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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0983/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg*Bebauungsplan Nr. 4/4 Fronhof**-Bericht über das Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung vorge-brachten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)*-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und gemäß § 87 Hessische Bauordnung (HBO)*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose-Linde Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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15.01.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen
Anregungen der BürgerInnen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst
folgende Beschlüsse:
1. Die unter 1., 3.-7. und 10. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden berücksichtigt.
2. Die unter 8.
angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden teilweise
berücksichtigt.
3. Die unter 2. und 9. angeführten Anregungen der Träger öffentlicher Belange werden nicht berücksichtigt.
4. Die
unter 11. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden berücksichtigt.
5. Die unter 12. und 13. angeführten Anregungen der BürgerInnen werden nicht berücksichtigt.
6. Der Bebauungsplan-Nr. 4/4 Fronhof der Stadt Marburg wird einschließlich der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
7. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4/4 werden gemäß § 87 HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Kernstadtlage und
bildet die Schnittstelle zwischen der mittelalterlichen Altstadt und der
gründerzeitlich geprägten Südstadt. Der ca. 2 ha große Bebauungsplanbereich
wird durch die Straßen Am Grün, Schulstraße, Gutenbergstraße und
Universitätsstraße begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, um an der Schulstraße in Nachbarschaft zur
Otto-Ubbelohde-Schule ein Mehrzweckgebäude für schulische und kulturelle Zwecke
und im Blockinnenbereich Wohnbebauung realisieren zu können. Die
Planungsinhalte des Bebauungsplanentwurfes basieren auf einer für diesen
Bereich erarbeiteten Rahmenplanung, die im Oktober 2000 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Für den ganzen Bebauungsplanbereich wurde eine
Veränderungssperre beschlossen, die jedoch Anfang April nächsten Jahres
ausläuft. Anlass für die Veränderungssperre war eine Bauvoranfrage über ein
Appartementhaus-Neubau auf dem Standort des geplanten Mehrzweckgebäudes.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan-Nr. 4/4
Fronhof wurde am 27. November 1998 von der Stadtverordnetenversammlung
gefasst.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17. Juni bis 12. Juli 2002 statt.
Am 19. Juni 2002 wurde in der Otto-Ubbelohde-Schule eine öffentliche
Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanentwurf Fronhof unter Beteiligung
des Oberbürgermeisters Herrn Möller und des Bürgermeisters Herrn Vaupel
durchgeführt. Die im Rahmen der frühezeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen
Anregungen und Bedenken wurden soweit möglich bereits in den Offenlageentwurf
des Bebauungsplanes übernommen.
Die Offenlage fand in der Zeit vom 11. November bis 13.
Dezember 2002 statt. Parallel zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfes Fronhof
wurde auch die Offenlage zur Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung Nr.
4/5 Fronhof durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplanentwurf wurden
weder von Trägern öffentlicher Belange noch von BürgerInnen grundsätzliche
Bedenken gegen die Planung geltend gemacht.
Bericht über die Prüfung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen:
Bericht über die Prüfung der während der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen gem. §(2) BauGB
Anregungen Träger öffentlicher Belange |
Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung |
1. iesy Hessen GmbH (Eingang Schreiben am 13.11.02) Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen,
die bei einer Baumassnahme verlegt werden müssen. 2. Bauamt, Abteilung Bauaufsicht
(Eingang Schreiben am 20.11.02) Es wird empfohlen, die planungsrechtlichen Festsetzungen
wie Maß der baul. Nutzung, Erschließung, Baulinie zur Schulstr. zu ergänzen. 3. Landesamt für Denkmalpflege / archäo-
logische Denkmalpflege
(Eingang Schreiben am 22.11.02) Es bestehen Bedenken gegen eine zusätzliche Bebauung im Plangebiet. Die Erdarbeiten sollen von einer Archäologie-Firma
baubegleitend untersucht werden, die ggfls. Fundbergung und Dokumentation
durchführen soll. Die Kosten hierfür sind vom Planungsbetreiber zu tragen. 4. Landessportbund Hessen e. V. (Eingang Schreiben am 28.1102) Die Planung wird grundsätzlich begrüßt. Es wird empfohlen, eine Hallengröße vorzusehen, die mind. der Normalgröße einer Turnhalle ( 27 x 15 m ) entspricht, wobei auch auf ausreichend große Nebenräume geachtet werden sollte. 5. Deutsche Telekom (Eingang Schreiben am 11.12.02) Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen, die bei einer Baumassnahme unter hohem Aufwand verlegt werden müssten. Es wird um ein Koordinierungsgespräch über eine mögliche Verlegung sowie um Sicherung einer neuen Trasse gebeten. 6. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte (Eingang Schreiben am 16.12.02) Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fußwegen grundsätzlich auf eine behindertengerechte Gestaltung, und auf die Vermeidung von Angsträumen zu achten ist. Ansonsten wird auf die Stellungnahme vom 26.07.02 („frühzeitige Bürgerbeteiligung“) verwiesen. In dieser Stellungnahme werden die Tiefgaragenplätze in frage gezogen, da in nächster Umgebung Parkhäuser vorhanden sind, die über Nacht geschlossen sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es für die Schüler nicht zu einer Gefährdung durch eine Tiefgarageneinfahrt kommen darf (getrennte Zugangs-/Zufahrtsbereiche, Vermeidung zusätzlichen Verkehrsaufkommens) 7. Stadtwerke Marburg (Eingang Schreiben am 16.12.02) Im Plangebiet befinden sich Versorgungstrassen des Fernwärmenetzes. Insbesondere im Bereich der Baulücke zwischen den Gebäuden Universitätsstraße 4 und 6 befinden sich ausgedehnte unterirdische Schachtanlagen und mehrere Versorgungstrassen. Bei einer Bebauung dieses Bereiches sind erhebliche Trassenverlegungen erforderlich. 8. Untere Naturschutzbehörde (Eingang Schreiben am 16.12.02) Es sollte geprüft werden, ob zur stärkeren Durchgrünung des Quartiers Dachbegrünung als Festsetzung aufgenommen wird. Weiterhin wird empfohlen, bei der Einrichtung neuer Gebäude Quartiere für Fledermäuse und Mauersegler zu schaffen. 9. Philipps – Universität Marburg (Eingang Schreiben am 16.12.02) Es wird Widerspruch gegen das über die Fläche der Universität festgelegte öffentliche Durchgangsrecht zwischen der Schulstrasse und der Universitätsstrasse eingelegt. Eine nähere Begründung soll nachgereicht werden, diese lag jedoch bei Fertigstellung der Vorlage noch nicht vor. 10. Staatliches Schulamt (Eingang Schreiben am 17.12.02) Die Planung wird grundsätzlich begrüßt. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Durchführung eines angemessenen Sportunterrichtes für die Otto-Ubbelohde-Schule und die Fronhofschule eine Einfelderhalle mit ausreichend dimensionierten Nebenräumen benötigt wird. |
Es besteht ein Vertrag mit dem Leitungsträger, der DBP,
dass die Leitungen bei Bebauung des Grundstückes auf Kosten der DBP verlegt
werden. Die Telekom als jetziger Leitungsträger wird frühzeitig in
die Bauplanung einbezogen. Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll in erster Linie der
Flächensicherung für die Gemeinbedarfseinrichtung dienen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen wurden so gewählt,
dass im Bereich der neuen Wohnbebauung das Gebäudevolumen hinreichend über
die Bauzonen sowie die Festlegung der Geschossigkeit und der
Höhenbegrenzung festgelegt wird.
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind außer der Höhenfestsetzung keine
weiteren Festsetzungen getroffen worden, um bei dem städt. Gebäude möglichst
offen für unterschiedliche Architekturentwürfe zu sein. Das gleich gilt für
die Erschliessung der Gebäude, die vom Architekturentwurf abhängig gemacht
werden muss. Die Empfehlungen werden nicht übernommen. In den textl. Festsetzungen zum B-Plan ist ein Hinweis auf
mögliche Baudenkmäler eingefügt. Vor Baubeginn wird eine Abstimmung über Art und Umfang der
baubegleitenden Untersuchung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen. Die Forderung der Archäologischen Denkmalpflege wird
berücksichtigt. Der B-Plan kann keine Raumgrößen oder konkrete
Raumaufteilungen festsetzen. Diese Anregung kann erst bei der konkreten Gebäudeplanung
einbezogen werden. Die Grundstücksgröße ist im B-Plan jedoch so festgesetzt,
das eine Turnhalle dieser Größenordnung erstellt werden kann, womit der Hinweis
auf der Bebauungsplanebene berücksichtigt wird. Es wird auf die Stellungnahme zu 1. (iesy Hessen GmbH)
verwiesen. Eine Einbeziehung der Telekom (Koordinierungsgespräch) ist
erst bei konkreter Weiterführung des Projektes sinnvoll. Hierbei kann eine
konkrete ‚Verlegung und Sicherung der Anlagen besprochen werden. Der Hinweis wird berücksichtigt. Die barrierefreie Ausgestaltung eines Verbindungsweges
zwischen Schulstraße und Universitätsstraße wurde in die textlichen
Feststetzungen aufgenommen. Die sonstige Ausgestaltung kann erst bei
konkreter Planung mit einbezogen werden. Mit dem Betreiber des benachbarten Parkhauses Ecke
Gutenbergstraße / Schulstraße werden Verhandlungen geführt, damit eine Mitnutzung
des Parkhauses ermöglicht wird. In die Begründung zum Bebauungsplan wird
aufgenommen, dass vor einem Bau einer Tiefgarage die Möglichkeit zur
Unterbringung von Stellplätzen in den benachbarten Parkhäusern abzuklären
ist. Die Lage des Zufahrtsbereiches zu einer möglichen
Tiefgarage soll über eine Vorplanung geklärt werden. Dabei soll auch auf
mögliche Gefährdungspotentiale geachtet werden. Die Hinweise werden, soweit auf Bebauungsplanebene
möglich, berücksichtigt. Im Bebauungsplan wird in diesem Bereich eine Bauzone
festgesetzt. Zunächst besteht hier jedoch von seiten der Universität nicht
die Absicht zu bauen. Wenn Planungsbüros für die Stadt tätig werden , wird der
Trassenverlauf als Information weitergegeben. Die Stadtwerke werden bei
Bauplanungen einbezogen, so dass eine mögliche Trassenverlegung dann
abgestimmt werden kann. Der Hinweis wird berücksichtigt. Für die geplante Neubebauung soll keine Dachbegrünung
festgeschrieben werden, um flexibel auf Architekturentwürfe reagieren zu
können. Die Stadt hat als Auftraggeber des geplanten Mehrzweckgebäudes die
Möglichkeit auch ohne Festsetzung eine Dachbegrünung auszuführen. Der Hinweis wird in die weiteren Planungsschritte
einbezogen und an die planenden Büros weitergegeben. Die Anregung wird somit teilweise übernommen. Eine attraktive Fußwegeverbindung zwischen dem Südviertel
und der Oberstadt über den Fronhofbereich und die jüdische Gedenkstätte ist
eines der Ziele aus der Rahmenplanung. Die Festlegung eines öffentlichen Wegerechtes soll diese
Option offen halten. Der Zeitpunkt einer Ausführung ist zur Zeit noch völlig
offen; die genaue Lage eines möglichen Weges kann dann mit der Universität
abgestimmt werden, um bauliche Entwicklungsmöglichkeiten nicht
einzuschränken. Das Wegerecht wird weiterhin benötigt, um die im
Blockinnenbereich geplanten Wohngebäude fußläufig über die Wegefläche der
Universität erschließen zu können. Dem Widerspruch gegen die Festlegung eines öffentlichen
Wegerechtes auf der Fläche der Universität kann somit nicht stattgegeben
werden. Über den Bebauungsplan wird die Grundstücksfläche als
„Gemeinbedarfsfläche“ festgelegt, um die geplante Nutzung für Schulsport und
andere schulische und kulturelle Veranstaltungen zu sichern. Die Gemeinbedarfsfläche wurde so gewählt, dass eine
Sporthalle dieser Größenordnung grundsätzlich möglich wäre. Im Bebauungsplan kann jedoch keine konkrete Raumaufteilung
und –größe festgelegt werden. Die Anregung wird, soweit auf Bebauungsplanebene möglich,
berücksichtigt. |
Anregungen der BürgerInnen |
Stellungnahmen der Stadtverordneten |
11. Gemeinsame Stellungnahme von:
Kulturladen KFZ
Otto-Ubbelohde-Schule Fronhofschule
(Eingang Schreiben am 11.12.02( In der gemeinsamen Stellungnahme werden die
unterschiedlichen Ansprüche der beiden Nutzergruppen ausführlich dargelegt
und begründet. Aufgrund der dargestellten Unvereinbarkeit der kulturellen
und der schulischen Nutzung sollen zwei übereinander gelegene Hallengeschosse
errichtet werden. Im Erdgeschoss ein Veranstaltungssaal plus Nebenräume für
das KFZ und im darüber liegenden Geschoss eine Einfelder-Sporthalle plus
adäquater Nebenräume für die Schulen. Eine gemeinsame Nutzung von Nebenräumen
und eine Verzahnung von Raumnutzungen ist von beiden Seiten vorstellbar und
gewünscht. Für die in Aussicht gestellte Umnutzung der Remisen für
das KFZ wurde ein Raumprogramm entwickelt. Neben der Raumansprüche wird die Notwendigkeit zum Bau
einer Tiefgarage mit Hinweis auf das benachbarte Parkhaus in frage gezogen.
Gleichzeitig wird auf die durch die Vermietung der städtischen
Stellplatzflächen für das KFZ weggefallenen Stellplätze aufmerksam gemacht. Die Stellplatzfrage soll in den Bebauungsplan aufgenommen
werden. 12. Anregung eines Anliegers (Eingang Schreiben am 16.12.02) Der Anlieger wendet sich gegen die Festlegung, dass die Grundstücksfreiflächen bei Neuordnung teilweise zu entsiegeln sind. Es wird stattdessen eine Verringerung der möglichen
Bebauung und eine Vergrößerung der Freiflächen auf den zur Bebauung
vorgesehenen Stellplatzflächen
befürwortet. Gegen den Bau einer Mehrzweckhalle wird wegen möglicher
Einschränkung der Wohnqualität Einspruch erhoben. Es wird eine Beschattung des benachbarten Grundstückes und
des Gebäudes Am Grün 13 befürchtet. 13. Anregung von zwei Anliegern (Eingang Schreiben am 17.12.02) Es wird eine Beeinträchtigung der Nachbarbebauung Am Grün 13 durch die vorgesehene Errichtung eines Mehrzweckgebäudes durch die geplante Nutzung für schulische und kulturelle Zwecke und durch die Bebauung selbst befürchtet. Es werden Bedenken gegen eine Entsiegelung der
Stellplatzflächen auf den Privatgrundstücken geäußert. Der Bestandsschutz der
Stellplätze wird als gefährdet angesehen. |
Über den Bebauungsplan wird die Grundstücksfläche als
„Gemeinbedarfsfläche“ festgelegt, um die geplante Nutzung für Schulsport und
andere schulische und kulturelle Veranstaltungen zu sichern. Die Größe der Gemeinbedarfsfläche und die städtebaulichen
Festsetzungen wurden so gewählt, dass prinzipiell eine solche Maximalvariante
vorstellbar wäre. Im Bebauungsplan können jedoch keine konkreten Raumgrößen
oder Raumaufteilungen festgelegt werden, so dass auf dieser Planungsebene
lediglich eine Flächensicherung für die städtischen Interessen erfolgen kann.
Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Gebäudes ist letztendlich eine
schul- und kulturpolitische Entscheidung. Die Remisen werden über den Bebauungsplan als Bestand
abgesichert. Von daher steht einer mischgebietsverträglichen Umnutzung in den
jetzigen Ausmaßen planungsrechtlich nichts im Wege. Die Tiefgarage wird planungsrechtlich festgesetzt, um in
diesem Bereich auf oberirdische Parkplätze verzichten zu können. Auf diese
Weise soll eine Aufwertung des gesamten Bereiches erzielt werden. Parallel werden Verhandlungen mit dem Parkhausbetreiber
geführt, damit eine Mitnutzung des Parkhauses erreicht wird und so auf
„doppelte“ Parkplätze verzichtet werden kann. Diese Verhandlungen sind jedoch
noch nicht abgeschlossen. In die Begründung zum Bebauungsplan wird aufgenommen, dass
vor einem Bau einer Tiefgarage die Möglichkeit zur Unterbringung von
Stellplätzen in den benachbarten Parkhäusern abzuklären ist. Die Anregungen werden, soweit auf Bebauungsplanebene
möglich, berücksichtigt. Eine Zielsetzung des Rahmenplanes für den Bereich Fronhof
ist eine Verbesserung der Freiflächenpotentiale. Der Bebauungsplan setzt eine
teilweise Entsieglung der Grundstücksfreiflächen bei Neuordnung der
Grundstücke fest, um gemeinsam mit der geplanten Bebauung (Mehrzweckhalle und
Wohnbebauung) und der dortigen Freiflächengestaltung langfristig eine
umfassende Aufwertung des gesamten, derzeit fast völlig versiegelten
Blockinnenbereiches zu erreichen. Eine Aufwertung des Bereiches kann langfristig nur erzielt
werden, wenn auf allen Grundstücken Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen
durchgeführt werden. Die derzeitige Nutzung als Stellplatzfläche hat
Bestandsschutz. Erst bei Neuordnung der Grundstücksbereiche greift die
Festsetzung nach teilweiser Entsiegelung und Baumanpflanzung. Nach der derzeitigen planungsrechtlichen Situation
(Beurteilung gem. §34 BauGB) wäre die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes für
schulische und kulturelle Zwecke aufgrund des Gebietscharakters auch ohne die
Bebauungsplanänderung möglich. Im Bebauungsplan wird lediglich eine auch
bislang zulässige Nutzung festgeschrieben. Ein Einschränkung der Wohnqualität
kann daher nicht gesehen werden. Derzeit ist das als Stellplatzfläche genutzte Grundstück
des Gebäudes Am Grün 13 von direkt angrenzender Bebauung (Rückseite Remise
und Garagenzeile) umgeben und das Gebäude selbst ist mehr als 20 m von der
nächst möglichen Bebauung entfernt. Im Übrigen sind bei einer Bauplanung die
Festsetzungen der Hessischen Bauordnung (HBO) zu berücksichtigen, in der
nachbarschaftsschützende Regelungen verankert sind. Die Anregungen werden nicht berücksichtigt. Es wird auf die Stellungnahme zu Punkt 12. verwiesen. |
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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