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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7163/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Universitätsstadt Marburg fördert die freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 74 SGB VIII. Es werden hier freiwillige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe vereinbart. Mit dem vorliegenden Vertrag regeln beide Vertragspartner*innen die Rahmenbedingungen und die Zielsetzung der Leistungen, die Finanzierung des laufenden Angebotes und die zu erbringenden Leistungen des freien Trägers der Jugendhilfe.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zukünftig schließt die Universitätsstadt Marburg, vertreten durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mit allen freien Trägern der Jugendhilfe entsprechend § 74 SGB VIII Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen der Träger. Es werden ausschließlich die freiwilligen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe vereinbart.

Bisher gab es keine standardisierte Form der Vereinbarung für die freiwilligen Leistungen in der Jugendhilfe. Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag soll für die Universitätsstadt Marburg und die freien Träger der Jugendhilfe fachliche und finanzielle Planungssicherheit geschaffen werden. Die vertraglichen Vereinbarungen sind zukünftig eng verknüpft mit einem Qualitätsdialog zwischen den öffentlichen und freien Träger, der jährlich stattfinden soll. Vertrag und Qualitätsdialog dienen auch der Transparenz der Angebote und ermöglichen eine gezielte Bedarfssteuerung durch den öffentlichen Träger.

 

Der vorliegende Rahmenvertrag ist in enger Abstimmung mit der AG 78 Prävention und damit unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe konzipiert worden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend dem Haushaltsplan 2020, Produkt 515010 „freie Träger/Soziale Stadt/Leistungs- und Organisationsentwicklung und Produkt 515610 Kinder- und Jugendförderung, Zuschüsse an freie Träger

 

Umsetzung der Maßnahme

 

Nach Magistratsbeschluss kann sofort mit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Universitätsstadt Marburg und den freien Trägern der Jugendhilfe begonnen werden.

 

Der Magistrat wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

 

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Anlagen

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