich wird im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als
gemischte Baufläche dargestellt.
Die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung wird
erforderlich, um an der Schulstraße in Nachbarschaft zur Otto-Ubbelohde-Schule
ein Mehrzweckgebäude für kulturelle und schulische Zwecke zu errichten. Aus
diesem Grund soll der Planbereich nicht mehr als gemischte Baufläche, sondern
als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und Kultur dargestellt
werden.
Der Aufstellungsbeschluss für die Flächen- und
Landschaftsplanänderung wurde gemeinsam mit dem Offenlagebeschluss am 25.
Oktober 2002 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Auf einen gesonderten Verfahrensschritt zur frühzeitigen
Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da eine Unterrichtung und Erörterung der
Änderungsinhalte bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung erfolgt ist.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung fand
in der Zeit vom 17. Juni bis einschließlich 12. Juli 2002 statt. Weiterhin
wurde am 19. Juni 2002 in der Otto-Ubbelohde-Schule eine öffentliche
Informationsveranstaltung unter Beteiligung des Oberbürgermeisters und des
Bürgermeisters zum Bebauungsplanentwurf Fronhof durchgeführt.
Die Offenlage der Flächennutzungs- und
Landschaftsplan-Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.
November bis einschließlich 13. Dezember 2002 statt. Parallel wurde auch die
Offenlage zum Bebauungsplanentwurf Nr. 4/4 Fronhof durchgeführt. Verschiedene
Stellungnahmen und Anregungen wurden unter gemeinsamem Bezug auf die
Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung und auf den Bebauungsplanentwurf
abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen beziehen sich jedoch fast
ausschließlich auf bebauungsplanrelevante Inhalte wie beispielsweise die
archäologische Begleitung von Baumaßnahmen, erforderliche Kabelverlegungen bei
Baumaßnahmen oder künftige Nutzung und inhaltliche Ausgestaltung des
Mehrzweckgebäudes. Diese Fragen werden in der Abwägung zum Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes Fronhof behandelt.
Prüfung der Anregungen der BürgerInnen
1. Einwendung eines Anliegers (Eingang Schreiben am
16.12.02)
U. a. wird gegen den Bau einer Mehrzweckhalle Einspruch
erhoben, da die Wohnqualität der anliegenden Wohnhäuser durch
Lärmbelästigungen, insbesondere bei abendlichen Veranstaltungen nach 18.00 Uhr,
deutlich eingeschränkt würde.
Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung:
Zwar wird im Flächennutzungs- und Landschaftsplan die
betreffende Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und
Kultur dargestellt, jedoch ist dies eine Nutzung, die bereits jetzt aufgrund
des Mischgebietscharakters möglich wäre. Von daher wird durch die
Darstellungsänderung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan keine
emmissionsträchtigere Festsetzung vorbereitet.
Die Darstellung bereitet eine Flächensicherung für städt.
Nutzungen vor, die über die Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich
abgesichert werden soll. Auf die Darstellung im
Flächennutzungs-/Landschaftsplan kann daher nicht verzichtet werden.
Auf die Einwendung, insbesondere in den Punkten Freiflächengestaltung
und Auswirkung einer möglichen Bebauung auf die Nachbargrundstücke, wird in der
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 4/4 Fronhof eingegangen.
2. Einwendung von zwei Anliegern (Eingang Schreiben am
17.12.02)
Es werden u. a. Bedenken gegen die Errichtung einer
Mehrzweckhalle erhoben, da dies eine Beeinträchtigung für die bestehende
Wohnnutzung darstelle.
Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung
Es wird auf die Stellungnahme zu 1. verwiesen.
Im Rahmen der Offenlegung sind zur Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung Nr. 4/5 Fronhof keine weiteren
flächennutzungsplanrelevanten Anregungen oder Bedenken von BürgerInnen oder von
Trägern öffentlicher Belange eingereicht worden.
Als Anlage liegt lediglich das oben behandelte Schreiben
eines Fronhofanliegers zur Planung bei.
Die sonstigen Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken,
die gemeinsam zur Bebauungsplanung und zur Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung abgegeben wurden, werden dieser Vorlage nicht
beigelegt, da keine Behandlung auf Flächennutzungs- und Landschaftsplanebene
erfolgt. Es wird auf die parallel laufende Vorlage zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 4/4 „Fronhof“ verwiesen, in der die Abwägung dieser
Stellungnahmen stattfindet und die einzelnen Stellungnahmen als Anlage
beiliegen.
Im einzelnen betrifft dies folgende Stellungnahmen:
Gemeinsame Stellungnahme von KFZ, Fronhof- und
Otto-Ubbelohde-Schule, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Landessportbund
Hessen e. V., Deutsche Telekom, iesey, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt
Marburg, Stadtwerke Marburg, Untere Naturschutzbehörde, Philipps-Universität
Marburg.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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