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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7184/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: Spekulative Immobiliengeschäfte verhindern – Mieter*innen und Gewerbetreibende vor Verdrängung schützen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- Im Falle des Vorliegens der baurechtlichen Voraussetzungen gesetzliche Vorkaufsrechte zu Gunsten öffentlich-rechtlicher Träger, vorzugsweise der GeWoBau, auszuüben, um künftig illegalen Immobiliengeschäften und Gentrifizierungstendenzen entgegenwirken zu können.
- Zur Schaffung baurechtlicher Voraussetzungen für die Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte, Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren, für welche der Erlass von Erhaltungssatzungen im Sinne des Milieuschutzes möglich und sinnvoll ist.
Sachverhalt
Begründung:
Die von der Oberhessischen Presse vom 23.11.2019 ausführlich dargestellten, betrügerischen Fälle von „Immobilien-Flipping“ in Marburg stellen einen weiteren Aspekt in der anhaltenden städtischen Gentrifizierungsdiskussion dar. Dank des umsichtigen Verhaltens der Mitarbeiter*innen der städtischen Bauverwaltung konnte ein Skandal von erheblicher Tragweite, insbesondere für viele Mieter*innen und Einzelhändler*innen, aufgedeckt werden.
Die beschriebenen Vorgänge müssen gemeinsam mit dem Fall des IKK-Gebäudes in der Schückingstraße einen Wendepunkt in der Debatte um bezahlbaren innerstädtischen Mietwohnraum darstellen und zeigen erneut die Notwendigkeit auf, dringend politisch zu handeln, um derartige, kriminelle Geschäftstätigkeiten zu unterbinden. Mieter*innen und Gewerbetreibende müssen wirksam vor Verdrängung geschützt werden.
Christian Schmidt Marco Nezi
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